Gays rule!

23 Okt

Ich hätte es fast nicht mitbekommen, die jüngste Entscheidung aus Karlsruhe. Überrascht hat sie mich nicht. Das es so kommen würde, war so klar wie Kloßbrühe. Die Frage war dabei nicht ob, sondern wann:

„Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind“, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil, mit dem das Verfassungsgericht eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aufhob und zurückverwies (1 BvR 1164/07). Ähnlich hatte auch das Bundesarbeitsgericht zu Beginn des Jahres geurteilt.

Damit wäre der Weg frei für die vollständige Gleichstellung. Mal sehen wie lange das jetzt noch dauert.

Update (23.10.09): Der Tagesspiegel hat aus irgendwelchen Gründen den zitierten Artikel aus dem Netz genommen und dafür diesen hier eingestellt.

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