Inzest ist kein Verbrechen

12 Apr

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das in Deutschland geltene Verbot des Beischlafs unter Geschwistern gebilligt und sich damit fatalerweise als Hüter überkommener moralischer Normen hervorgetan:

Ein Jahr und zwei Monate soll Herr S. ins Gefängnis, weil er mit Frau K. schlief – denn seine Geliebte ist zugleich seine acht Jahre jüngere Schwester. Dafür wurde der Angeklagte verurteilt, vom Amtsgericht Leipzig, dem Oberlandesgericht Dresden und schließlich segnete auch das Bundesverfassungsgericht die Strafe ab. Das Paar hat inzwischen vier Kinder.

Der Staat kann es einfach nicht lassen, sich in private Lebensverhältnisse einzumischen, selbst wenn es um die privateste alle Privatsphären geht. Dass der Beischlaf unter Geschwistern freiwillig erfolgte, spielt hierbei keine Rolle, denn Freiwilligkeit war für die Staatsgewalt noch niemals ein Kriterium für Erlaubtes:

Doch schon immer hat sich der Staat auch in sexuellen Angelegenheiten eingemischt, so war immerhin bis 1969 Homosexualität unter Erwachsenen in Deutschland als „Unzucht“ strafbar. Beischlaf zwischen Verwandten ist es gemäß § 173 Strafgesetzbuch noch heute, anders als in manchen anderen Staaten.

Abgesehen davon, dass Deutschland nicht nur am Inzestverbot festhält, legt es dieses Verbot auch noch sexistisch aus. Denn der Einzige, der eine Strafe wegen Beischlaf zwischen Verwandten befürchten muss, ist natürlich der Mann.

Im Jahr 2008 prüfte bereits das Bundesverfassungsgericht das Verbot. Die Richter entschieden, dass der Staat mit dem Liebesverbot nicht zu weit ginge. Die Argumentation: Die negativen Auswirkungen des Geschwistersex würden bis weit über die Bettkante reichen, seien also nicht mehr „Kernbereich privater Lebensgestaltung“. Der Staat will seine Bürger mit der Strafnorm vor drei konkreten Gefahren schützen:

1. Schutz vor familiärer Zerrüttung in Folge inzestuöser Liebe, da sich auch Ehepartner an Kindern vergehen.

Versteht jemand dieses Argument? Ich nicht. Was hat jetzt das Vergehen an Kindern durch den Ehepartner konkret mit Inzest zu tun?

2. Schutz vor Übergriffen eines überlegenen Partners – der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei Inzest die Partner oft nicht gleichberechtigt seien, wie etwa beim Missbrauch der eigenen Kinder.

Mit diesem Argument könnte man Sex ganz im Allgemeinen verbieten – weil es schließlich auch Vergewaltigungen gibt. Wenn ein Missbrauch stattgefunden hat, ist der auch ohne ein Inzestverbot strafbar. Dafür braucht man nicht jedweden Beischlaf unter Verwandten zu kriminalisieren.

3. Schutz vor Erbkrankheiten, die bei großer genetischer Übereinstimmung der Eltern leichter ausbrechen.

Nun ja, dass der deutsche Staat sich immer noch für die Erbgesundheit seiner Untertanen zuständig hält, mag wie ein Treppenwitz der Geschichte anmuten. Wenn man dieses Argument ernst nimmt, müsste man eigentlich vor jeder Absicht zur Fortpflanzung die Erlaubnis staatlicher Stellen einholen. Ganz abgesehen davon, dass auch Beischlaf unter gleichgeschlechtlichen Verwandten strafbar ist. Schutz vor Erbkrankheiten?

Berücksichtigt man das alles, muss man bei den Argumenten für ein Inzestverbot von Ausreden ausgehen, die lediglich den moralisierenden Zweck des Verbotes kaschieren sollen. Traurig, dass der Europäische Gerichtshof solchen Gesetzen auch noch seine Segen erteilt.

12 Antworten zu “Inzest ist kein Verbrechen”

  1. Genesis 12. April 2012 um 22:40 #

    Hmm Adrian, ich versuchs kurz zu machen. Die meisten Tiere (und der Mensch) haben eine Inzuchtsperre, in welcher Form auch immer. Was passiert, wenn der Mensch diese missachtet, sollte eigentlich das Schicksal so mancher Adelsfamilie zeigen. Nehmen wir an, der Mensch hat 16000 potentiell schädliche Gene/Allel (Hab ich so noch aus der Uni im Kopf), die sich rezessiv vererben, dann beträgt das Risiko bei blutsfremden Eltern 1,95×10^-9 dass das Kind zweimal das gleiche krankmachende Allel bekommt. Haben wir jetzt Geschwister, bei 0,0625!
    Im besagten Falle gibt es Kinder! Und deswegen haben die Gerichte wohl auch so entschieden. Über die Ausarbeitung und Durchführung der Verordnung können wir meinetwegen streiten, die Begründungen oben sind außer der Dritten allerdings Humbug. Aber allein diese rechtfertig das Verbot meiner Meinung nach.

