Trauer, Empörung, Entsetzen und Wut
werden aus der Evangelischen Kirche in Bayern vermeldet. Was war geschehen? War der letzte Wal vertilgt, der letzte Krieg beschlossen, der letzte Schneemann geschmolzen, die letzte Häkeldecke zerfallen? Nein, es war wieder einmal die homosexuelle Revolution:
„Im Einzelfall“ werde Paaren, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, das gemeinsame Wohnen im Pfarrhaus gestattet, heißt es in einer Erklärung der Kirchenleitung. Voraussetzung sei, dass der örtliche Kirchenvorstand sowie der Landeskirchenrat, der Dekan und der Regionalbischof „einmütig“ zustimmen.
Gerhard Gräwe aus Unna geht auch das noch zu weit und so brilliert er in einem Leserbrief mit dem Wissen um die
promiske Lebensweise der homosexuellen Männer als eine ihrer am stärksten hervorstechenden Eigenschaften
– woher er das weiß? Aus der
einschlägigen Literatur
und weil
nach sieben Jahren der Möglichkeit, in eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzutreten, nur ein verschwindend geringer Prozentsatz (die jeweiligen Landesregierungen nennen in der Regel 1 – 2 %) der Menschen, die sich zu einer homosexuellen Lebensweise bekennen, von dieser gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch macht.
Woraus Gräwe genauso schnell wie falsch schließt:
Offensichtlich gibt es also doch prinzipiell unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich des Bindungsverhaltens zwischen homo- und heterosexuell lebenden Menschen.
Mal abgesehen davon, dass es keinerlei verlässliche Statistiken darüber gibt, wieviele Menschen sich zu einer homosexuellen Lebensweise bekennen (oder ist jemand eine Volkszählung bekannt, bei der dieses Merkmal erfasst würde?), bleibt die Frage, warum Schwule und Lesben eine Lebenspartnerschaft eingehen oder eben nicht. Der einen mag eine „Ehe light“, und um eine solche handelt es sich bei der Lebenspartnerschaft zweifelsohne weiterhin – sonst bräuchte es ja kein eigenes Rechtsinstitut dafür -, nicht genug sein, der andere mag als bei einem katholischen Unternehmen Beschäftigter die Kündigung scheuen, die wirksam wird, sobald die Personalabteilung von der Verpartnerung erfährt. Selbst wenn es grundsätzliche Vorbehalte einer Mehrzahl von Lesben und Schwulen gegenüber Lebenspartnerschaft und Ehe gäbe, spräche das noch lange nicht für eine unterschiedliche Auffassung hinsichtlich des Bindungsverhaltens, sondern erst einmal nur hinsichtlich der äußeren Form der Bindung.
Wenn daher die den oben zitierten Gefühlsreigen ergänzenden Austrittsdrohungen in die Tat umgesetzt würden, wäre dies sicher kein Verlust für die Evangelische Kirche in Bayern. Wer Jesus Christus derart aus den Augen verloren hat, dass er den Ausschluss von verpartnerten Pfarrern für eine Grundsatzfrage hält, hat in der Landeskirche tatsächlich nichts verloren und sollte sich einer der zahlreichen existierenden Sondervereinigungen anschließen.
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