Eifrige Stammleser werden sich daran erinnern, dass ich ein gewisses Faible für die Männerechtsbewegung habe, und dass meine Begeisterung für den Feminismus eher unterkühlt ist. Bedauerlicherweise ist meine Liebe zu den sogenannten „Maskulisten“ in letzer Zeit ebenfalls ein wenig abgekühlt. Wie man als offen schwuler Mann in die Männerechtsbewegung passt, und sich dort auch aufgehoben fühlen kann, diesen Weg habe ich für mich immer noch nicht gefunden.
Das Blog „Alles Evolution“ hat vor kurzem eine älteren Beitrag von mir ausgegraben, indem ich mich recht heftig gegen das Forum „Wieviel Gleichberechtigung verträgt das Land?“ (wgvdl) positioniert und dieses als „Müllhalde der Männerrechtsbewegung“ bezeichnet habe, eine Bezeichnung von der ich bislang nicht abweichen kann.
Leider prägen die nicht selten homophoben, frauenfeindlichen und rassistischen Kommentare auf „wgvdl“ das Image der Männerechtsbewegung in einer unheilvoll negativen Art und Weise. Da tut es gut, sich daran erinnern, dass Maskulisten berechtigte und wichtige Forderungen haben, die alle Männer betreffen, seien sie nun schwul oder hetero.
Den meines Erachtens nach besten Überblick über Forderungen der Männerechtsbewegung kann man sich auf der Seite „MANNdat“ verschaffen. Die Betreiber der Seite werden es, denke ich, nicht übel nehmen, wenn ich sie an dieser Stelle in voller Länge zitiere. Lesen lohnt sich!
1. Für Männer ist das Berufsleben weit gefährlicher als für Frauen. Knapp 75 Prozent aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle und fast 91 Prozent aller Fälle von anerkannten Berufskrankheiten entfallen auf Männer, wie diverse amtliche Studien belegen. Der Männeranteil beträgt außerdem 82,6 Prozent bei den Arbeitsunfallrenten sowie 97,7 Prozent bei den Todesfällen von Berufserkrankten.
Wir fordern gesetzliche Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Männer in risikoreichen Berufen sowie die konsequente Überwachung und Einhaltung der bestehenden Bestimmungen.2. Die Politik richtet ihr Augenmerk im Gesundheitswesen vor allem auf Frauengesundheit. Angesichts der um etwas mehr als fünf Jahre niedrigeren Lebenserwartung von Männern ist das eine nicht nachvollziehbare Entscheidung. Wir fordern statt dessen:
- Einen Männergesundheitsbericht und eine Männergesundheitsdatenbank analog zu den bereits bestehenden Einrichtungen dieser Art für Frauen.
- Die medizinische Forschung muss sich stärker um den Mann, seinen Körper und seine Gesundheit kümmern. Sogar das Bundesgesundheitsministerium räumt ein, dass es erhebliche Defizite bei der Erforschung, Erfassung und Darstellung männerspezifischer Gesundheitsprobleme gibt.
- Verstärkte Aufklärung über Männergesundheit und mehr Anreize für Männer, an Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen.
- Eine zeitgemäße und angemessene Prostatakrebsvorsorge, u.a. durch Aufnahme der PSA-Wert-Bestimmung in die gesetzliche Prostatakrebs-Früherkennung.
- Über die Gefahren von Hodenkrebs und die Möglichkeiten der Selbstvorsorge sollten Männer besser aufgeklärt werden. Wir befürworten außerdem eine gesetzliche Vorsorgeuntersuchung auf Hodenkrebs.
- Depressionen müssen bei Männern stärker erforscht und besser behandelt werden. Diese Krankheit wird bei Männern häufig nicht als solche erkannt oder sie wird ignoriert, obwohl beispielsweise knapp dreimal so viele Männer wie Frauen Suizid begehen (bei Jugendlichen sind es sogar geschätzt neunmal so viel; Quelle: Walter Hollstein, Was vom Manne übrigblieb, Krise und Zukunft des starken Geschlechts, Berlin 2008, S.87f).
