Polnisch-deutsch ausgebremste Lebenspartnerschaft

19 Jun

Eine deutsche Bekannte von mir und ihre polnische Freundin wollen sich verpartnern. Voraussetzung dafür ist jeweils eine Bescheinigung, wonach man unverheiratet, ledig und damit fähig zur Lebenspartnerschaft ist. In Polen jedoch verweigert man die Ausstellung des entsprechenden Nachweises, da man dort nur „Ehefähigkeitsbestätigungen“ kennt, in die der Name des Zukünftigen eingetragen wird. Gibt man keinen an, erhält man die Bescheinigung nicht. Eigentlich gibt es auch eine unabhängige Familienstandsbescheinigung, doch die Standesbeamtin vor Ort behauptet, in einer Gesetzesänderung sei dieses Dokument abgeschafft worden. Gleichlautend äußerte sich die nächst höhere Instanz.

Ein Anwalt hat unterdessen bestätigt, dass es zur Zeit keine legale Möglichkeit gebe, dieses Dokument zu bekommen.

Eine Antidiskriminierungsvereinigung empfiehlt den beiden Frauen, zu klagen. Das aber zwänge die polnische Freundin zum landesweiten Coming-Out und verschöbe die geplante Verpartnerung auf unabsehbare Zeit, da sich ein Prozess mehrere Jahre hin ziehen kann.

Eine weitere Möglichkeit ist, sich die Verweigerung der Ausstellung des Dokuments schriftlich geben zu lassen und dann eine notarielle eidesstattliche Erklärung über die Ledigkeit vorzulegen. Allerdings sind die deutschen Behörden nicht verpflichtet, ein notarielles Papier anzuerkennen.

Weiß jemand einen guten Rat, gar einen Ausweg aus diesem Behördendschungel?

8 Antworten zu “Polnisch-deutsch ausgebremste Lebenspartnerschaft”

  1. Karsten 19. Juni 2009 um 12:39 #

    Eine Petition an den Innenminister? Wenn die Verwaltung macht, was sie will, hilft sehr häufig der Wink mit der Politik…

    Ansonsten: Die deutschen Stellen sind vielleicht nicht verpflichtet zur Anerkennung, aber das liegt doch im Ermessensspielraum, oder?

  2. Damien 19. Juni 2009 um 12:58 #

    @Karsten: Danke für den Tip. Ich leite ihn mal weiter. Auf den großzügig genutzten Ermessensspielraum zu setzen, ist sicher auch einen Versuch wert.

  3. Karsten 19. Juni 2009 um 13:22 #

    Vielleicht finde ich auch noch etwas Anderes heraus. Eine gute Bekannte von mir ist Standesbeamtin (und hat unsere Partnerschaft eingetragen). Die treffe ich heute Abend sowieso, vielleicht hat sie ja noch die eine oder andere Idee.

  4. Damien 19. Juni 2009 um 13:30 #

    Karsten, herzlichen Dank für Deine Mühe im voraus!

  5. Pat 19. Juni 2009 um 14:04 #

    Mein Bruder hat damals seinen Name in Tschechien geopftert. Niemand überprüft schließlich wer der zukünftige ist und ob er überhaupt vorhanden ist, noch dazu im Ausland. Das wäre für so ein Dokument doch viel zu viel Aufwand. Der Name hat völlig ausgereicht. Danach hat da kein Hahn mehr nach gekräht. Mittlerweile sind wir aber auch in Tschechien verpartnert.

  6. Damien 19. Juni 2009 um 15:07 #

    Danke, Pat, ich werde auch diesen Hinweis gleich weiterleiten!

  7. Steven 20. Juni 2009 um 16:59 #

    In Deutschland ist doch alles geregelt:

    Kann die erforderliche Bescheinigung aus dem Ausland nicht beigebracht werden, dann kann der Präsident des Oberlandesgerichts [in Berlin: Kammergericht], in dessen Bezirk das Standesamt liegt, bei dem die Eingehung der Lebenspartnerschaft angemeldet wurde (§ 1309 Abs. 2 BGB), Befreiung von dieser Formvorschrift erteilen.

    Ein entsprechender Antrag ist über das Standesamt zu stellen.

    Meiner Einschätzung nach ist es besser, in Deutschland den für diese Fälle vorgesehen Weg zu gehen (ggf mit rechtsanwaltlicher Unterstützung; eine Liste geeigneter Anwälte gibt’s auf den Seiten des LSVD), als in Polen Zeit und Geld zu verschwenden.

  8. Damien 20. Juni 2009 um 17:18 #

    @Steven: Danke, wird weitergeleitet!

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