Zuerst klang alles recht eindeutig:
Die Täter kamen mit Machete und Schlagstock: Eugene Terre Blanche, der Führer der südafrikanischen Burengruppierung „Afrikaner Weerstandsbeweging“, ist tot, ermordet auf seiner Farm. Angeblich hatte er zwei Bedienstete nicht bezahlt – sie überraschten ihn im Schlaf.
Auf der einen Seite der Böse, der weiße rassistische Kapitalist, auf der anderen Seite die Guten, die schwarzen kämpfenden Arbeiter. Nun jedoch wird es eher zweideutig:
Nach der Ermordung des Rassisten Eugène Terreblanche in Südafrika stehen zwei Männer vor Gericht. Einer der Angeklagten hat nun erklärt, er habe den 69-Jährigen aus Notwehr erschlagen.
Wegen Lohnrückstand im Schlaf aus Notwehr erschlagen?
Und zwar weil der Farmbesitzer ihn und seinen Kollegen angeblich zu homosexuellen Handlungen zwingen wollte.
Jemand zu „sexuellen Handlungen“ zu zwingen ist widerlich genug, aber auch noch zu homosexuellen, das geht nun wirklich zu weit. Wieso liest man eigentlich nie, jemand sei zu „heterosexuellen Handlungen“ gezwungen worden? Ah, ich vergaß, die Geschichte mit der Heteronormativität.
Ich frage mich: Kann man jemand im Schlaf töten und dann auf Notwehr plädieren?
Einer der beiden mutmaßlichen Mörder des südafrikanischen Rechtsextremisten Eugène Terreblanche hat nach eigenen Angaben aus Selbstschutz gehandelt. „Ich tat alles aus Selbstverteidigung und werde auf nicht schuldig gegen alle Anklagepunkte plädieren“.
Die Art der Verletzungen jedenfalls spricht weder für Notwehr noch für eine akute Notsituation.
Terreblanche (sei) mit einem Metallrohr geprügelt und mit einer Art Machete bis zur Unkenntlichkeit entstellt (worden). Ihm seien auch die Hosen heruntergezogen worden, sagte Staatsanwalt George Baloi.
Trotzdem versucht es ein Rechtsbeistand der Mörder mit diesem Argument:
Ein Anwalt der beiden hatte zuvor der Wochenzeitung „Sunday Times“ gesagt, die beiden mutmaßlichen Mörder hätten aus Notwehr nach homosexuellen Übergriffen gehandelt.
Noch einmal: Haben Sie jemals von „heterosexuellen Übergriffen“ gehört? Nein, dann heißt es schlicht „sexuelle Übergriffe“. Und das würde ja auch reichen. Außer man möchte die besondere Demütigung der mutmaßlichen Opfer-Täter hervorheben. Wobei die Frage bleibt, ob das sich durch den Versuch, (Homo)Sex mit ihm zu haben, in seiner Ehre verletzt Fühlen eines mußmaßlich Heterosexuellen als strafmildernd gewertet werden kann und sollte, wenn der Umworbene statt dem Antrag nachzugeben zur Machete greift.
Insgesamt wirkt die ganze Geschichte auf mich reichlich wirr. Denn einerseits heißt es,
Nach Angaben seines Mandanten habe auf der Farm von Terreblanche „eine Art“ gleichgeschlechtlicher Verkehr stattgefunden.
Andererseits soll es sich nur um den Versuch gehandelt haben:
Demnach soll Terreblanche den beiden Männern, zwei schwarzen Angestellten seiner Farm, Alkohol aufgedrängt und versucht haben, „mit einem oder beiden“ Sex zu haben.
Wogegen im Übrigen nichts einzuwenden wäre. Oder ist Rassenmischung im heutigen Südafrika verboten?
Rest in Peace Eugene Terre Blanche!
Hübschen Bart hatte er ja – aber sonst… uärgl!!!