3. Rund zwei Drittel aller Wohnungslosen in Deutschland sind Männer. Dennoch richten sich überdurchschnittlich viele Hilfsangebote und Beratungsstellen gezielt an Frauen. Ähnliches gilt für Angebote wie Sucht- und Ernährungsberatung, Selbstbehauptungskurse und Migrantenförderung. Wir fordern, dass für Männer in sozialen Notlagen verstärkt Hilfsangebote bereitgestellt werden, die auf ihre speziellen Probleme zugeschnitten sind.
4. Weit häufiger als Frauen werden Männer zum Opfer von Gewalttaten (im öffentlichen Raum stellen sie rund 60 Prozent aller Opfer). Doch die meisten Maßnahmen der Vorbeugung, Beratung und Hilfe stehen in erster Line Frauen zur Verfügung. Wir fordern, die geschlechterspezifische Gewaltopferbetrachtung gleichberechtigt auf männliche Gewaltopfer auszudehnen.
5. Jungen und Männer werden bei der Rehabilitation benachteiligt. Beispiel: In §44 SGB IX (1) 3. wird ausschließlich weiblichen behinderten Gewaltopfern ein Selbstbehauptungskurs als gesetzliche Sozialleistung bezahlt, männlichen behinderten Gewaltopfern dagegen nicht. Wir fordern, dass Rehabilitationsmaßnahmen allein aus Gründen der medizinischen Notwendigkeit und nicht in Abhängigkeit von Geschlecht als Kassenleistungen bezahlt werden.
6. Das Bundes-Familienministerium hat inzwischen anerkannt, dass bei häuslicher Gewalt Frauen die Hälfte der Täter stellen. Dennoch verbreiten Politik und Medien weiterhin die Legende von den Frauen als Opfer gewalttätiger Männer. Männer werden als Opfer häuslicher Gewalt kaum zur Kenntnis genommen. Gewalt von Frauen ist ein gesellschaftliches Tabu; deswegen trauen sich nur wenige Männer, bei der Polizei Anzeige gegen ihre Partnerinnen zu erstatten. Oft wird ihnen auch nicht geglaubt, und es mangelt außerdem an geeigneten Hilfsangeboten für betroffene Männer. Wir fordern, dass häusliche Gewalt unabhängig vom Geschlecht bekämpft wird. Gewalt von Frauen in der Familie darf nicht länger ein Tabu sein.
7. Die Wehrpflicht ist zwar ausgesetzt, aber nicht abgeschafft worden. Auch wenn keine jungen Männer mehr zur Bundeswehr oder zum Zivildienst müssen: Die Männerbenachteiligung ist nach wie vor im Grundgesetz (Artikel 12a, Absatz 1) verankert. Wir fordern eine Grundgesetzänderung zur vollständigen Abschaffung der Wehrpflicht oder nötigenfalls einer Ausdehnung auf beide Geschlechter.
8. Auch innerhalb der Streitkräfte werden Frauen durch diverse Gesetze und Bestimmungen gegenüber Männern bevorzugt. So darf die sexuelle Würde der Soldatinnen nicht verletzt werden. Entsprechende Bestimmungen zum Schutz von Männern gibt es nicht. Auch bei anderen internen Vorschriften, der Ausbildung (Sportnormen) und den Auslandseinsätzen (häufig nur Innendienst) ist eine Bevorzugung von Soldatinnen festzustellen. Wir fordern: Auch hier muss der Gesetzgeber für tatsächliche Gleichbehandlung sorgen.
9. Internationale Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass Frauen vor Gericht für das gleiche Delikt seltener verurteilt und milder bestraft werden als Männer. Für Deutschland wurde ein “Frauenrabatt” vom Richter am Amtsgericht a. D. Prof. Ulrich Vultejus, Berlin, bestätigt (“Zeitschrift für Rechtspolitik” 3/2008 vom 11. April 2008). Wir fordern eine vorurteilsfreie Überprüfung der Verhältnisse in Deutschland und die Durchsetzung einer geschlechtsunabhängigen Rechtsprechung.
