Verbote sind nicht immer falsch

26 Mär

Ein weitverbreitetes, durchaus richtiges, Klischee über die Grünen lautet, diese Partei zeichne sich vor allem für Ihre Affinität für Verbote jedweder Art aus. Das bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass jedes Verbot, welches die Grünen anregen, unberechtigt ist. Ihr neuester Vorstoß für ein Verbot ist jedenfalls in jedem Fall zu begrüßen:

Die Grünen wollen sich für ein Verbot von Therapien einsetzen, die Jugendliche angeblich von ihrer Homosexualität heilen. Diese Therapien würden nicht nur nichts bewirken, „sondern haben vor allem ein erhebliches, gesundheitliches Risiko“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, der „Saarbrücker Zeitung“.

Jeder der sich nur ein wenig mit den angeblichen „Therapien“ zur  „Heilung“ der Homosexualität auskennt, weiß ob derer destruktiven Natur Bescheid und kann zweifelsfrei begründen, dass solche Angebote nicht nur wirkungslos, sondern in der Tat ein erhebliches Risiko für das psychische Wohlbefinden der zu Behandelnden darstellen.

Dazu kommt, dass das  Ziel solcher „Therapien“ nicht alleine die „Wandlung“ der homosexuellen Orientierung auf „Wunsch“ des „Betroffenden“ ist, sondern explizit eine Stigmatisierung und Pathologisierung der Homosexualität an und für sich angestrebt wird.

Selbstverständlich würde ich auch jedem erwachsene Menschen vor derlei Angeboten abraten, doch stehe ich zu meinem Standpunkt, dass ein erwachsener Mensch das Recht hat, sich selbst zu schädigen. Dieses kann ich bei Jugendlichen allerdings nicht gutes Gewissens vertreten.

Insofern ist der Vorstoß der Grünen m. E. zu unterstützen.

19 Antworten zu “Verbote sind nicht immer falsch”

  1. FDominicus 26. März 2013 um 11:03 #

    Gibt es das wirklich? Was für ein …….

  2. Am_Rande 26. März 2013 um 12:21 #

    Verbote sind nicht immer falsch? – Nein, natürlich nicht.
    Aber es gibt doch auch den Begriff des „Strohmann-Arguments“.
    Der liberalen Ansicht des Autors, dass “ein erwachsener Mensch das Recht hat, sich selbst zu schädigen“ ist nicht zu widersprechen; aber das „Strohmann-Argument“ scheint mir in diesem Fall, die Ansicht zu sein, ein Kind oder Jugendlicher wäre seinen Eltern oder seinem Therapeuten hilflos ausgeliefert. Aber ist das so?

    „Sobald ein Jugendlicher einwilligungsfähig ist, er also die Reife hat, die Tragweite eines Eingriffs zu erfassen, und hinsichtlich der ärztlichen Behandlung eine eigenständige Nutzen-Risiko-Abwägung vornehmen kann, kommt es allein (so jedenfalls herrschende Meinung) auf seine Einwilligung und nicht mehr auf Wunsch und Willen der Sorgeberechtigten an.“

    (www.aerzteblatt.de/archiv/123624/Aufklaerungspflicht-und-Einwilligungsfaehigkeit-Regeln-fuer-diffizile-Konstellationen)

    Wenn würde also ein Verbot der „Konversionstherapien“ für jugendliche Homosexuelle schützen? Doch nur den Jugendlichen, der zwar noch nicht bewußt genug ist, zu erkennen, dass sein Therapeut höchst zwielichtige Absichten verfolgt, der aber andererseits schon soweit auf dem Quivive ist, dass er weiß, dass gerade gegen eine gesetzliche Bestimmung verstoßen wird.

    Die Frage ist, wie groß ist wohl die Menge dieser Jugendlichen sein würde.

    Aber selbst, wenn man sagt, wenn das Gesetz auch nur einen Jugendlichen schützt, wäre es gerechtfertigt, kann man immer noch fragen, ob die Befürchtung des Autors „dass solche Angebote nicht nur wirkungslos, sondern in der Tat ein erhebliches Risiko für das psychische Wohlbefinden der zu Behandelnden darstellen“ nicht auch heute schon über die allgemeinen Behandlungsrichtlinien abgewehrt werden können.
    Darf heute ein Therapeut wirklich seinen Patienten einem „erheblichen Risiko für das psychische Wohlbefinden“ aussetzen?

    Ich denke, auch hier gilt:
    “Le difficile est de ne promulguer que des lois nécessaires, de rester à jamais fidèle à ce principe vraiment constitutionnel de la société, de se mettre en garde contre la fureur de gouverner, la plus funeste maladie des gouvernemens modernes.”
    —Mirabeau l’Aîné, sur l’Education Publique, p. 69.

