Golden Retriever, Golden Girls

By Adrian

golden-retriver-welpen.jpgIm Iran werden Homosexuelle aufgehängt, in Jamaika gelyncht und in Afrika in den Knast gesperrt. All diese Gräuel verblassen allerdings gegen das, was sich vor nicht allzu langer Zeit im beschaulichen Schweden ereignet hat.

Seit drei Jahren beschäftigt ein besonders schwerwiegender Fall von Diskriminierung die schwedische Justiz.

schreibt Queer.de und das in einer Art, dass man sich fragt, ob denn schon wieder irgendein Imam zur Steinigung oder ein Evangelikaler zur Heilung von Schwulen und Lesben aufgerufen hat. Nein, die schwedische Realität ist schlimmer, viel schlimmer:

Im Jahr 2005 hatte sich eine Hundezüchterin aus Värmdö geweigert, einem lesbischen Paar Welpen zu verkaufen. [...]

Das Lesben-Paar hatte Anfang 2005 einen Golden-Retriever erwerben wollen und bereits über das Internet eine Zusage erhalten. Als die Züchterin jedoch erfuhr, dass es sich bei den Kunden um ein Frauen-Paar handelte, zog sie ihre Zusage mit der Begründung zurück, Homosexuelle seien zur Hundehaltung ungeeignet.

Wahrlich, schwerwiegender kann eine Diskriminierung kaum noch aussehen. Und da die Schweden es gewohnt sind, ihr Lebensschicksal den Händen des fürsorglichen Staates anzuvertrauen, wurde auch gleich geklagt:

Empört wandten sich die beiden Lesben an den staatlichen Diskriminierungsbeauftragten Hans Ytterberg, der daraufhin die Klage auf den Weg brachte.

Und der fürsorgliche schwedische Staat, bekannt dafür, von der Privatautonomie nicht allzuviel zu halten, gab dem Paar recht und verurteilte die Hundezüchterin zu rund 2100 Euro Schmerzensgeld.

Um ja richtig missverstanden zu werden: Die Züchterin, welche der Meinung ist, Schwule und Lesben seien für Hunde nicht der richtige Umgang, hat einen Dachschaden. Ich weiß nicht, warum diese Frau der Meinung ist, ihre Welpen seien nur Heteros anzuvertrauen, vermute aber es hat mit Ängsten zu tun, Schwule bzw. Lesben könnten die Hunde homosexuell machen oder als Sexspielzeuge missbrauchen…

Dennoch will es mir nicht in den Kopf, warum ein Mensch, wie die Züchterin, für eine merkwürdige Weltanschauung bestraft wird. Immerhin ist sie die Anbieterin der Hunde, und sie sollte auch entscheiden, wem sie diese verkauft. Wenn sie homosexuelles Geld nicht annehmen will, dann ist das ihr Problem und langfristig auch ihr Schaden.

Ich an Stelle der Lesben hätte der Züchterin gesagt, dass ich auf sie nicht angewiesen bin, es noch mehr Züchter für Golden Retriever gibt und diese mein Geld und meine Kompetenz für die Hundehaltung garantiert zu schätzen wüssten. Danke für’s Nichtstun und einen schönen Tag noch…Bitch!

Und dann hätte sie mich verklagt. Wegen Beleidigung. Dumme Sache…

6 Antworten zu “Golden Retriever, Golden Girls”

  1. rom sagt:

    Tja, das ist halt so mit den EU-Anti-Diskriminierungs-Gesetzen. Aber ich gebe dir Recht, die Frau, so dumm wie sie auch erscheint, hat das Recht ihre Welpen zu verkaufen an wen sie will.

    Im Vereinigten Dhimmiland von Grosbritannien ist jetzt eine einheimisch-angelsächsische Friseurladenbesitzerin von einer britisch- pakistanischen Muslimah verklagt worden, weil sich die Friseuse geweigert hatte, die bekopftuchte Frau einzustellen. Die Pakistanerin verlangt mittlerweile eine riesige Entschädigungssumme, denn, so argumentiert sie, seit der Streit publik gemacht wurde, würde sie andauernd “Hatemails” bekommen.Die Friseurladenbesitzerin ist derweil dabei bankrott zu gehen, durch die andauernden Kosten, die durch die Klage anfallen.
    Der Fall ist noch nicht entschieden.