10. Falschbeschuldigungen gegenüber Männern bei Vergewaltigung oder sexueller Nötigung sowie das Vortäuschen selbiger stellen ein in der kriminologischen Forschung weitgehend vernachlässigtes Thema dar. Eine Studie des LKA Bayern zu diesem Thema spricht zwar nur von einem Anteil 7,4% zweifelsfrei nachweisbaren Falschbeschuldigungen (pdf Seite 180) sind. Allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass auf jede angezeigte Falschbeschuldigung schätzungsweise 3 bis 10 weitere, nicht angezeigte Falschbeschuldigung kommen (pdf, Seite 186). Es verwundert daher nicht, dass ein Kommissariatsleiter im Zusammenhang mit der Aktenanalyse zu dieser Studie äußerte(*): „Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“
Wir fordern, dass solche Falschbezichtigungen von Amts wegen konsequent juristisch verfolgt und bei Verdacht auf Falschbeschuldigungen gezielt Ermittlungen in diese Richtung angestellt werden.
(*) Der Punkt wurde am 29.03.2012 auf dankenswerten Hinweis der „Emma“ ergänzt.11. Nach einem Urteil des Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes (C-236/09) müssen alle neu abgeschlossenen Versicherungen ab dem 21.12.2012 mit Unisex-Tarifen ausgestattet sein. Das wäre so lange gerecht, wie auch auf der anderen Seite dafür gesorgt würde, dass die zu erwartenden Auszahlungen für Männer und Frauen dieselben sind. Das ist jedoch bei Rentenversicherungen nicht der Fall. Der Grund liegt in der deutlich höheren Lebenserwartung von Frauen und der damit einhergehenden, deutlich längeren Rentenbezugsdauer. Für die jüngeren Jahrgänge droht in der gesetzlichen Rentenversicherung sogar eine grundgesetzwidrige Negativverzinsung, auch wenn das bisher vehement bestritten wird. Um im Rahmen der Unisextarife eine wirkliche Geschlechtergerechtigkeit wieder herzustellen, ist daher vom Gesetzgeber Sorge zu tragen, dass die Rentenbezugsdauern von Männern und Frauen angeglichen werden. Deshalb fordern wir die Politik auf, Gesetze zu erlassen, die dieser strukturellen Benachteiligung von Männern begegnen, etwa in Form von geeigneten Maßnahmen zur Erhöhung der männlichen Lebenserwartung und/oder einem gendergerechten Renten-Eintrittsalter für Männer.
12. Die bei der Riesterförderung gezahlten Kinderzuschläge werden grundsätzlich der Mutter überschrieben. Der Vater kann die ihm zustehende Hälfte nur erhalten, wenn seine Frau schriftlich ihr Einverständnis erteilt – das sie einmal jährlich einseitig und ohne Angaben einer Begründung widerrufen kann. Wir fordern, dass zukünftig die Kinderzuschläge automatisch hälftig auf beide Eltern aufgeteilt werden, und zwar unabhängig von der Art der gewählten Lebensform. Eine freiwillige Überschreibung der anteiligen Zuschläge von einem Partner auf den anderen ist dadurch unbenommen.
13. Im Jahr 2010 lag die absolute Zahl der arbeitslosen Männer in Deutschland um 19 Prozent höher als die der Frauen. Die Arbeitslosenquote betrug 7,9 Prozent bei den Männern und 7,5 Prozent bei den Frauen. (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf, Jahreszahlen 2010). Dennoch gibt es mehr frauenspezifische arbeitsmarktpolitische Maßnahmen als solche für Männer. Wir fordern eine Arbeitsmarktpolitik, die sich an der Realität der Arbeitslosenzahlen orientiert.
14. Seit 2011 gibt es nicht nur Zukunftstage für Mädchen („Girls’ Days“), sondern bundesweit endlich auch flächendeckend Angebote für Jungen. Oft hapert es aber noch an der Umsetzung der “Boys’ Days”, werden Angebote für Mädchen immer noch zahlreicher vorgehalten und intensiver beworben. Wir fordern auch hier das gleiche Engagement für Jungenzukunftstage ein, wie es seit Jahren Mädchen erhalten. Dazu gehört, dass den Jungen nicht nur unattraktive, schlecht bezahlte “Frauenberufe” schmackhaft gemacht werden, sondern auch interessante und gut bezahlte weibliche Berufsfelder.