    • Damien 26. März 2013 um 19:06 #

      @Am_Rande: Ein derartiges Verbot hätte nicht zuletzt eine symbolische Bedeutung. Im Moment berufen sich die Anbieter dieser „Therapien“ auf ihre angebliche Wissenschaftlichkeit (auch das übrigens ein „Strohmann-Argument“, da sie tatsächlich keineswegs wissenschaftlich fundiert arbeiten). Durch ein Verbot wäre ihnen diese Legitimation entzogen. Insoweit würde auch der Schutz nicht nur die kleine Gruppe schützen, wie von Ihnen beschrieben, sondern auch gesellschaftlich neue Maßstäbe setzen, was und wen der Staat als schützenswert definiert und was und wen er auf der anderen Seite für schädigend hält. Ebenso wäre durch ein derartiges Verbot explizit festgestellt, dass derartige Angebote „in der Tat ein erhebliches Risiko für das psychische Wohlbefinden der zu Behandelnden darstellen“, während das bei der aktuellen Gesetzeslage anscheinend noch nicht so eindeutig definiert ist.

  3. Atacama 26. März 2013 um 13:23 #

    ich finde es bei Jugendlichen auhc deshalb so problematisch, weil ihnen damit die Pubertät geklaut wird. Heterosexuelle Jugendliche können erste eziehungs- und Sexerfahrungen sammeln, der homosexuelle Jugendliche muss sich das verkneifen und in einem Therapiezimmer sitzen und jeglichen Kontakt zu Homosexuellen meiden, schliesslich könnten die ihn rekrutieren.
    Man kann sich vorstellen, was da für emotionale Beziehungskrüppel bei rauskommen.

    Ich sehe das so:
    -Antidiskriminierung, Homophobieabbau, Aufklärung usw. um das Leben für Homosexuelle so angenehm wie möglich zu gestalten. Und wer dann immer noch will, aus sich selbst heraus und erwachsen ist, der soll das tun.

    Wobei natürlich auch da die Frage ist, wie sehr das Umfeld direkt oder indirekt einwirkt. Bei sehr religiösen Umfeldern kann selbst bei Erwachsenen kaum von wirklich freiem Willen geredet werden.

    Dummerweise haben diese Therapiezentren die Absicht, jeglichen Schutz Homosexueller vor Diskriminierung auszuhebeln – denn schliesslich muss das niemand machen. Man kann ja schliesslich hetero sein.

    Ich könnte mich den ganzen Tag über diese dreisten Lügen und gefährlichen Theorien aufregen.

    Wer mal wissen will, was da so abgeht, soll sich mal das hier angucken

  4. Rasender Hetero 26. März 2013 um 19:36 #

    Das hier ist doch ein Schwulen-Blog, oder?

    Also: Ihr könnt gerne rechtlich gleichgestellt werden, nur das Wort „Ehe“ könnt ihr nicht haben. „Ehe“ war unter Garantie eine Hetero-Erfindung, wir melden Patentrecht darauf an. Ihr könnt eure (rechtlich gleichgestellten) schwulen und lesbischen Verbindungen nennen wie ihr wollt, nur nicht „Ehe“.

    Basta.

  5. Am_Rande 26. März 2013 um 20:30 #

    @ Damien
    Sie wollen also vom Staat festlegen lassen, was „wissenschaftlich“ ist und was nicht?
    „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“
    Steht so im Grundgesetz.
    Wenn Sie die „Konversionstherapien” für jugendliche Homosexuelle als „unwissenschaftlich“ verbieten wollen, wie können Sie es dann verantworten, dass Kinder z. B. homöopathisch behandelt werden?
    Die Homöopathie ist auch keine Wissenschaft.
    Sie fordern Symbolpolitik, sie fordern, dass der Staat „gesellschaftlich neue Maßstäbe setz(t)“.
    Sie wollen den Staat als Praeceptor Germaniae.
    Bitte – das kann man alles fordern – natürlich, aber das sind – meiner Meinung nach – keine liberalen Forderungen.

    • Damien 26. März 2013 um 22:21 #

      @Am_Rande: Nein, nicht der Staat soll festlegen, was wissenschaftlich ist, sondern der Staat soll durch sein Verbot die in der Wissenschaft festgestellte Unwissenschaftlichkeit aufgreifen.
      Ich finde es durchaus fragwürdig, Kinder homöopathisch zu behandeln. Allerdings scheint es mir ungefährlicher als die Konversionstherapie. Oder ist festgestellt, dass eine homöopatische Behandlung bei Kindern zu Ängsten, sozialer Isolation, Depressionen bis hin zum Selbstmord führen kann? Das wäre mir neu.
      Solange der Staat keine neuen Maßstäbe setzt, gelten die alten. Und die stammen aus einer Zeit, in der Homosexualität als Krankheit galt, als Störung, vermeidbar und zu vermeiden, mit Gefängnis bedroht wurde, etc. Diese Zeit ist vorbei und das sollte sich auch im Schutz homosexueller Kinder vor derartigen Zudringlichkeiten ausdrücken.