    Aber genau wie die Welpenverkäuferin keine Hunde zu verkaufen braucht wenn sie nicht will, hätte die Friseurladenbesitzerin auch das Recht jemanden nicht einzustellen, der ihr nicht zuspricht!
    Anti-discrimination laws gone mad………ROM

  2. Anonymus sagt:

    Natürlich können sie auch irgendwo anders ihre Hunde kaufen gehen. Und warum soll ich überhaupt gezwungen werden, jemanden meine Hunde zu verkaufen, dem ich sie nicht verkaufen will? Auf den ersten Blick erscheint das ziemlich überzeugend, und nicht nur “freiheitsliebende” Menschen werden hier – allein aus der Angst, ansonsten selbst bald nichts mehr selbst bestimmen zu können – schnell zustimmen.

    Zu Recht? Oder wird hier durch den – wahrscheinlich reflexhaft (da tiefste Überzeugung) gewählten – Ansatzpunkt der Betrachtung “je weniger Staat desto mehr persönliche Freiheit desto besser, je mehr Staat desto weniger persönliche Freiheit desto schlechter” vielleicht übersehen, dass es sich hier auch um einen Fall handeln könnte, bei dem der Staat auch nach liberalren Gedankengut eigentlich verpflichtet sein sollte, einzugreifen – um gleiche Rahmenbedingungen als Ausgangssituation für die dann nach eigenen freiem Willen und auf eigene Verantwortung handelnden Einzelnen zu schaffen? Eben Chancengleichheit, nicht Ergebnisgleichheit?

    Nehmen wir doch einfach mal an, es handelt sich nicht um ein lesbisches Paar in Schweden im einem Jahr, dass mit “2″ beginn, sondern um ein heterosexuelles Ehepaar – dessen einziges “Manko” es ist, nicht die weiße Hautfarbe zu besitzen und welches in einem Jahr, das irgendwann zwischen 1900 und 1950 liegt, in den Südstaaten der USA lebt. Und die Hundebesitzerin hat am Eingang ihres Hauses (oder Ladenlokals oder was auch immer) ein Schild stehen “whites only”.

    Natürlich könnte auch dieses Ehepaar jetzt zu einem anderen Hundezüchter gehen. Wahrscheinlich müsste es zu einem gehen, dessen Schild “coloreds only” lautet, denn unter dem Deckmantel der Gleichberechtigung gab es damals den (in den Augen der weißen Mehrheit wahrscheinlich) schönen Grundsatz “separate but equal”. Endlich von dem Vorwurf der Diskriminierung befreit, konnte man sie sich doch weiter vom Hals halten und auch weiterhin unterdrücken – ganz legal!

    Und nur weil eine sich “oberstes Gericht” nennende staatliche Institution damals ihr eigenes, fast 60 Jahre altes, vorheriges Urteil kassierte und das Ganze jetzt für verfassungswidrig erklärte, wurde diese Praxis der Rassentrennung abgeschafft (zumindest vordergründig, denn wie man weiß, gibt es auch heute noch genug “freie Bürger, deren freie Entscheidung es ist, gegen alles andere, was nicht so (weiß) ist wie man selbst, zu hetzen” – aber das führt jetzt zu weit vom Thema).

    In diesem Zusammenhang setzte dieser Staat nicht nur auf Geldbußen, sondern ging sogar so weit, die eigene Armee gegen seine eigenen Bürger einzusetzen, um anderen Bürgern (den mit der schwarzen Hautfarbe) den Zugang zu einer Schule zu ermöglichen.

    Ist es wirklich anzunehmen, dass wenn der Staat damals nicht eingegriffen hätte, teilweise sogar gegen sich selbst, rein aus dem freien Willen der Bürger heraus sich die damalige Situation wirklich verändert hätte. Nicht, dass es heute irgendwie optimal laufen würde, aber irgendwie doch schon ein wenig anders als damals? Wäre es wirklich besser gewesen, der Staat hätte sich auch hier zurück gehalten, weil eben weniger Staat der bessere Staat ist und der Markt das schon regeln wird, weil sich die Hundebesitzerin, die kein Geld von schwarzen annehmen will, sich irgendwann so ins eigene Fleisch schneidet, dass sie sich eines besseren besinnt?

    Oder ist es nicht so, dass es sich bei Schwarzen, farbigen Menschen, Afroamerikanern (wie auch immer das politisch korrekt nun heißen möge) eben auch um eine – wie hier im Blog an anderer Stelle für die Gruppe der Homosexuellen selbst festgestellt – Minderheit handelt, die sich gerade nicht durch Boykott oder ähnlichem gegen die von der Mehrheit ihr entgegengebrachte Benachteiligungen erwähren kann, weil sie eben dermaßen in der Minderheit ist, dass die Mehrheit diese Sanktionen nicht ausreichend spürt? Ist es dann nicht eben Aufgabe jenes Staates, der die Gleichberechtigung aller seiner Bürger nun einmal auf seine Fahnen geschrieben hat, hier einzuschreiten?

