Das Grundgesetz bleibt vorerst so wie es ist. Das Projekt des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), mit Unterstützung der Stadtstaaten, ein umfassendes Diskriminierungsverbot in den Artikel 3 des Grundgesetzes zu schreiben, ist erwartungsgemäß gescheitert. Warum erwartungsgemäß? Bereits Mai diesen Jahres schrieb ich zu diesem Vorhaben, dass das Grundgesetz
nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit durch Bundestag und Bundesrat geändert werde kann. Wieso das gehen soll, obwohl es nicht mal eine legislative Mehrheit gibt, Schwule und Lesben einfach per Gesetz gleichzustellen, verrät uns der LSVD nicht.
Und so ist es ja auch gekommen. Weiterlesen

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