Das Grundgesetz bleibt vorerst so wie es ist. Das Projekt des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), mit Unterstützung der Stadtstaaten, ein umfassendes Diskriminierungsverbot in den Artikel 3 des Grundgesetzes zu schreiben, ist erwartungsgemäß gescheitert. Warum erwartungsgemäß? Bereits Mai diesen Jahres schrieb ich zu diesem Vorhaben, dass das Grundgesetz
nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit durch Bundestag und Bundesrat geändert werde kann. Wieso das gehen soll, obwohl es nicht mal eine legislative Mehrheit gibt, Schwule und Lesben einfach per Gesetz gleichzustellen, verrät uns der LSVD nicht.
Und so ist es ja auch gekommen. Natürlich wird das ganze nicht das Ende der „Causa Artikel 3“ sein. Dieser Artikel, bereits jetzt überfrachtet mit der Aufzählung allerlei Gruppen und „Minderheiten“, wird über kurz oder lang seine Ergänzung bekommen. Notwendig ist dies aber nur insofern, weil eben eine Aufzählung aller Gruppen, die benachteiligt werden oder benachteiligt werden könnten, eine immer weiter gehende Differenzierung in und Aufzählung von noch mehr Gruppen zur Folge hat, weil nun mal jede gesonderte Erwähnung einer Gruppe im GG faktisch einem Privileg gegenüber den Gruppen gleichkommt, die nicht im GG aufgeführt werden.
Viel besser wäre es da doch, den Artikel 3 zu entschlanken:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
was natürlich auch für Schwule und Lesben gilt, die naturgemäß nun mal auch Menschen sind und demnach einen Anspruch auf Gleichberechtigung in den Augen des Staates haben. Dass dies in der Vergangenheit und auch heute nicht eingehalten wurde und wird, liegt natürlich an gesellschaftlichen Interpretationen, die sich dem Recht entziehen. Wäre in der Vergangenheit der Bundesrepublik Artikel 3 tatsächlich ernst genommen worden, hätte der § 175 niemals Bestand haben dürfen, schon allein deshalb nicht, weil es der Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz widerspricht, Männer wegen Geschlechtsverkehr mit Männern zu bestrafen, Frauen aber nicht. Dass der § 175 also eine eindeutig sexistische Rechtssprechung war, bei der Männer nur auf Grund ihres Geschlechts anders behandelt wurden als Frauen, ist bis heute noch nicht ins Bewusstsein der Gesellschaft vorgedrungen. Und das es ebenfalls sexistisch ist, Frauen etwas zu verwehren, was Männer dürfen – nämlich die Heirat mit Frauen -, selbst das wird im Zeitalter des Feminismus äußerst selten artikuliert.
Theoretisch bräuchte man also die Homophobie als Argumentation gar nicht, weil es nämlich eindeutig dem Gleichheitsgebot vor dem Gesetz widerspricht, Männern etwas zu verwehren, was Frauen dürfen – und umgekehrt -, bzw. ein Geschlecht für Handlungen zu bestrafen, die bei einem anderen gar staatlich gefördert werden.
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“? Siehe hierzr GG Art. 12. a.
Was an Artiel 12 verstößt gegen das Gleichheitsgebot?
Artikel 12a, nicht Artikel 12.
Ach so, der. Ja das stimmt natürlich. Bin ein bisschen belämmert in letzter Zeit 😉
Homophobie unter dem Logo des LSVD
Öffentliche Anfragen an den LSVD !
Ist der LSVD „Mittäter“!?
Heute ist bereits der 11. Tag an dem der LSVD sein Logo fröhlich und “fromm” auf dem Internetradio präsentiert, das noch vor Tagen im Namen der “Gemeinschaft der Homo-, Bi- und Transsexuellen” mindestens 31 Mal homophobe Interpreten spielte und meinte UNS damit “aufklären und weiterbilden” zu müssen.
Der LSVD streitet aber bis heute jede “Mittäterschaft” (noch setze ich das Wort in Anführungszeichen) ab und weigert sich seit 8 Tagen strikt, sein Logo dort zu entfernen. Ich frage mich, wer soll da noch an den wahren Absichten des LSVD glauben, wenn er sein Logo immer noch stolz auf diesem Internetradio (der Inhaber ist übrigens auch LSVD-Mitglied) präsentiert?
Den vollen Text gibt es hier:
Klicke, um auf lsvd-1oeffentliche-anfrage20100108ra.pdf zuzugreifen
Den gesamten Fall (bereits zwischen 30-40 A4-Seiten kann man hier verfolgen:
http://www.rosa-archiv.de/thema.php
Ein Interview vom 10.01.2010 gegeben dem gayRADIO Schweiz ist hier zu hören:
http://www.rosa-archiv.de/archiv/homophobie/radioundtv/index.php
Ich danke für Eure Aufmerksamkeit
Jürgen Zehnle.