Schwul schlägt Papst, weil Papst nicht schwul

8 Mär

Man sollte es nicht glauben, aber in unserem Land, bzw. in Bayern, ist es doch tatsächlich erlaubt, sich über den Papst lustig zu machen. Und sogar Schwule dürfen das. So jedenfalls, hat das Verwaltungsgericht Bayern entschieden. Doch worum ging es eigentlich?

Die Kläger wollten am Christopher-Street-Day [2006 in München], einem Aufzug, mit dem gegen die Ausgrenzung und Diskriminierung homosexueller Menschen demonstriert wird, mit einem als „Papamobil“ bezeichneten LKW teilnehmen, auf dessen Ladefläche eine Puppe saß, auf deren Messgewand das doppelte Symbol für „männlich“ aufgestickt war. An den Seitenwänden des Lkw waren vier Plakate angebracht, auf denen jeweils Papst Benedikt XVI. zusammen mit folgenden Aussagen abgebildet war: „Homosexuelle Beziehungen sind zutiefst unmoralisch. Homosexualität ist eine schwere Sünde! Homosexuellen ist „mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen!“ Homosexuelle sind „gerufen, ein keusches Leben zu führen“. Auf allen Bildern war der Papst, dem eine Aids-Schleife an die weiße Soutane angeheftet war, mit einem übergezogenen Kondom am kleinen Finger der rechten Hand zu sehen. Auf zwei der Bilder waren Mund und Augen des Papstes geschminkt sowie die unter dem Pileolus hervorragenden Haare gefärbt. Auf diesen beiden Bildern hielt der Papst zusätzlich zwischen Daumen und Zeigefinger der rechten Hand ein weiteres Kondom.

Klingt also wie lupenreine Satire bzw. Veralberung öffentlicher Personen, wie es auf jedem Karneval dutzendfach gezeigt wird, und natürlich den Schutz der Meinungsfreiheit genießt, selbst im da eher pingeligen Deutschland, bzw. Bayern. Bayerische Polizisten sahen das aber anders:

Die herbeigerufene Polizei, die von einer Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts ausging, forderte den Verantwortlichen des Wagens auf, die Papstpuppe unsichtbar auf der Ladefläche des Lkw zu verstauen und die Fotomontagen des Papstes zu entfernen.

Denn natürlich ist der Papst nicht nur Vorsitzender der Römisch-Katholischen Kirche sondern auch Chef des Vatikan, einem international anerkannten Staat. Rätselhaft bleibt an dieser Stelle nur, warum man ausländische Staatsoberhäupter nicht beleidigen darf. Was kann der Vatikan schon machen? Mit Krieg drohen?

Das Verwaltungsgericht Bayern urteilte jedenfalls, dass der Papst, bzw. die Katholische Kirche, Satire hinzunehmen habe, auch wenn sie von Homos kommt. Beeindruckend ist allerdings, wie knifflig in Deutschland die Rechtssprechung in Bezug auf Meinungsfreiheit ist. Denn, wie üblich, geht man hierzulande mit bewährter deutscher Erbsenzählerei vor:

Anders als die Vorinstanz und die Polizei bewertete der VGH entsprechend der ständigen Rechtsprechung des BVerfG das „Papamobil“ als satirische Kritik, die von der Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt gewesen sei. Angesichts des Anlasses, bei dem der Lkw mitgeführt werden sollte, sowie der textlichen Aussagen auf den Plakaten sei von einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Einstellung der katholischen Kirche und ihrem Oberhaupt zu homosexuellen Lebensweisen auszugehen. Diese Kritik sei im Rahmen der öffentlichen Meinungsbildung hinzunehmen. Auch die satirische Einkleidung erfülle noch nicht den Tatbestand der Schmähkritik, weil es den Klägern um eine Auseinandersetzung um die Sache und nicht nur darum gegangen sei, die auf den Bildern dargestellte Person verächtlich zu machen. Die satirische Verfremdung der Bilder des Papstes sei so deutlich zu erkennen, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum nicht zu der irrigen Einschätzung gelangen könne, der Papst sei homosexuell oder empfehle homosexuellen Personen den Gebrauch von Kondomen. Daher setze sich im vorliegenden Fall die Meinungsfreiheit der Kläger gegen das Persönlichkeitsrecht des Papstes durch.

Was man wohl so verstehen muss, dass bspw. die Äußerung, der Papst sei schwul und ein Fan von Kondomen, nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt wäre, sondern einer Verunglimpfung des Papstes gleichkäme. Was verständlich ist, schließlich ist Homosexualität einerseits, und der Gebrauch von Kondomen andererseits, nichts, womit ein Mensch in Verbindung gebracht werden möchte.

4 Antworten to “Schwul schlägt Papst, weil Papst nicht schwul”

  1. pedro luis 8. März 2010 um 21:11 #

    Ich habe auch nie verstanden, warum ausländische Staatsoberhäupter nicht beleidigt werden dürfen. Ob man befürchtet, eine „Erlaubnis“ dazu würde auch Konsequenzen für das inländische Staatsoberhaupt haben? Jedenfalls wihelminischer Untertanengeist!

  2. manu 9. März 2010 um 08:19 #

    die beleidigung eines ausländischen staatsoberhauptes ist wegen der gefährdung und beeinträchtigung diplomatischer beziehungen strafbar. ob das heutzutage noch notwendig ist, sei mal dahingestellt. mit staaten, die die meinungsfreiheit einigermaßen achten, wird es wohl auch ohne den tatbestand keine probleme geben, wenn das staatsoberhaupt mal etwas schärfer angegangen wird.

    zum anderen ist zu bedenken, dass, wenn eine beleidigung vorliegt, sie ohnehin nach § 185 stgb strafbar ist, was auch hier der fall wäre. ob der beleidigte deutscher ist oder nicht, spielt keine rolle.

    und ja, adrian, wenn behauptet würde, dass der papst schwul und fan von kondomen ist, ist das eine tatsachenbehauptung und damit nicht mehr von der meinungsfreiheit gedeckt, so das bverfg. denn „meinung“ beinhalte nur werturteile und keine tatsachen. eine falsche tatsachenbehauptung kann sogar strafbar sein nach §§ 186-188 stgb, wenn die zusätzlichen voraussetzungen gegeben sind, was hier aber wohl eher nicht der fall ist.

  3. Adrian 9. März 2010 um 11:17 #

    „und ja, adrian, wenn behauptet würde, dass der papst schwul und fan von kondomen ist, ist das eine tatsachenbehauptung und damit nicht mehr von der meinungsfreiheit gedeckt“

    Sag ich doch: Erbsenzählerei.

  4. Ralf 9. März 2010 um 12:23 #

    Ja und? Weshalb sollte jemand behaupten, der Papst sei homosexuell? (Ich benutze ausnahmsweise mal dieses Wort, weil er natürlich auf Grund seiner Homophobie nicht schwul sein könnte, was nicht nur die Ausrichtung selbst beinhaltet, sondern auch die positive Einstellung zu ihr.) Und wenn es wer täte, ergäbe sich die vermeintliche Ehrenrührigkeit ja nicht aus der Behauptung selbst, sondern aus der katholischen Ideologie in Bezug auf die sexuelle Ausrichtung von Menschen. Objektiv ist die Unterstellung, homosexuell zu sein, so wenig eine Beleidigung wie die Unterstellung, heterosexuell zu sein. Sie wird nur aus der homofeindlichen Einstellung des Betroffenen fingiert.

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