Der Bayerische Landtag hat die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Besoldungs- und Versorgungs- sowie Laufbahnrecht beschlossen. In Argentinien war man konsequenter und hat als erstes lateinamerikanisches Land die Ehe für homosexuelle Paare geöffnet:
Die von der Regierung unter Präsidentin Cristina Kirchner unterstützte Reform erlaubt gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe und räumt ihnen damit dieselben Rechte ein wie heterosexuellen Paaren, etwa bei der Sozialversicherung oder der Elternzeit. Schwule und lesbische Ehepaare dürfen zudem Kinder adoptieren. Um die Reform durchzusetzen, soll das Bürgerliche Gesetzbuch geändert werden und die Bezeichnung „Mann und Frau“ durch „die Vertragspartner“ ersetzt werden.
Und das in einem zu 90 Prozent katholischen Land! Den Beschluss im bald nur noch zur Hälfte katholischen Bayern sollte man natürlich auch nicht kleinreden. Wenn das so weiter geht, dauert es noch ein oder zwei Generationen und keiner weiß mehr, was mit den „rückständigen Bayern“ gemeint ist. In diesem Sinne: Gott mit dir, du Land der Bayern! Herzlichen Glückwunsch, Argentinien!
Das ist natürlich ein unfairer Vergleich: Bayern ist im Gegensatz zu Argentinien ja kein souveräner Staat, sondern seinerzeit – wenn auch nur halbherzig – Teil der Bundesrepublik geworden, und kann insofern nicht über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beschließen. Andererseits kann man nicht eben behaupten, Bayern habe bisher beschleunigend auf die bundespolitische Gesetzgebung zur Gleichstellung von Homosexuellen hingewirkt. Nein, wirklich nicht.
Apropos „Vertragspartner“: Wirklich fortschrittlich wäre es natürlich gewesen, wenn Argentinien die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare dadurch erwirkt hätte, dass es die eigenartige Privilegierung von Zweierbeziehungen beendet hätte, mit anderen Worten: Wenn Argentinien die Zivilehe abgeschafft hätte.