  6. Am_Rande 26. März 2013 um 22:41 #

    @ Damien
    Und was, bitte, heißt: „der Staat soll durch sein Verbot die in der Wissenschaft festgestellte Unwissenschaftlichkeit aufgreifen“?
    Und wie, bitte, kann der Staat es dabei vermeiden, „fest[zu]legen, was wissenschaftlich ist“?
    Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass?
    Sie schreiben: „Solange der Staat keine neuen Maßstäbe setzt, gelten die alten.“
    Ich würde sagen: „Solange die Gesellschaft keine neuen Maßstäbe findet, setzt der Staat die alten durch.“
    Sie schreiben von Selbstmorden nach erfolgter „Konversionstherapie“.
    Darf heute nach geltendem(!) Recht wirklich ein Therapeut einen Patienten ungestraft in den Selbstmord treiben?

  7. Adrian 26. März 2013 um 23:06 #

    @ Am _Rande

    Ich stimme Ihnen zu, dass mein Eintreten für ein Verbot derartiger Therapien nicht gerade konsequent liberal ist. Die Frage ist aber, wie weit man mit konsequentem Liberalismus kommt.

    Es gibt bspw. medizinische Standards, die es einem Arzt verbieten, eine Patienten ohne Desinfiktion zu behandeln, ganz einfach, um den Patienten vor bleibenden Schäden zu bewahren. Der Staat sichert diesen Standard und ahndet Verstöße, so wie er es auch Menschen verbiete, alkoholisiert Auto zu fahren um andere Menschen zu schützen. Aus konsequent liberaler Sicht müsste man all diese Verbote ablehnen.

    Bei den so genannten Konversionstherapien überwiegt der Schaden jedwede Form von Nutzen (Nutzen gibt es eigentlich überhaupt gar nicht). Die Fachwelt ist sich da auch einig. Aber wer sichert diesen Standard? Momentan niemand.

    Insofern kann man Ihre Frage

    „Darf heute ein Therapeut wirklich seinen Patienten einem „erheblichen Risiko für das psychische Wohlbefinden“ aussetzen?“

    mit einem klaren „Ja“ beantworten. De facto passiert das.

    Demzufolge würde ich mich bei der Abwägung Verbot vs. Schaden, eher für das Verbot entscheiden. Diese Entscheidung geht natürlich nicht ohne ein wenig weltanschaulichen Bauchschmerz. Aber ich lebe mittlerweile lange genug um zu wissen, dass die Lebensrealität sich selten in ein simples Muster politischer Kategorien einordnen lässt.

  8. Am_Rande 27. März 2013 um 12:39 #

    @ Damien
    Sie schreiben: „De facto passiert das.“
    Meine Frage war nach dem „de jure“.
    Oder anders gesagt: Wem nützt es, wenn der Staat nur ein weiteres Gesetz erläßt?
    Außer dem guten Gewissen des Gesetzgebers?

  9. Keppla 27. März 2013 um 17:18 #

    Und wie, bitte, kann der Staat es dabei vermeiden, „fest[zu]legen, was wissenschaftlich ist“?
    Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass?

    Gegenfrage: soll der Staat, wenn ein Arzt auf die Idee kommt, dass er Blausäure statt Aspirin verabreicht, ihn nicht wegen Mordes einsperren, sondern sich auf darauf berufen, dass er ja nicht entscheiden kann, was Medizinischer Stand bzgl Kopfschmerztherapien ist?

    „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“

    Wo ist hier die Anwendbarkeit dieses Satzes?
    Die Freiheit der Forschung wird hier gar nicht berührt, man darf weiter Forschen, ob Homosexualität nicht eine Krankheit ist.
    Die Freiheit der Lehre wird auch nicht berührt, man kann weiterhin behaupten was man will.

    Es werden hier lediglich konkrete einschränkungen vorgenommen, wie Therapiert werden darf, und die existieren netterweise ohnehin. Das GG kennt keine „Therapiefreiheit“, sehr wohl aber das Grundrecht der Jugendlichen auf eine gesunde Entwicklung.

