Sukzessiv was?

20 Feb

Irgendwie lässt mich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption ziemlich kalt. Möglicherweise liegt das daran, worüber entschieden wurde:

Das Bundesverfassungsgericht erlaubt es schwulen und lesbischen Lebenspartnern, das von ihrem Partner adoptierte Kind ebenfalls zu adoptieren.

Dass das Urteil für Kinder in diesen Familienkonstellationen ein Vorteil ist, bestreite ich nicht. Andererseits halte ich es nicht für den großen Wurf. Dieser wäre das volle Adoptionsrecht. Doch das wird es auch noch geben. Irgendwann…

5 Antworten zu “Sukzessiv was?”

  1. Ralf 23. Februar 2013 um 14:34 #

    Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nur über das, was ihm vorliegt, und das war die Sukzessiv-(Folge-)Adoption. Interessanter ist die Reaktion der Regierung. Desto fester weigert man sich, die einfache Adoption wie durch Heteropaare zu erlauben, obwohl dieses beibehaltene Verbot fortan durch die Folgeadoption unterlaufen werden kann. Es geht wie immer nur um eines: den Hass der CDU/CSU/FDP und ihrer religiösen Ideologiegeber auf uns.

    • Damien 23. Februar 2013 um 19:36 #

      @Ralf:

      Es geht wie immer nur um eines: den Hass der CDU/CSU/FDP und ihrer religiösen Ideologiegeber auf uns.

      Da scheint mir die heutige Diskussion in der CDU/FDP aber etwas anderes anzudeuten…

  2. Ralf 25. Februar 2013 um 13:39 #

    @ Damien

    Für mich gelten verbindliche Abstimmungsergebnisse. Der CDU-Parteitag hat die Gleichstellung gerade eben erst abgelehnt, und CDU/CSU/FDP haben im Jahressteuergesetz die Ungleichbehandlung auch gerade eben erst erneut festgeschrieben. Nicht Reden, sondern Handeln macht Gesetze.

  3. Damien 25. Februar 2013 um 14:11 #

    @Ralf: Einverstanden! Ich wollte nur meiner Hoffnung Ausdruck geben, dass dieses Handeln schon bald erfolgen könnte und zwar durch Schwarz-Gelb.

  4. Ralf 27. Februar 2013 um 15:34 #

    @ Damien

    Pech gehabt: Die Regierungsmehrheit blockiert erneut eine Angleichung, dieses Mal des Adoptionsrechts im Rechtsausschuss.

    Mein Tipp für die weitere Entwicklung ist, dass das Bundesverfassungsgericht binnen ein, zwei Jahren den Bundestag vor die Wahl stellen wird, entweder das Gleichbehandlungsgebot gesetzgeberisch umzusetzen oder zuzuschauen wie das höchste Gericht es per Beschluss mit Gesetzeskraft verfügt – vermutlich wird es zur zweiten Alternative kommen.

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