    Natürlich gibt es weitaus schlimmere Diskriminierungen von homosexuellen Menschen, auf die ja zu Recht hingewiesen wird, und in dessen Schein verkommt besagter Fall sicherlich auch zu einer ziemlich kleinen Nummer. Aber aus der Tatsache zu folgern, dass es ja schlimmeres gibt, dass es sich hierbei um eine Nichtigkeit handelt, nur um einem weiteres gewünschten Ziel damit zum Durchbruch zu verhelfen, erscheint nicht wirklich folgerichtig. Man kann in Deutschland sicherlich zu Recht an vielen Stellen und Ecken über zu viel Staat bzw. staatliche Bevormundung schimpfen, und in Schweden sicherlich genau so, aber man sollte schon aufpassen, dass man dadurch nicht Grundlegende Werte der Bedeutungslosigkeit zuführt.

    Es mag für einen aufrechten, freiheitsliebenden Liberalen vielleicht erschreckend paternalistisch klingen, aber nicht immer war der freie Wille des Einzelnen das, was sich in der Rückschau als die beste Lösung heraus gestellt hat und nicht immer war eine Bevormundung des Staates seinen Bürgern gegenüber das, was sich als schreckliche Fügung für das Gemeinwohl herausstellte. Daher ist die schwedische Bemühung in diesem Fall, eine Diskriminierung schon in ihrem Anfangstadium zu ahnen, vielleicht doch gar nicht so absurd und einfach nur ein den Anfängen wehren, um nicht am Ende in einem Staat zu leben, in denen Homosexuelle aufgehängt, gelyncht oder in den Knast gesperrt werden. Denn wer weiß schon vorher zu sagen, im welche Richtung sich eine Entwicklung nun bewegt?

    Es wäre sicherlich interessant gewesen zu erfahren, ob die angesprochene Beitrag ebenfalls so ausgefallen wäre wie er nun ausgefallen ist, wenn die Hundebesitzerin “überzeugte” Islamistin gewesen wäre und ihre Weigerung des Verkaufs mit der Scharia begründet hätte. Höre ich sich da etwa Aufschrei und Geheul entstehen, wenn sich der ach so böse und bevormundende Staat in dem Fall auf den Standpunkt gestellt hätte, man könnte ja nun seinen Bürgern nicht vorschreiben, an wen oder wen nicht sie jetzt ihr Eigentum verkaufen würde, denn es wäre schließlich ihr freier Wille und der Staat hätte im Rahmen der Freiheit von Glauben und Religion diese Haltung zu respektieren?

    Vielleicht aber – auch das will ich nicht ausschließen – bin ich auf einfach nur nicht schlau genug, die größeren Zusammenhänge und die feinen Unterschiede zu verstehen. Wer weiß es schon… aber noch darf ich ja – gerade Gott sei wohl eher nicht Dank wenn ich mich in der heutigen Welt so umschaue – meine eigene Meinung haben, gell?! ;-)

    PS: Die leicht sarkastisch geratenen “Liberalen”-Kommentare bitte nicht so ernst nehmen wir die Aussage zum eigentlichen Thema, die hoffentlich Liberalen wie nicht ganz so liberalen wichtiger ist als irgendwelche internettypischen Frotzeleien, die hoffentlich aber auch nicht über das erträgliche hinausschießen und ihre Grenzen vor dem Übergang zur persönliches Diffamierung finden (ansonsten sei hiermit meine Entschuldigung zum Ausdruck gebracht).

  3. Adrian sagt:

    Es besteht aus meiner Sicht kein Unterschied zwischen der Entscheidung, meinen Besitz (die Hunde) nur an einen bestimmten Personenkreis zu verkaufen und der Entscheidung, meinen Besitz überhaupt zu verkaufen. Wer ist denn der Staat mir vorzuschreiben, wie ich über meinen Besitz verfüge?

    Im Falle der „Seperate-but-equal“-Gesetgebung lautet die Frage ähnlich:Wer ist denn der Staat mir vorzuschreiben in welche Schule ich gehen darf, welches Wasser ich trinken darf, oder welchen Bus ich nutzen darf?

    Beide Fälle verletzen entscheidend die Freiheit der Bürger selbst über ihr Leben zu bestimmen. Denn in beiden Fällen greift der Staat in die Privatautonomie der Bürger ein.

