Gestern blieb mein Blick beim Warten auf die U-Bahn am Titel der aktuellen EMMA hängen:
Kindermord – Die Einsamkeit der Mütter
las ich und meine schlimmsten Befürchtungen wurden bestätigt, als ich mir den dazugehörigen Text online ansah. Das Weltbild ist denkbar einfach: Männer befehlen und sind Erzeuger, Frauen sind
Hausfrauen oder ganz junge Mädchen. Und immer sind sie gnadenlos einsam.
Weshalb sie nicht etwa arbeiten gehen oder sich Freunde suchen, sondern ihre neugeborenen Kinder töten. Dafür hatte der deutsche Staat bis vor 10 Jahren noch eben so viel Verständnis wie heute die Schwarzer:
Bis 1998 galt für solche Fälle der 2001 abgeschaffte § 217, nach dem bei unehelichen Kindern der so genannte „Kindsmord“, also die Tötung direkt nach der Geburt, als „erweiterte Abtreibung“ mit „nicht unter drei Jahren“ bestraft wurde. Heutzutage wird Kindsmord wie der Mord oder Totschlag eines Erwachsenen bzw. eigenständig lebenden Kindes bestraft.
Und das findet die Schwarzer gar nicht gut. Denn Frauen, die töten, sind hilflos. Und brauchen deshalb unsere Solidarität. Schuld sind nämlich die Männer, z. B. bei Sabine S.:
„Mein Mann hat gesagt, wenn ich ihm noch einmal eine Schwangerschaft verheimliche, schmeißt er mich raus!“
Doch das Schicksal meint es nicht gut mit Sabine S., sie
wird wieder schwanger, von ihrem Mann. Es ist keineswegs ein Geheimnis im Ort, dass sie schwanger ist. Und er? „Es ist unwahrscheinlich, dass man eine Schwangerschaft nicht mitbekommt“, sagt sie heute.
Merkwürdig nur, dass sie sich damit nicht erst einmal an die eigene Nase fasst. Und abtreibt. Das ist schließlich in Deutschland unter bestimmten Bedingungen straffrei. Sabine S. jedoch entscheidet sich dafür, ihr Kind zu töten. Schuld ist – natürlich – die Gesellschaft, die deshalb alleine dafür sorgen kann, dass Frauen damit aufhören, ihre Kinder nach der Geburt zu töten. Und das geht so:
Darum wäre auch die einzige Lösung dieses traurigen Kapitels das Ende der Abhängigkeit und Angst der Mütter: Mütter, die nicht einsam sind; Mütter, die reden, wenn sie Probleme haben; Mütter, die gehen können, wenn Männer sie erpressen oder bedrohen. Mütter, die es im Konfliktfall auch wagen, ein ungewolltes Kind zur Adoption freizugeben – ohne Angst vor der „Schande“. Das ist ein langer Prozess und er heißt: Emanzipation.
Bis dahin schlägt die Schwarzer eine Art Beinahe-Legalisierung von Kindesmord vor – wenn er denn von Frauen verübt wird:
Ein kurzer Prozess könnte die Wiedereinführung des § 217 sein, aber diesmal nicht eingeschränkt auf die Tötung „unehelicher“, sondern für alle Neugeborenen. Der alte § 217, der im 19. Jahrhundert ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, ging davon aus, dass nur ledige Mütter Probleme haben. Wie wir sehen, ist das ein Irrtum. Doch die juristische Unterscheidung im alten Recht zwischen „Kindsmord“ – also der Tötung eines Neugeborenen, direkt nach der Geburt und noch bevor sein Leben beginnt – und der Tötung eines bereits eigenständig lebenden Kindes oder Erwachsenen war richtig. Es war falsch, diesen Paragraphen ersatzlos abzuschaffen.
Noch bevor sein Leben beginnt?! Angesichts dieser absurden Definition wundert man sich nicht, dass die EMMA schon vor Jahren die Positionen des australischen „Bio-Ethikers“ Peter Singer als diskutabel darstellte, der dafür plädiert, behinderte Säuglinge unter bestimmten Umständen bis zu 28 Tage nach ihrer Geburt zu töten. Die Schwarzer allerdings geht in ihrer Tötungspropagandaentschuldigung noch weiter als Singer, indem sie den Kreis der erlaubten Kinderopfer auf alle Neugeborenen ausweitet. Das ganze – wie stets, wenn sich Feministinnen vom Schlage Schwarzers zu Wort melden – im Namen des ewigen Opfers, der Frau, die sich noch jedes Verbrechens schuldig machen kann, ohne dafür verantwortlich zu sein. Denn schuld sind immer die anderen. Die Gesellschaft. Die Männer. Das Patriarchat.
