Vom Recht auf Staatsknete

16 Sept

Das Oberste Gericht von Israel hat eine wahrhaft merkwürdige Entscheidung getroffen, nämlich die, dass die Stadt Jerusalem verpflichtet ist, eine örtliches Zentrum für Schwule und Lesben finanziell zu fördern. Die Begründung ist dabei kaum nachvollziehbar:

In the ruling, the judges wrote that Open House had seen its requests for funding rejected time and again and added that the gay community must be afforded the same support it receives from other Israeli cities.

Anscheinend gilt es mittlerweile als ein Grundrecht, auf Kosten anderer subventioniert zu werden. Und offensichtlich scheint es um die viel beschworenene Solidarität der „Community“ nicht allzu gut bestellt zu sein, wenn diese es nicht einmal hinbekommt, ihre Projekte selbst zu finanzieren.

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4 Antworten zu “Vom Recht auf Staatsknete”

  1. Thommen 17. September 2010 um 02:46 #

    Erstens sind Schwule keine Familien mit Kindern, die sich nicht verstecken müssen und zweitens sind Schwule ebenfalls mal Kinder in heterosexuellen Familien gewesen.
    Ich kann mir Einrichtungen für Schwule ohne Bezug auf die AIDShilfen in Deutschland gar nicht vorstellen. In der Schweiz sehen wir, was abgeht, wenn Schwule ihre Infrastruktur selber finanzieren müssen: Es geht gar nix! Auch keine Information an Schulen…
    Wenn wir also auf alle diese Klemmschwestern warten müssen, dann können wir das bis zum jüngsten Tag tun…
    Nicht mal vermögende Schwule sind geneigt, ihr Geld dafür zu vererben…
    Ich würde da also nicht so laut schreien!

  2. Adrian 17. September 2010 um 07:14 #

    Ich glaube mal gelesen zu haben, dass die Schwulenbewegung mal ohne Staatsknete auskommen musste.

    „In der Schweiz sehen wir, was abgeht, wenn Schwule ihre Infrastruktur selber finanzieren müssen: Es geht gar nix!“

    Tja, wenn das so ist, dann ist das halt so. Mangelndes Engegement rechtfertigt m. E. keine Subventionierung.

    „Auch keine Information an Schulen…“

    Informationen an Schulen gibt es hier auch nicht.

  3. Thommen 18. September 2010 um 21:21 #

    Lieber Adrian. Wenn wir zwar „krank“ sind, aber keine Krankentaggelder erhalten, so sind wir doch wenigstens sehr arbeitsam und zahlen diverse Steueren. Also haben wir genauso Anrecht auf Zuwendungen aus der Gemeinschaftskasse, wie Bauern und Hühnerzüchter auch…

  4. Stefan B. 20. September 2010 um 06:20 #

    „Also haben wir genauso Anrecht auf Zuwendungen aus der Gemeinschaftskasse, wie Bauern und Hühnerzüchter auch…“

    Das ist ein Trugschluss. Die haben genauso wenig Anrecht darauf, das ist das Problem.

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