Antidiskriminierungsgesetze bewirken, dass sich jeder von allem und jedem diskriminiert fühlen darf. So z. B. auch eine Christin in London, die die britische Hauptstadt verklagte, weil sie es als religiöse Diskriminierung ansieht, gleichgeschlechtliche Paare trauen zu müssen:
Die klagende Beamtin war vom Stadtrat Islington vor die Wahl gestellt worden, entweder auch Schwule und Lesben zu trauen, oder eine Kündigung hinzunehmen. Schon 2006 war sie von Kollegen wegen Diskriminierung von Homosexuellen angezeigt worden.
Die Entscheidung des Gerichts könnte ein Präzedenzfall werden. Ein Sprecher einer christlichen Organisation sagte, es sei “ein wichtiger Fall für die Religionsfreiheit”.
Wie absurd. Eine Beamtin im Dienste des britischen Staates, will sich nicht an dessen Gesetze halten, die nun einmal die Möglichkeit der Trauung schwuler und lesbischer Paare vorsehen. Eine Kündigung erscheint hier der einzig gangbare Weg. Wenn die gute Frau ihr “christliches Gewissen” nicht belasten will, soll sie sich halt einen Job außerhalb des Staatsdienstes, am besten gleich innerhalb der Kirche, suchen.
23. Mai 2008 um 17:00
So absurd ist das gar nicht. Jeder Mensch kann erwarten, daß sein Arbeitgeber sich an das Recht hält. Im übrigen hat der Arbeitgeber hier einseitig die Arbeitsbedingungen geändert. Daß er diese Änderung großspurig und fälschlich “Gesetz” nennt, ändert daran gar nichts. Ich muß mich schon wundern, “Gay West” ist in den letzten Wochen doch arg eine Bastion des Etatismus geworden. Der Arbeitgeber hat der Dame eine Änderungskündigung und Abfindung anzubieten oder diese zu den bisherigen Bedingungen weiterzubeschäftigen. Es ist natürlich fragwürdig als Christ beim Staat zu arbeiten, aber eine Kommune ist ja nun doch nichts unbedingt rechtswidriges.
25. Mai 2008 um 11:21
Der Arbeitgeber hat gar nichts geändert. Die Dame hatte vorher die Aufgabe, Eheschließungen durchzuführen, und sie hat diese Aufgabe noch immer. Sie ist es, die glaubt, etwas ändern zu sollen, nämlich eigenmächtig und gesetzwidrig den Personenkreis abzugrenzen, gegenüber dem sie ihren Beruf ausüben will oder nicht. Genauso könnte es jeder Apartheid-Fan machen, der sich auf Grund seiner rassistischen Einstellung weigern wollte, einen schwarzen Mann und eine weiße Frau (oder umgekehrt) zu trauen. Über die Voraussetzungen, unter denen eine Eheschließung vorzunehmen ist, entscheidet der Gesetzgeber, nicht jeder einzelne Standesbeamte. Schon gar nicht hat jeder einzelne Standesbeamte gegen den Staat einen Abwehranspruch, der jede Änderung des Personenstandesrechts gegenüber dem Zustand, wie er bei seiner Einstellung bestand, verhindert. Und erst recht nicht unterliegen die Beamtenpflichten der Disposition irgendeiner politischen oder religiösen Ideologie. Wer das anders sieht, ist als Beamter ungeeignet und aus dem Dienst zu entfernen.