Lieber Damien,
Interessant, dein Artikel über Kindstötung, vor der Möglichkeit einer medizinisch relativ sicheren und komplikaionslosen Abtreibung durchaus üblich, im Sinne einer Verzweiflungstat. Ist ja trotzdem erbarmungslos bestraft worden. Ich denke, man muss immer die psychische Situation der Täterin in Erwägung ziehen, was ein ordentliches Gericht ja auch tut. Übrigens ist die Abtreibung ja laut Gesetz weiterhin ein Srafbestand. Die Strafe wird nur nicht ausgeführt.
Was mir allerdings nicht einleuchtet ist der Umstand, dass das Töten von erwachsenen Menschen im Krieg (oder auch die Todesstrafe) eine edle Handlung sein soll, Viele Grüße! Beate
Liebe Beate,
zu Deinem letzten Gedanken fällt mir die Grabinschrift von Leonard Matlovich ein: „Beim Militär verliehen sie mir einen Orden, weil ich zwei Männer tötete, und entließen mich, weil ich einen liebte.“ Die Entlassungen werden zum Glück weniger. Mehr über Matlovich:
http://www.findagrave.com/cgi-bin/fg.cgi?page=gr&GRid=2660
Viele Grüße
Damien
Alice Schwarzer ist ein Vollpfosten, ähh … eine Vollpfostin. Ich kann soviel Dummheit, wie ich sie in diesem Artikel gelesen habe kaum ertragen. Die Frauen hätten also getötet, weil sie einsam waren und von (ihren) den Männern in eine Zwangslage gedrängt wurden. Faru Schwarzer: wollen Sie mir damit durch die Blume sagen, dass diese Frauen eigentlich Opfer waren? Das sie machtlos waren, das ja eigentlich die Männer getötet hätten?
Am besten finde ich noch die Forderung nach der Wiedereinführung eines modifizierten § 217 StGB (Kindstötung): überspitzt weitergedacht könnte man ja auch an Ausweitung der Fristenlösung des § 218 StGB denken. Oder wie darf ich die Formulierung „Doch die juristische Unterscheidung im alten Recht zwischen „Kindsmord“ – also der Tötung eines Neugeborenen, direkt nach der Geburt und noch bevor sein Leben beginnt – und der Tötung eines bereits eigenständig leben den Kindes oder Erwachsenen war richtig.“ verstehen?
Herr wirf Hirn vom Himmel!
Jörn
Lieber Damien, was man dazu noch sagen könnte:
Die Piloten wurden geehrt, weil sie eine ganze Stadt samt Einwohnern zuammengebombt haben, eine Frau begeht eine Strafhandlung ( Die zur Zeit nicht bestraft wird), weil sie einen Embryo abgetrieben hat, wird verurteilt, weil sie ihr Neugeborenes ermordet hat, ein Schwuler wird diskriminiert, weil er schwul ist, na ja, immer die gleiche Doppelmoral und Unmenschlichkeit…siehe auch Dein Papstartikel…Weiterhin gute Nerven
wünscht Beate.
Hallo Beate,
es gibt da einen kleinen Unterschied zwischen einem Schwangerschaftsabbruch und einer Kindstötung. Ein Schwangerschaftsabbruch ist gem. § 218a StGB nicht erfüllt/nicht rechtswidrig, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft und das Austragen des Kindes der Frau nicht zu zumuten ist. Das können persönliche Motive, medizinische Indikationen oder weil das Kind aus einer Sexualstraftat entstammt sein.
Anders liegt es aber bei einer Tötung nach der Geburt. Da hat das Kind schon zu Leben begonnen und führt ein eigenes Leben. Von der Mutter wird jetzt nicht erwartet, dass sie dieses Kind annimmt oder es gar liebt. Es wird lediglich erwartet, dass sie ihm die notwendige Pflege selbst oder durch andere zukommen lässt.
Gruß,
Jörn
(Den Zusammenhang mit einer Diskriminierung von Schwulen und Lesben kann ich hier irgendwie nicht erkennen.)