Mitarbeiter der Katholischen Kirche scheuen offenbar Diskussionen, die sie nicht selbst initiiert haben:
Nach seinen umstrittenen Äußerungen ist Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck („Homosexualität ist Sünde“) vom „Forum Essener Lesben und Schwule“ zu einem Gespräch eingeladen worden – bisher ohne Erfolg.
Wahrscheinlich hat der gute Bischof Angst, dass er Warzen am Hintern bekommt, wenn er mit den Sündern in einem Raum verweilt. Oder er fürchtet, in Versuchung zu geraten…
Ich halte ohnehin jede Diskussion mit solchen Leuten für Unsinn. Dem Mann ist persönlich nichts vorzuwerfen. Er hat lediglich die sattsam bekannte Position seiner Kirche wiedergegeben. Jede Empörung über ihn ist deshalb fehl am Platze. Man muss endlich aufhören, die Kirche hinter ihren Amtsträgern zu verstecken. Die Haltung der Kirche ist verwerflich, unmoralisch, heuchlerisch und grundrechtswidrig. Daher ist die Kirche zu verurteilen, nicht dieser oder jener ihrer Amtsträger.
@ Ralf:
Abgesehen davon, dass die Haltung der Kirche natürlich nicht „grundrechtswidrig“ ist (denn die Kirche ist nicht grundrechtspflichtig, sondern grundrechtsberechtigt), bin ich tatsächlich Deiner (und Adrians) Meinung. Besonders schön ist der Satz: „Man muss endlich aufhören, die Kirche hinter ihren Amtsträgern zu verstecken.“
Was erwartet man auch von Bischöfen? Natürlicherweise sind sie entweder linientreu oder sie werden sich hüten, Abweichendes von sich zu geben. Ausnahmen wären bemerkenswert (und dass Overbeck das Lehramt mit seiner Aussage an Verschärfung noch übertroffen hat: Da ist eben der Gaul mit ihm durchgegangen und die sorgfältig gehegte, differenzierte Fassade war dahin). Für Amtsträger der Kirche gilt dasselbe wie für Amtsträger des Staates: Dissidenz ist von Bischöfen genauso wenig zu erwarten wie von Ministern.
@ Martin
Dass jemand an dem Wort „grundrechtswidrig“ Anstoß nehmen würde, war mir beim Schreiben klar. Im Gegensatz zur weit verbreiteten Ansicht und herrschenden staatsrechtlichen Lehrmeinung bin ich aber der Auffassung, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu ihren vornehmsten Pflichten die Beachtung der Grundrechte zählen muss. Leider sind im deutschen Rechtssystem Kirchen hiervon freigestellt. Vielleicht können wir uns ja, um gänzliche Übereinstimmung zu erzielen, auf den Terminus „grundrechtsfeindlich“ einigen.