Die Witwe von Jörg Haider, hat vor Gericht einen Sieg errungen. Laut Urteil des Grazer Landgerichts ist es der „Bild“ künftig untersagt zu behaupten, Haider sei homosexuell gewesen. Die Urteilsbegründung des Gerichts trieft dabei vor, nun ja, althergebrachten Klischees und Vorstellungen:
Das Urteil des Grazer Landesgerichts wird für heftige Diskussionen sorgen, weil in der Urteilsbegründung Homosexualität als „ehrenrührig“, „unehrenhaft“ und „Verstoß gegen die guten Sitten“ bewertet wird – und künftig das Privatleben eines Politikers auch nach seinem Tod nicht berichtet werden darf.
Wie beruhigend zu wissen, dass die Justiz der Ostmark sich in ihrer Beurteilung zur Homosexualität nicht allzu sehr geändert hat. Alles andere wäre für katholische Bergvölker ja auch viel zu anstrengend.
Oh, *facepalm*
Nützt es was, wenn ich mich für mein Land entschuldige…?
Nö, Kim, das hilft nix 🙂
Aber das musst du auch gar nicht, weil aus D. oft genauso großer Unsinn bekannt wird.
na da wird es mal einigen stress in der juristerei österreichs geben… hehe
In der Ostmark gibt es keine „Woarmen“ 😉