Großbritanniens Homo-Szene echauffiert sich momentan über den konservativen Tory-Politiker Chris Grayling, weil dieser es gewagt hatte, in einer Rede das Recht eines Ehepaars zu verteidigen, ihre Räume fürs „Bed and Breakfast“ nur jenen Personen zur Verfügung zu stellen, die das Paar in ihrem Haus haben möchte. Eine Selbstverständlichkeit möchte man meinen, denn immerhin leben die Briten (noch) nicht im Sozialismus, wo der Staat bestimmt, wie man mit seinem Eigentum zu verfahren hat. Wenn also ein Paar, das einige seiner Räume freiwillig für nächtliche Unterkunft plus Frühstück zur Verfügung stellt, sich mit einem schwulen Paar unterm Dach unwohl fühlt, dann kann man das merkwürdig finden, aber mehr auch nicht.
Oder wie der nun unter Beschuss stehende Chris Grayling die Sachlage formuliert:
„I think we need to allow people to have their own consciences,“ he said. „I personally always took the view that, if you look at the case of should a Christian hotel owner have the right to exclude a gay couple from a hotel, I took the view that if it’s a question of somebody who’s doing a B&B in their own home, that individual should have the right to decide who does and who doesn’t come into their own home.“
(„Ich denke, es ist wichtig Menschen zu erlauben, ihrem eigenen Gewissen zu folgen. Persönlich habe ich immer den Standpunkt vertreten, dass zum Beispiel ein christlicher Hotelbesitzer das Recht hat, ein schwules Paar abzuweisen, ich habe immer den Standpunkt vertreten dass jemand, der Bed and Breakfast in seinem eigenen Zuhause anbietet, dieser jemand das Recht hat zu entscheiden, wer in sein Haus kommen darf und wer nicht.“)
Es ist mir persönlich unverständlich, wie man einem solchen Standpunkt ablehnend gegenüberstehen kann. Eine Dienstleistung anzubieten ist nun mal eine persönliche Entscheidung, und es macht überhaupt keinen Sinn, in einem Wirtschaftssystem, das sich selbst aufs Brot schmiert eine „freie Wirtschaft“ zu sein (was leider natürlich nur im eingeschränkten Maße stimmt), Dienstleister zu zwingen, bestimmte Kunden zu bedienen. Denn das wäre ebenso seltsam, wie Kunden zu zwingen, eine Dienstleistung anzunehmen.
Seltsam nur, dass Mr. Chris Grayling diesen Standpunkt selbst nicht ganz für voll nimmt und seine Ansicht selbst ad absurdum führt, indem er nämlich eine Unterscheidung macht zwischen Bed and Breakfast-Anbietern in eigenem Hause und Hotels. So findet er es nicht richtig, dass „in unseren Zeiten“ einem schwulen Paar die Nächtigung in letzterem untersagt wird. Nun, damit hat er zweifellos recht, nur was folgt daraus als Konsequenz? Hotels sind üblicherweise genau so wenig „Volkseigentum“, wie Privathäuschen, und wenn ein Hotelbesitzer keine Schwulen möchte, dann ist das seine Sache.
Wenn es also jemand ablehnt, wie ein bestimmtes Hotel oder Ehepaar mit Schwulen umspringt, kann er seinen Unmut per Mundpropaganda oder friedlich auf der Straße kund tun. Aber immer gleich nach Papa Staat rufen zu wollen, hat was von einem greinenden Kleinkind, dass seinen großen Bruder holt um das Nachbarkind verprügeln zu lassen, weil dieses nichts von seinem Eis abgeben wollte.
Na dann warten wir mal, was Du sagst, wenn irgendwo in Mecklenburg-Vorpommerns „national befreiten Zonen“ die ersten Schilder an Frühstückspensionen befestigt werden, auf denen die Besitzer kundtun, dass Juden dort unerwünscht sind.
Das Hausrecht hätte natürlich voll zu gelten, schließlich handelt es sich um eins der bürgerlichern Grundrechte. Aber der Unfug hat doch schon vor Jahrzehnten begonnen, als es Pubs verboten wurde, „Gentlemen only“ zu sein. Da war es doch nur eine Frage der Zeit, bis die nächsten potentiellen Gäste, die irgendwer nicht in seinem Betrieb sehen wollte, zu Gericht gelaufen sind und um Schutz gegen diese böse Diskriminierung gewinselt haben.
Als skurille Folge haben wir in Österreich die Situation, dass der Inhaber einer Gastwirtschaft oder eines Beherbergungsbetriebes tatsächlich jeden abweisen darf – ohne Angabe von Gründen. Gibt er allerdings Gründe an, z.B. dass er eben keine Frauen in seinem Betrieb sehen will, dann ist er dran wegen Diskriminierung.
@ Ralf
Was sollte ich dazu wohl sagen, außer „Typisch Ossis – blöd wie immer“?
Grundsätzlich sollten Kunden nicht diskriminiert werden. Bei solchen Übernachtungen im Hause des Gastgebers erwarte ich Rücksicht und Nachsicht von den Gästen.
Nachsicht…
Wenn zb in afro-europäisches Pärchen eine Übernachtung möchte, und der Gastgeber schwarze Menschen eben nicht tolerieren möchte, sollten die Gäste gefälligst auch Rücksicht und Nachsicht walten lassen.
So weit ist es gekommen, mit gewissen Nutznießern der Erfolge der Schwulenbewegung in Deutschland. Warum nicht gleich wieder der Sprung zurück in die 50er?
Gute Güte..
@ Flo
Deine Empörung macht noch lange kein Argument.