Frauen-Diskriminierung und Männer-Benachteiligung

4 Dez

Gestern morgen war im Radio von einer im Laufe des Tages erwarteten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Rede. Zur Entscheidung stand angeblich die Frage, ob die Benachteiligung von Vätern unehelicher Kinder eine Diskriminierung sei. Muss man Jurist sein, um diese Frage zu beantworten? Wie kann eine Benachteiligung etwas anderes als eine Diskriminierung sein? Oder ist Benachteiligung nur, wenn es um Frauen Mütter geht, automatisch Diskriminierung?

6 Antworten zu “Frauen-Diskriminierung und Männer-Benachteiligung”

  1. Patrick 4. Dezember 2009 um 19:54 #

    Ja, Artikel 3 Grundgesetz war bisher eine Einbahnstraße „nur für Frauen“.

    Überall dort, wo im wahrsten Sinne „Not am Mann“ ist, hat sich nichts bewegt; z.B. Obdachlosigkeit (90% der vollständig Wohnungslosen sind männlich), Selbstmord (mehr als 2 Drittel männlich; unter jungen Männern und Jungen sogar (verdeckte Selbstmorde eingerechnet) 12x höher als junge Frauen), Benachteiligung im Scheidungs- und Sorgerecht, Lebenserwartung (die Klosterstudie beweist, dass die geringer Lebenserwartung von Männern keine biologischen Ursachen hat), Benachteiligung im Gesundheitssystem, Drogenabhängigkeit (wessen Leben ist so hart, dass er sich in Drogen flüchtet?), Kriminalisierung (klares Zeichen von Diskriminierung (wenn man wissen will, wer in der Gesellschaft benachteiligt ist, der schaue sich an, wer im Gefängnis sitzt)), tödliche Erkrankungen durch Beruf und tödliche Unfälle am Arbeitsplatz sind fast reine Männersache, Benachteiligung von Jungen im Bildungssystem (durch eine Studie des Bildungsministeriums belegt – politische und mediale Reaktion: Null).

    All diese Benachteiligungen sind keine Arbeitsgebiete der „Gleich-“ – falsch – Frauenbeauftragten.

    „Gleichberechtigung“ bzw. „Gleichstellung“ ist eine Einbahnstraße nur für Frauen.

  2. Patrick 4. Dezember 2009 um 19:57 #

    Ach, und natürlich Zwangsdienst; Frauen dürfen, Männer müssen. Der Zwangsdienst geht einher mit einer Einschränkung von wichtigen Grundrechten.

  3. xv22 5. Dezember 2009 um 20:09 #

    http://de.wikipedia.org/wiki/Diskriminierung#Diskriminierung.2C_Ungleichbehandlung.2C_Ungleichstellung.2C_ungleiche_Rechte

    Interessant vor allem diese Absätze:

    Zu klären ist also immer, ob eine Ungleichheit „in der Natur der Sache liegt“ und folglich verschiedene rechtliche Regelungen erlaubt oder gar gebietet oder ob eine Regelung wesentlich Gleiches ungleich behandelt. Nicht jede Form von Ungleichbehandlung erfüllt das Begriffprofil der sozialen Diskriminierung. Einige Formen von Ungleichbehandlung sind nicht nur rechtlich geboten, sondern auch legitim.

    Während die Geschlechter im Prinzip als gleichgestellt betrachtet werden, ist das bei Behinderungen nicht so: Hier besteht ein Bekenntnis dazu, die prinzipielle „natürliche“ Ungleichheit dadurch auszugleichen, dass trotz unterschiedlicher Voraussetzung jeder die gleichen Möglichkeiten zur Teilhabe haben sollte (Gleichbehandlung).


    Also als Beispiel: ist es deiner Meinung nach Diskriminierung von Nichtbehinderten, ihnen KEINEN barrierefreien Zugang zu einem Gebäude zu versprechen?

  4. Patrick 6. Dezember 2009 um 12:59 #

    Dein billiges Beispiel soll nur von der Diskriminierung von Jungen und Männern ablenken.

    Beispiel Bildung: Jungen erhalten für die gleichen Leistungen schlechtere Noten und auch seltener Gymnasialempfehlungen als Mädchen – belegt durch eine Studie des Ministeriums für Bildung und Forschung.

    Beispiel Gesundheit: Trotz der geringeren Lebenserwartung von Männern wird ein Vielfaches zur Erforschung frauenspezifischer Krankheiten ausgegeben als für Männerspezifische; es gibt einen Frauengesundheitsbericht aber keinen Männergesundheitsbericht; Aufklärungskampagnen für Gesundheit und Vorsorge richten sich häufig nur an Frauen (Beispiel Brustkrebs, es ist sogut wie unmöglich als Frau hier aufzuwachsen und nicht darüber Bescheid zu wissen, wie wichtig regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind – analog dazu weiß kaum ein Mann, wie wichtig etwa das Abtasten der Hoden ist); es gibt zig Frauengesundheitszentren im Land, aber kein Männergesundheitszetrum; kostenlose Vorsorgeuntersuchungen werden Frauen früher als Männern angeboten.

    Zu klären ist also immer, ob eine Ungleichheit „in der Natur der Sache liegt“ und folglich verschiedene rechtliche Regelungen erlaubt oder gar gebietet oder ob eine Regelung wesentlich Gleiches ungleich behandelt. Nicht jede Form von Ungleichbehandlung erfüllt das Begriffprofil der sozialen Diskriminierung. Einige Formen von Ungleichbehandlung sind nicht nur rechtlich geboten, sondern auch legitim.

    Heuchlerisches Gewäsch, über das die „positive Diskriminierung“ einzug hält; wenn Männer irgendwo schlechter abschneiden – und ich habe viele Beispiele genannt – liegt es halt in der „Natur der Sache“ bzw. sind selber Schuld, haben also kein legitimes Anrecht auf Unterstützung und Förderung – komisch: In jeder Not- und Problemlage von Frauen gibt es unzählige staatlich geförderte Projekte und Vereine die der Weiblichkeit unter die Arme greifen.

  5. Yadgar 28. Juni 2010 um 16:57 #

    @Patrick:

    An der höheren Sterblichkeit, Kriminalität, Unfall- und Kriegsopferquote unter Männern sind aber weder lila Pudel noch Kampflesbendiktatur schuld, sondern das Festhalten nicht weniger Männer an antiquierten Männlichkeitsidealen!

    Sorry, Kerls, wenn ihr Vorsorgeuntersuchungen und defensives Autofahren für Mädchenkram haltet, seid ihr selbst schuld! Nix mit Diskriminierung… und überhaupt, das Geflenne über Diskriminierung ist sowieso der Gipfel der Weicheierigkeit! Sind schon tolle Hechte, diese Maskulisten…

  6. Patrick 28. Juni 2010 um 17:40 #

    Hm. Gehört „Geflenne“, wie du es hier rausrotzt, auch zum antiquierten Männerrepertoire?

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