    Persönlich finde ich es bescheuert, wenn eine Hundebesitzerin ihre Hunde nur an Heteros oder nur an Weiße verkauft. Aber damit muss und kann ich leben, solange auch ich das Recht habe, meine Hunde z. B. nur an Homos oder Schwarze zu verkaufen.

    Wenn ein Hundebesitzer die Weigerung seine Hunde an Homos zu verkaufen mit der Scharia begründet hätte, wäre mein Urteil genauso ausgefallen. Denn auch ein Islamist hat das Recht, über seinen Besitz zu verfügen (auch wenn es in dem Fall wohl nicht Hunde wären). Überdies besteht mein grundsätzliches Problem mit Islamisten nicht darin, dass sie entscheiden, mit welcher Begründung sie wem etwas nicht verkaufen, sondern darin, dass sie über das Leben anderer Menschen bestimmen wollen und damit wieder die Privatautonomie verletzen wollen.

  4. Anonymus sagt:

    Dass es wohl darauf hinaus läuft, wie Staat definiert wird, ist irgendwo logisch und war auch abzusehen – ist das doch eines der wichtigsten Unterscheidungsmerkmale der verschiedenen politischen Richtungen und Schulen. Daher ist es wohl vergebene Liebesmühe, hier einen Konsens anzustreben respektive eine einheitliche Linie zu finden. Was ggf. ja auch durchaus gut und förderlich sein kann (wie war das noch mit dem Wettbewerb? ^^).

    Dennoch möchte ich einen Punkt aus der Replik doch aufgreifen: “Beide Fälle verletzen entscheidend die Freiheit der Bürger selbst über ihr Leben zu bestimmen. Denn in beiden Fällen greift der Staat in die Privatautonomie der Bürger ein.”

    Es mag sein, dass in beiden Fällen der Staat in die Privatautonomie seiner Bürger eingreift. Aber tut er es nicht auch deswegen (vor allem im “seperate-but-equal” Fall), weil eine bestimmte Minderheit hier eben gerade NICHT die Freiheit hat, entsprechend autonom zu handeln, weil ihr das von einer Mehrheit aus – ich fürchte man muss es wohl so sagen – niederen Beweggründen verweigert wird?

    Die Idee, jemanden tun zu lassen, was er will, solange er damit nicht jemanden anderen in die Quere kommt, der ja auch tun und lassen soll, was er will, mag auch für mich theoretisch die idealste Lösung sein. Praktisch sehe ich dabei aber große Schwierigkeiten, denn welches Tun und Handeln hat schon keine Konsequenzen auf die Umwelt (nicht im Sinne von Mutter Natur zu verstehen, sondern als das alles umgebende, insb. die anderen handelnden Akteure, auch Menschen genannt).

    Letztendlich läuft es auf die eingangs schon geschilderte Frage hinaus, wie man Staat für sich definiert und in welchen Schranken man die persönlichen Freiheiten weist. Ich jedenfalls sehe im dem Gut der “Privatautonomie” nicht einen höheren Wert als im dem Gut der Gleichbehandlung, der Nicht-Diskriminierung, so dass ich es zu Gunsten der Privatautonomie geopfert sehen möchte. Das mag – auch im Hinblick auf die Weltlage – vielleicht sogar etwas träumerisch anmuten, ist aber deswegen für mich noch lange kein Grund, deswegen davon abzulassen (ganz im Gegenteil!).

    Ich jedenfalls, wäre ich Bürger der USA, wäre durchaus glücklich, wenn mir dieses Stück Privatautonomie zu Gunsten der Abschaffung von “seperate-but-equal” genommen wird, denn ich schwanke zwischen dem Eindruck, dass die Verteidigung solcher Zustände bzw. in meinen Augen Missständen mit den vorgebrachten Argumenten irgendwo zwischen naiv (und den “Falschen” in die Hände spielend) und beängstigend (ob der Folgen, die das für die Gesellschaft und damit auch für mich haben könnte) liegt. Denn damit kann man reichlich viel (Unheil) “rechtfertigen” bzw. legitimieren – und ich persönlich (ich nehme mir mal die Freiheit) wünsche mir das nicht wirklich.