    Du rückst mir übrigens aktuell mit deinem Stil zu sehr in die Ecke derer, die du sonst ja eigentlich belächelst, nämlich Linke und Grüne. Komm da bitte wieder raus, der alte Adrian hat mir nämlich besser gefallen.

    Schönen Gruß
    Genesis

  2. Adrian 12. April 2012 um 23:44 #

    „Aber allein diese rechtfertig das Verbot meiner Meinung nach.“

    Meiner Meinung nach nicht.

    „Du rückst mir übrigens aktuell mit deinem Stil“

    Welcher Stil?

    „der alte Adrian hat mir nämlich besser gefallen.“

    Was genau hat Dir besser gefallen?

  3. Genesis 13. April 2012 um 02:05 #

    Ich hatte damit den Stil deiner Blogeinträge gemeint. Ich hatte dich als einen freien Geist gesehen, der sich über viele verstaubte Konventionen und Ereignisse lächerlich gemacht hat, bei denen ihre Absurdität augenscheinlich war. So etwa diverse Ergüsse von queer.de alias der „schwulen Bildzeitung“ oder lächerliche Antihomopolitik. Es war dabei immer ein Schmunzeln auf meinem Gesicht. Und du hast stets begründet, wie abgeneigt du als freier Geist den Grünen gegenüber bist. Mit deinem ersten Artikel über Grass hast du allerdings den Ton angenommen, den ich von Antifa und sonstigen ominösen Gruppierungen kenne, etwa diese Geschichte mit der „Kollektivschuld und den Nachfahren der SS“. Und dieser Artikel hier erinnert mich fatal an die Botschaft, welche die Grüne Jugend in ihrem sogenannten „BUMS-„Seminar rüberbringen wollte. (Könnte allerdings sein, dass ich da rechter Propaganda aufgesessen war). Aber gut, vielleicht haben die Ereignisse um Grass diesen Tonfall gefordert und ich hätte diesen Eintrag hier als Mensch, nicht als Wissenschaftler lesen sollen (Inzucht mit Inzest verwechselt).

  4. Adrian 13. April 2012 um 10:42 #

    @ Geneseis
    Du bist also nicht mit mir einer Meinung. Aber das kommt halt mal vor…

    Bye the way, wieso sollte ich gegen etwas sein, nur weil die Grünen dafür sind?

    Die Rechte spuckt jedefalls Gift und Galle. Und die „Argumente“ sind übrigens dieselben, wie beim Homo-Sex: Das gehört verboten, igitt, das sind doch alles Schweine, nicht bei uns, Moral, Christentum, Vaterland…
    http://www.pi-news.net/2012/04/strobele-72-will-inzest-erlauben/

    Was einvernehmlich in Schlafzimmern zwischen erwachsenen Menschen passiert, hat den Staat nichts anzugehen. Das war und ist meine Meinung.

  5. Christian 13. April 2012 um 10:53 #

    @ Genesis

    Nein die Gerichte haben eher trotz nicht wegen dem Risiko von Erbgutschäden so entschieden.

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080226_2bvr039207.html

    Rn.49 (also im Urteil) wird noch von einer für den Gesetzgeber(!) zulässigen ergänzenden heranziehung dieses Gesichtspunkts gesprochen.

    Das ist Juristendeutsch für. Für uns eigentlich nicht, aber wir brauchen noch ein Argument.

    Lesenswert und m.E. zutreffend, die Abweichende Meinung des Richters Hassemer ab Rn. 73 zu den von dir angesprochenen eugenischen Gesichtspunkten Rn.82.

    Um es kurz zu machen: Wenn du das Inzestverbot auf das erhöte Risiko von Behinderungen der Nachkommen stützt, müsstest du den Beischlaf aller Menschen die ein entsprechend erhötes Risiko behindernderten Nachwuchs zu zeugen unter Strafe stellen.

  6. Genesis 13. April 2012 um 14:56 #

    @Adrian

    Ich habe den Artikel von Pi nach der vierten Lesermeinung abgebrochen. Das diese Reaktionen aus der rechten Ecke kommt, war klar (Setzt sich übrigens auf allen möglichen, nicht ausgesprochen „Rechten“ Seiten im selben Tenor fort). So habe ich auch nicht argumentiert und argumentieren wollen. Du hast recht, was erwachsene und mündige Leute in ihren Betten treiben, geht den Staat eigentlich nichts an. Im Notfall kann man dann immer noch die Augen zudrücken. Für Sonderfälle wie den oben genannten halte ich das Bestehen des Paragraphen (Ob er in dieser Form bestehen bleiben muss, sei dahingestellt) aber immer noch für nötig. Das Urteil jetzt ist ja nur der Abschluss einer langen Justizeschichte.

