Die Scheiterhaufen brennen wieder

2 Sept

Der Papst ist ein mutiger Mann. Mitte September steht eine Reise nach Großbritannien an. Eine nicht ganz gefahrlose Reise, wie das Internetmagazin ZENIT berichtet:

„Papst trotzt der Verfolgung in Großbritannien“

Ja, ist es denn in Großbritannien schon so weit? Ist die Christenverfolgung da? Droht dem Papst, drohen den britischen Katholiken, Einkerkerung, Entführung, vielleicht sogar Schlimmeres?

Na und ob:

Peter Tatchell, ein bekannter Kritiker der katholischen Kirche verfaßte einen Artikel, der am 13. August in der Zeitung „Independent“ veröffentlicht wurde. „Die meisten Katholiken stellen sich gegen viele seiner Lehren“, erklärte er mit Blick auf den Papst.

Barbarisch! Und es kommt noch schlimmer:

Die Probleme, mit denen die Kirche konfrontiert wird, gehen über verbale Anfeindungen hinaus. Eine Reihe von Gesetzen zur sogenannten Hasskriminalität und Anti-Diskriminierung schaffen eine kontinuierliche Reihe von rechtlichen Herausforderungen für die Christen im Vereinigten Königreich. Laut einer Broschüre zu diesem Thema, die gerade von Jon Davies Gower veröffentlicht wurde, gibt es mehr als 35 Parlamentsbeschlüsse, 52 Rechtsverordnungen, 13 Anleitungen, drei Richtlinienkataloge und 16 Direktiven der Europäische Kommission, die sich um Diskriminierung drehen. In „Eine neue Inquisition: Verfolgung aus religiösen Gründen in Großbritannien heute“ (Civitas) skizzierte er eine Reihe von Fällen in der letzten Zeit, in denen Christen unter diesen Gesetzen gelitten haben.

Und ganz vorne mit dabei, wenn es darum geht, Christen Leid zuzufügen, sind natürlich die Bösesten aller Bösen:

Das jüngste Beispiel hierfür war das Scheitern von Catholic Care in Leeds in der Berufungsverhandlung um die Frage, ob sie es weiterhin ablehnen können, Kinder zur Adoption an gleichgeschlechtliche Paare zu vermitteln. Der Fall ergab sich aus der Verordnung über sexuelle Orientierung von 2007, die Adoptionsvermittlungsstellen solche „Diskriminierung“ verboten. Laut eines Artikels vom 19. August im „Telegraph“ ist Catholic Care die letzte verbliebene katholische Adoptionsstelle, die den Regelungen widersteht. Seit das Gesetz im Januar 2009 in Kraft getreten ist, mußten die anderen elf katholischen Adoptionsagenturen entweder schließen oder sich von der Verbindung zur Kirche lösen.

Es fällt mir schwer, angesichts solcher Gräueltaten, nicht zu weinen.

Ein christlicher Beziehungsberater war die Möglichkeit verweigert worden, ein Berufungsgericht anzurufen, um gegen seine Entlassung durch Relate Avon vorzugehen, nachdem er eingeräumt hatte, dass er gleichgeschlechtliche Paare aufgrund seiner Überzeugungen nicht beraten könne. Gary McFarlane verlor seinen Anspruch auf Kündigungsschutz bei einem Arbeitsgericht und darauf, vor der nächsthöheren Instanz in Berufung gehen zu können.

Klingt irgendwie nach ausgleichender Gerechtigkeit für die vielen Schwulen und Lesben, die wegen ihrer Homosexualität entlassen wurden, bzw. denen eine Entlassung aus katholischen Einrichtungen droht, sollten ihr „Lebensstil“ ans Licht kommen…

Anfang des Jahres hatte die Situation den Punkt erreicht, an dem der ehemalige Erzbischof von Canterbury, Lord Carey, zusammen mit sechs anderen anglikanischen Bischöfen, einen Brief an den „Sunday Telegraph“ schrieb und beklagte, dass Christen in Großbritannien verfolgt werden und ihnen mit Respektlosigkeit begegnet werde.

Bis die Scheiterhaufen brennen, ist es also nur noch eine Frage der Zeit. Schon mutig vom Papst, dass er sich in ein derartig repressives Land wagt. Gegen die britische Christenverfolgung ist diejenige in islamischen Ländern wahrlich eine Kleinigkeit…

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4 Antworten zu “Die Scheiterhaufen brennen wieder”

  1. Hans 3. September 2010 um 10:45 #

    Der Kirche sollte man zugestehen, sich ihre Mitarbeiter aussuchen zu duerfen und den kirchlichen Beratungsstellen sollte man zugestehen, Kunden wegschicken zu duerfen. Die Oeffentlichkeit der Zivilgesellschaft stellt schon den Ausgleich her, dazu sollte es kein Parlament brauchen.

  2. Adrian 3. September 2010 um 17:18 #

    Im Prinzip hast Du vollkommen recht, Hans. Problematisch ist aber die Stellung der Kirchen innenrhalb des Staates; ihre Finanzierung durch die Öffentlichkeit. Nervend ist überdies – und darum ging es im Beitrag eigentlich – die kirchliche Larmoyanz, wenn Privilegien gestrichen werden, und die Kirchen sich, wie alle anderen an die Gesetze halten müssen, mögen die Gesetze auch Quatsch sein.

  3. prediger 8. September 2010 um 12:39 #

    zu Hans:
    was den bereich der verkündigung angeht, stimme ich dir zu. natürlich muss eine kirche z.b. keine atheistischen seelsorger einstellen.

    die kirchen beschäftigen aber zigtausende menschen in bereichen, die mit dem glauben gar nichts zu tun haben. „kirchliche“ krankenhäuser beispielsweise werden nicht zu 80-90% vom staat finanziert, damit dort mission betrieben wird, sondern damit dort kranke geheilt werden. hier darf der staat durchaus erwarten, dass mitarbeiter nicht aufgrund ihrer sexuellen oder weltanschaulichen orientierung oder ihres privaten lebensstils diskriminiert werden. erst recht angesichts der tatsache, dass in einigen teilen des landes kirchliche einrichtungen nahezu monopolartig solche aufgaben abdecken. warum sollte ein oberarzt entlassen werden dürfen, wenn er sich scheiden lässt? hier hat der staat arbeitnehmehmerrechte zu schützen!

    wenn die kirchen das recht beanspruchen, in bereichen, die mit der weltnschaulichen „tendenz“ nichts zu tun haben, eine diskriminierende mitarbeiterpolitik zu betreiben, dann sollten die staatlichen subventionen konsequenterweise für diese bereiche gestrichen werden.

  4. fatalfraktal 16. September 2010 um 23:03 #

    Es spielt keine Rolle, ob Diskriminierung selbst oder fremd finanziert ist. Die Diskirminierung bleibt, was sie ist.

    Wer Verträge eingeht nach den zivilen Gesetzen des Landes, in dem er das tut, hat sich daran zu halten. Dass für Kirchen ein Sonderrecht (z.B. Steuerrecht und Arbeitsrecht) geschaffen wurde und dass Ihnen gleichzeitig noch das Geld in den A… geblasen wird, ist ein zweifacher Skandal.

    Vereinigungen jeglicher Art, die z.B. schwule und lesbische Menschen und auch Heteras nicht als Funktionsträger zulässt, sollten rechtlich deswegen verfolgt und letztendlich verboten werden. Gelder aus öffentlicher Hand an diese Vereinigungen schließen sich aus meiner Sicht grundsätzlich aus.

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