    Dennoch sehe ich sehr wohl, dass staatliche Eingriffe auch immer eine gewisse Gefahr darstellen, denn die sie leitenden Motive mögen auch immer in gewisser Weise einen aktuellen Konsens von gesellschaftlicher Moral und Wertvorstellungen enthalten, der ja je nach Epoche, Ort und Umständen schwanken kann. Trotzdem kann ich mich mit der wohl “einfachsten” Lösung hieraus, jeden sein eigenes Süppchen kochen zu lassen, genau so wenig anfreunden, solange dies genau so wenig in meinen Augen zur wirklichen Verbesserung der Situation aller beiträgt. Vielleicht bin ich auch einfach nur nicht egoistisch und überzeugt von mir selbst genug, aber vielmehr leiten mich noch die Bedenken ob der Überschätzung und Anmaßung anderer, als dass ich ihnen größtmögliche Privatautonomie zugestehen möchte. Und entsprechend bestärkt mich auch die hier vorgebrachte Argumentationslinie und Haltung auch nur wieder in diesem “Glauben”.

  5. Adrian sagt:

    Ich habe “seperate but equal” doch gar nicht verteidigt.
    Noch mal: “seperate but equal” war falsch weil es sich dort um einen Fall von staatlicher Diskriminierung handelte. Der Staat ist in liberalen Augen die Instanz, deren Aufgabe es ist, die Freiheit und Unversehrtheit seiner Bürger zu schützen und nicht dazu befugt, in private Entscheidungen seiner Bürger einzugreifen. Das hat er aber mit der sbe-Regelung getan, weil er bestimmt hat, das Weiße nur hier und Schwarze nur dort verkehren dürfen. Ein klarer Eingriff in die Privatautonomie.

    Ich möchte nicht, das mir meine Privatautonomie genommen wird, weil ich gern selber entscheide, wem ich etwas verkaufe, mit wem ich Beziehungen pflege und wen ich in meiner Firma einstelle. Mein Leben – meine Freiheit.

    Verletzt Person A meine Privatautonomie, weil sie sich weigert mit mir zu verkehren? Vielleicht. Aber wenn der Staat heute regelt, dass Person A mit mir verkehren muss, kann er beim nächsten Mal auch regeln, dass ich mit Person B verkehren muss. Aber das will ich womöglich gar nicht. Und in diesem Fall verletzt der Staat meine Privatautonomie nicht nur vielleicht, sondern garantiert.

    Und ja: Jeder darf sich sein eigenes Süppchen kochen. Lass dem Maik seine Linsensuppe und der Tina ihre Erbsensuppe. Geschmäcker sind nun mal verschieden. Genau wie Ansichten und Wertvorstellungen. Auch wenn einen das manchmal nervt oder einem von den Suppen anderer schlecht wird.

  6. Anonymus sagt:

    Dann muss ich gestehen, dass ich das sehr missverständlich formuliert fand, dass jetzt das “separate but equal” an sich und nicht der Eingriff des Staates dagegen gemeint war. Aber ich nehme das natürlich (erleichtert) zur Kenntnis.

    Was nun das Beispiel mit den Suppen angeht, so geht es eben in meinen Augen gar nicht so sehr darum, dass hier vorgeschrieben werden soll, wer welche Suppe kocht/isst, sondern vielmehr, dass eine Gruppe der anderen gar keine Suppe zugestehen will und sie am liebsten verhungern lassen möchte – um halt mal in dieser Bildsprache zu bleiben. Und das hat für mich eine andere Qualität und rechtfertig für mich (wohlgemerkt für mich) auch einen Eingriff in die Privatautonomie, die ich andernfalls als vollkommen überhöht angesetzt ansehen würde.

    Und das liegt wohl auch daran, dass ich vielleicht Handel treiben nicht mehr als rein private Angelegenheit ansehe, sondern als etwas, dass Kraft seines Wesens zwangsweise die Allgemeinheit mit berührt. Und an diesen Vorgang kann ich damit auch andere Ansprüche stellen als z.B. an den – wirklich nur die Privatperson betreffenden – eigenen Geschmack oder die eigene Meinung.

    Ist es also nur Aufgabe des Staates, die Freiheit und Unversehrtheit seiner Bürger vor dem Staat selbst zu schützen, oder ist es auch Aufgabe des Staates, die Freiheit und Unversehrtheit seiner Bürger vor anderen Bürgern zu schützen? Und kommt er dabei nicht unvermeidlich in einen Konflikt, wenn die privaten Entscheidungen des Einen in die Sphäre des Anderen eingreifen? Für mich ist das so, und dadurch durch eine so einfache Formel wie die beschriebene nicht mehr zu lösen, sondern hier beginnt dann ein Abwägen, dessen Grundlagen ich in den vorherigen Kommentaren schon einmal näher betrachtet habe.

    Aber nun gut, hier sind wir wieder beim Ausgangsproblem der verschiedenen politischen Richtungen und Schulen, weswegen ich das auch als erledigt ansehe.

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