    @ Christian

    Gute Begründung. Das Tückische ist hier aus meiner Sicht, dass du diese Risikofaktoren meist erst erkennst, wenn es zu spät ist. Ich nenne es mal den Lauf der Natur. Wenn diese Faktor allerdings bekannt ist (Und ich denke, dass ist leider bei nicht allzu vielen der Fall), vertraue ich mal darauf, dass diejenigen das berücksichtigen. Das Risiko, dass sich die zwei „Passenden“ finden, ist ja bei Blutsfremden ehr gering. Was für mich bei Inzest erschwerend hinzukommt, ist die Tatsache, dass man das Risiko damit extrem und auch wissentlich (Zumindest bei ansatzweisem Verständnis von Genetik) in die Höhe treibt, da eben diese Wahrscheinlichkeit viel höher ist, dass sich die „Passenden“ finden. Ich habe ja schon geschrieben, dass es nicht ohne Grund Inzuchtsperren bei vielen Arten gibt.

  7. Bernhard 13. April 2012 um 15:42 #

    @Christian
    Angeblich wird bei der Rechtsprechung in Deutschland viel zu oft die Opfer vernachlässigt. Aus Sicht der beiden behinderten Kinder kann man das sexuelle Vergnügen zweier Geschwister sicherlich nicht gutheißen.
    Um es klar zu sagen: ich bin eigentlich gegen ein Inzestverbot. Es ist tatsächlich ein zu großer Eingriff in die persönlichen Rechte. Heutzutage kann man das Kinderkriegen ja einigermaßen zuverlässig verhindern. Wer das in so einem Fall nicht tut, verletzt allerdings in grober Weise die Rechte des potenziell entstehenden Lebens und gehört streng bestraft!

  8. Phädra 13. April 2012 um 17:02 #

    Es ist nach § 173 StGB ausschließlich der heterosexuelle vaginale Geschlechtsverkehr leiblicher Verwandter strafbar. Der Schutz der Familie ist aufrund dieses sehr speziellen Tatbestands kaum glaubhaft zu begründen. Einerseits weil alle homo- wie viele heterosexueller Handlungen unbeschränkt zulässig sind, andereseits Adoptions- und Stieffamilien mangels fehlender leiblicher Verwandtschaft diesen Schutz nicht genießen sollen.

    Das eugenische Argument des Schutzes vor erbkranken Nachkommen halte ich schon aus Sicht des eventuell Gezeugten für nicht stichhatig. Denn schließlich wird der Gezeugte vor seiner eigenen Existenz geschützt bzw. seine Existenz als strafwürdig für seine Eltern angesehen.

  9. Yadgar 13. April 2012 um 20:26 #

    Wie ist das eigentlich mit Sex während der Menstruation der Frau? Nicht, dass ich da nennenswert scharf drauf wäre (stelle ich mir eher eklig vor, abgesehen davon, dass ich es ohnehin nicht so mit den Mädels hab…), aber laut Altem Testament ist es genau so ein todeswürdiger Greuel wie Inzest – ich habe aber noch nie gehört, dass es nach deutschem Recht strafbar wäre! Wieso eigentlich nicht? Ich dachte, wir sind hier im Chrihistlihischehem Ahahahahahabendland… und wieso wird das Tragen von Mischgewebe auch nicht mindestens mit Zuchthaus geahndet?

  10. Ralf 14. April 2012 um 13:01 #

    Sehen wir’s doch ganz nüchtern. Zwei Vollgeschwister lieben einander und haben Sex miteinander, weil sie das wollen. Fürs Strafrecht ist bei einvernehmlichen, den Beteiligten unschädlichen sexuellen Handlungen ganz einfach kein Platz. Und für Erbgesundheitsüberlegungen auch nicht, denn Personen, die Erbkrankheiten tragen, ist der Sex bekanntlich auch nicht verboten. Ich hab noch nicht erlebt, dass die Eltern von Blutern oder Down-Syndrom-Behinderten ins Gefängnis gesperrt wurden. – Nicht alles, was kulturell und gesellschaftlich einem Tabu unterliegt, bedarf strafgesetzlicher Ahndung.

  11. Tino 17. April 2012 um 00:42 #

    . Ganz abgesehen davon, dass auch Beischlaf unter gleichgeschlechtlichen Verwandten strafbar ist.

    Sicher? Ich dachte bisher es ginge nur um Vaginalverkehr…

  12. Tino 17. April 2012 um 00:45 #

    @ Yadgar

    Das Alte Testament ist für Christen irrelevant. Aber orthodoxe Juden schlafen nicht mit ihren Frauen während der Erdbeerwoche. Unrein und so 😉

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