Die Nachrichtenagentur „Zenit“ berichtet aus Australien:
Die Agentur für die Vermittlung von Pflegekindern der Wesley Kirche hatte den Antrag eines homosexuellen Paares abgelehnt, das ein Pflegekind suchte. Das Paar verklagte die Methodisten daraufhin, vor dem ersten Gericht zunächst erfolgreich. Die Vermittlungsagentur ging daraufhin vor die nächste Instanz, die das Ersturteil nun aufhob.
„Zenit“ erläutert:
Die Entscheidung wird von politischen Initiativen der Lobby für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften begleitet, die eine neue Definition von Menschenrechten erreichen will.
Eine neue Definition von Menschenrechten? Was hat man sich darunter vorzustellen? Der Erzbischof von Sydney hilft weiter:
Anti-Diskriminierungsgesetze sollten nicht dazu benutzt werden, um vorzuschreiben, wie sich kirchliche Einrichtungen selbst organisierten, betonte Kardinal Pell.
Anders gesagt, die neue Definition beinhaltete schlicht und ergreifend die Aufhebung der Diskriminierungserlaubnis der Kirchen.
Zum Vorsitzenden eines von ihr eingesetzten Menschenrechtskomittes ernannte die australische Regierung einen Jesuitenpater. Kein ungeschickter Schachzug, wird doch der Widerstand gegen die geplante Entdiskriminierung im Wesentlichen durch Gläubige unterschiedlicher Herkunft organisiert.
Die Angst des Erzbischofs richtet sich grundsätzlich auf die Existenz katholischer Institutionen, die offenbar wesentlich daran geknüpft ist, Homosexuelle zu diskriminieren und Heterosexuelle zu privilegieren:
Kardinal Pell sieht in dem Vorschlag eine Gefahr für die Arbeit katholischer Institutionen, wie Schulen, Krankenhäuser und Wohltätigkeitseinrichtungen. Er befürchtet eine Einschränkung des Rechts auf Religionsfreiheit.
Wenn Religionsfreiheit für Pell die Freiheit zur Diskriminierung von Homosexuellen meint, wird seine Befürchtung berechtigt sein. Ein anglikanischer Vertreter drückte das Ganze etwas verklausulierter aus als sein katholischer Kollege:
Wir sind starke Befürworter der Menschenrechte, aber wir meinen, dass es keiner solchen Charta wie dieser bedarf und bezweifeln, dass diese überhaupt den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft bewirken kann. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese alles nur noch verschlechtert, besonders im Bereich der Religionsfreiheit.
Wer schließlich den Untertitel von „Zenit“ kennt, wundert sich nicht länger über eine Nachrichtenagentur, die Menschenrechte bisher offenbar für eine ausschließlich heterosexuellen Mitbürgern vorbehaltene Errungenschaft hielt:
Die Welt von Rom aus gesehen
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