  10. Am_Rande 27. März 2013 um 19:26 #

    @ Keppla
    Mein Punkt ist doch genau der, dass auch heute schon ein Arzt/Therapeut für Behandlungsfehler verantwortlich gemacht werden kann. Warum braucht es dann noch ein Gesetz das spezifische Behandlungsfehler spezifisch bestraft?
    „Therapiefreiheit bezeichnet einen Grundsatz in der medizinischen Behandlung, nach dem einem Arzt aufgrund seiner fachlichen Kompetenz grundsätzlich die freie Wahl der Behandlungsmethode zusteht, die er dem Patienten vorschlagen will.“ (Quelle: Wikipedia)

  11. Adrian 27. März 2013 um 22:49 #

    @ Am_Rande
    Zunächst einmal: Mein Name bzw. Nickname hier ist Adrian, nicht Damien. Doch das nur am Rande.

    „Wem nützt es, wenn der Staat nur ein weiteres Gesetz erläßt?“

    Das kommt auf die Art des Gesetzes an.

  12. Keppla 28. März 2013 um 11:48 #

    @Am_Rande:

    Mein Punkt ist doch genau der, dass auch heute schon ein Arzt/Therapeut für Behandlungsfehler verantwortlich gemacht werden kann

    Dein Punkt, auf den ich antwortete, war ein anderer: dass der Staat keine Entscheidung über Wissenschaftlichkeit treffen könne. Und das ist imho eben falsch.

    Warum braucht es dann noch ein Gesetz das spezifische Behandlungsfehler spezifisch bestraft?

    Das Gesetz bestraft nicht Behandlungsfehler, also Resultate im Nachhinein, bei denen der Misshandelte dann erst seinen Schaden nachweisen muss, sondern verbietet bestimmte Behandlungen im Voraus.
    Auch hier finden sich analogien: Behandlungen mit LSD sind Psychologen unmöglich, weil LSD verboten ist. Scheint kein Problem mit der Therapiefreiheit zu geben, die, wie ich weiterhin der Meinung bin, kein Thema des GG ist.

  13. Am_Rande 28. März 2013 um 18:14 #

    @ Adrian
    Erstens: Entschuldigung, war keine Absicht.
    Zweitens: da haben Sie natürlich recht.

    @ Keppla
    Die Frage der Wissenschaftlichkeit muss in einem freien Staat die Sache der Wissenschaft sein und nicht des Staates; ich rufe als meinen „Kronzeugen“ an: Trofim Denissowitsch Lyssenko.
    Ansonsten, ich bin weiterhin der Meinung, dass die „Therapiefreiheit“ durch die Freiheit der Wissenschaft und Forschung“ des GG gedeckt ist. 🙂

  14. Ralf 29. März 2013 um 14:31 #

    „Therapiefreiheit“, ein gutes Wort. Nur muss etwas da sein, das zu therapieren ist. Krankheit ist jeder regelwidrige Zustand von Körper, Seele oder Geist, der einer Behandlung bedarf und zugänglich ist. Dass Homosexualität weder regelwidrig ist noch behandelt werden kann oder soll, ist die zutreffende Erkenntnis, aus der sich ein Verbot unsinniger und menschenunwürdiger „Homoheilung“ ableitet.

  15. maciicx 30. März 2013 um 17:53 #

    lyssenko, werter am_rande, ist doch wohl ein eigentor. klar, er verdeutlicht deinen standpunkt, dass staat sich aus der frage der wissenschaftlichkeit herauszuhalten hätte. aber:
    1.) es braucht doch vater staat nicht, um die unwissenchaftlichkeit dieses ex-gay-unfugs zu sehen.
    2.) wozu es aber vater staat braucht, ist der schutz seiner bürger. ein staat hat nicht zu dulden, dass menschen im namen selbsternannnter (aber auch tatsächlicher. hierbei ist aber das hauptproblem das falsche versprechen) wissenschaft leid zugefügt wird.

    und nun zum eigentor: was war denn das problem bei lyssenko? dass aus ideologischen motiven realitätsfremder, unwissenschaftlicher unfug zur wahrheit erhoben wurde und auch noch anwendung in der praxis fand, wodurch leid über viele menschen gebracht wurde. dieser ex-gay-müll ist doch äußerst lyssenkisch, nicht aber, dagegen vorzugehen.

  16. maciicx 30. März 2013 um 17:58 #

    p.s.: es ist nicht so, dass ich des therapieren von homosexualität nicht fragwürdig finden würde, könnten die therapeuten ihr versprechen halten

  17. Am_Rande 2. April 2013 um 19:25 #

    @ maciix

    Meine Punkte sind diese:

    1) Soll die sogenannte Konversionstherapie verboten werden, weil sie unwissenschaftlich ist? – Nein, denn Unwissenschaftlichkeit ist kein Verbrechen.

    2) Bedarf es eines weiteren, spezifischen Gesetzes um die Opfer der sogenannten Konversionstherapie zu schützen. – Nein, denn auch heute schon kann ein Arzt/Therapeut für Behandlungsfehler verantwortlich gemacht werden.

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