Über alle Parteigrenzen einig sind sich unsere Politiker, dass Beschneidungen an kleinen Kindern erlaubt sein müssen – sofern es aus religiösen Gründen geschieht und Kinder männlichen Geschlechts betrifft:
In der Diskussion über die Strafbarkeit von Beschneidungen mehren sich die Stimmen für eine eindeutige rechtliche Regelung. Auch die Bundesregierung äußerte sich zustimmend. Beschneidungen müssten in Deutschland weiter möglich sein, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Gerade in der jüdischen Tradition seien frühe Beschneidungen im Säuglingsalter wichtig, deshalb sei eine zügige Lösung notwendig.
Eine eindeutige rechtliche Regelung wäre auch gegeben, wenn man Beschneidungen an unmündigen Kindern verbieten würde. Das wäre im Übrigen auch die einzige Maßnahme, die ethisch und moralisch einwandfrei wäre.
Es ist doch ein schlechter Witz: In Deutschland ist es verboten Kinder zu schlagen – etwas was jahrhundertelang Tradition war – aber es soll nach dem Willen unserer Volksvertreter weiterhin erlaubt sein, kleinen Jungen die Vorhaut abzuschneiden, nur weil das irgendwelche Religionen als „elementar“ betrachten?
Ich kann mich nur wiederholen: Wenn man mit dem Argument der Religionsfreiheit Körperverletzungen an unmündigen Kindern erlauben kann, wo zieht man dann die Grenze? Dann könnte man mit Religion und religiösen Traditionen alles erlauben.
Ja, so ist das in Deutschland. Während Popoklapse und Ohrfeigen als Gewalttaten strafbewehrt sind, wird das Abschneiden eines Körperteils zum kulturellen Schutzgut erklärt. Interessant ist für mich vor allem die Frage: Was geschieht, wenn jemand ohne religiöse Begründung seinen Sohn beschneiden lassen will? Wird er dann für die selbe Handlung bestraft, für die Juden und Moslems straffrei ausgehen?
„Wird er dann für die selbe Handlung bestraft, für die Juden und Moslems straffrei ausgehen?“
Scheint so. Die Politk redet ja momentan ausdrücklich von einem Gesetz das Beschneidungen aus religiösen Gründen erlaubt.