Tayyeb Karimi und Yazdan droht die Hinrichtung durch einen „Stoß aus großer Höhe“ oder von einer „Klippe“ (partab az bolandi). Man befand sie der Entführung, Vergewaltigung und des Diebstahls für schuldig, und ein Richter in Shiraz, in der Provinz Fars im Süden des Iran verurteilte sie im Mai 2007 zum Tode.
lese ich im neuen Newsletter von MERSI (Menschenrechte und Sexuelle Identität). Weiter heißt es:
Die sechs Männer waren angeklagt, zwei junge Männer aus der Stadt Arsanjan im Osten von Shiraz entführt zu haben, die sie dann drangsalierten und beraubten, ehe sie sie dem Vernehmen nach auch vergewaltigten .
An dieser Stelle frage ich mich, weshalb sich mit diesem Fall ein Verein beschäftigt, der sich mit „Menschenrechten und sexueller Identität“ beschäftigt. Um welches Menschenrecht von Schwulen geht es hier? Um das Recht auf Vergewaltigung? Wenn es einfach nur um die Menschenrechte von Straftätern ginge, wäre es doch kein Fall für MERSI, sondern für den Mutterverein Amnesty International. Immerhin taugt die Urgent Action dazu, sich die schwulenfeindliche und -mörderische Gesetzgebung im Iran in Erinnerung zu rufen:
In Artikel 109 des iranischen Strafgesetzbuches steht, dass gleichgeschlechtlicher Sex zwischen Männern, mit und ohne (anale) Penetration unter Strafe steht. Artikel 110 sagt, dass Männer, die man des Analverkehrs überführt, hingerichtet werden und dass die Wahl der Hinrichtungsmethode dem Richter überlassen bleibt. Artikel 111 besagt, dass beide hingerichtet werden „vorausgesetzt dass der aktive und passive Partner reif und gesund sind und beide zugestimmt haben“. Es gibt keine eignen Gesetzte für den Tatbestand der Vergewaltigung. Die Richtlinien zur Vollstreckung von Urteilen besagen, dass der Tod durch den Strang, ein Erschießungskommando, den elektrischen Stuhl oder eine andere vom urteilsprechenden Richter festgelegte Methode herbeigeführt werden kann. Wenn keine Methode genannt wird, wird die Person gehängt. Das in diesem Fall gesprochene Urteil ist außergewöhnlich, das es offenbar beabsichtigt, die Verurteilten leiden zu lassen.
Ungefähr so etwas hatte ich befürchtet: Den Ruf nach schmerzfreier Exekution. Und entsprechend lautet die MERSI-Empfehlung für Protestbriefe an die iranischen Autoritäten, darin erst einmal darzulegen,
dass amnesty international das Recht und die Verantwortung von Regierungen anerkennt, mutmaßliche Straftäterinnen und Straftäter vor Gericht zu stellen,
wobei offen bleibt, ob das auch für die durch die iranischen Machthaber als Straftäter definierten Homosexuellen gilt, die ohne Vergewaltigung auskommen.
was die vergewaltigung anbetrifft, ich kenn ja nun den aktuellen fall nicht, aber der vergewaltigung wurden auch die beiden 15 und 16jaehrigen jungen die letztes jahr exekutiert wurden der vergewaltigung bezichtigt, und das wohl von ihrem freund, der nur so hoffen konnte seinen kopf aus der schlinge zu ziehen, der ganze vorwurf also direkt aus dem art.111 folgt. von daher waere ja auch in diesem zusammenhang die uebernahme von meldungen der irna mit vorsicht zu geniessen, und zu fragen, ob die begruendung mit der vergewaltigung, nicht tatsaechlich die eher versuchte verschleierung der legalisierten homophobie. frei nach dem ahmedinejahd-motto, es gibt im iran keine homosexualitaet, sondern nur Vergewaltiger, die auch ueber Maenner herfallen. was die deutsche linke da wohl zu ihrer definitionsmacht sagt?