15. Jungen weisen schlechtere Schulleistungen auf und stellen auf Haupt- und Sonderschulen die Mehrheit, auf Gymnasien die Minderheit der Schüler (Seiten 277ff.). Als eine der Ursachen gilt der geringe Männeranteil bei erzieherischen und Lernberufen. Bekannt ist auch, dass Jungen sich im Bereich Motorik und Sprachkompetenz langsamer als Mädchen entwickeln, was ihre Chancen schon bei der Einschulung verschlechtert.
Jungen erhalten außerdem nach einer Studie des Bundesbildungsministeriums für gleiche Leistungen im Schnitt schlechtere Schulnoten als Mädchen. Sie werden auch bei gleichen Noten von den Lehrkräften seltener als gymnasialgeeignet angesehen als Mädchen.
Wir fordern eine verstärkte Männerförderung in den pädagogischen Berufen, damit Jungen in Kindergarten und Schule mehr männliche Bezugspersonen haben. Außerdem bedarf es einer deutlich stärkeren Berücksichtigung der Eigenarten von Jungen in Unterricht und Erziehung. Im Vorschul- und Grundschulbereich brauchen Jungen eine gezielte Förderung in Sprachentwicklung und Motorik.16. Bei Bildungs-Vergleichstests wie IGLU und PISA weisen Jungen durchgängig Defizite in der Lesekompetenz auf; weit höher als die Defizite der Mädchen in den Bereichen Mathematik und Naturwissenschaften. Trotzdem werden Mädchen in diesen Bereichen immer noch weit mehr gefördert als Jungen im Hinblick auf Leseförderung.
Wir fordern eine gezielte jungenspezifische Leseförderung. Gleichstellungsstellen und Jugendeinrichtungen müssen neben der Mädchenförderung auch zu einer gezielten Jungenförderung verpflichtet werden.
17. Auch die speziellen Probleme ausländischer Jungen werden von der Politik häufig ignoriert. So stellte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2004 eine Studie über die Situation der Migrationskinder in Deutschland vor, die sich ausschließlich mit der Situation der weiblichen Jugendlichen beschäftigte, ohne auf die männlichen Migrationskinder einzugehen.
Beim Integrationsgipfel 2006 sowie im nationalen Integrationsplan 2007 kam ebenfalls nur die Situation von Frauen und Mädchen zur Sprache. Migrantenjungen, die größten Bildungsverlierer, wurden gezielt ausgegrenzt. Angesichts der Gefahren von Kriminalität, Drogen und Extremismus fordern wir, dass die Politik ihre Einseitigkeit in Bezug auf ausländische Jugendliche aufgibt.18. Wenn über Zwangsheiraten und Ehrenmorde unter den in Deutschland lebenden Türken berichtet wird, ist fast immer nur von weiblichen Opfern die Rede. Dass auch türkische Männer gegen ihren Willen von ihren Familien verheiratet werden, findet nur selten Erwähnung. Ebensowenig die Tatsache, dass ein Drittel der Opfer von Ehrenmorden in Deutschland Männer sind, in der Türkei sogar zwei Drittel. Hier fordern wir mehr Objektivität bei Politik, Hilfsorganisationen und Medien.
19. Während viele Initiativen gegen Beschneidungen und Genitalverstümmelungen bei Frauen kämpfen, werden männliche Opfer dieses brutalen Ritus außer acht gelassen. Tatsächlich findet die rituelle Beschneidung von Jungen überall dort statt, wo auch Mädchen beschnitten werden. In Ländern der Dritten Welt werden solche Verstümmelungen auch um nichts weniger brutal vorgenommen als bei Mädchen, und die dabei entstehenden Verletzungen und Todesfälle sind gleichermaßen ernstzunehmen. Die männlichen Opfer dieses brutalen und überflüssigen Brauchs sind nicht weniger wert als die weiblichen. Beschneidungen ohne gesundheitlichen Grund gehören abgeschafft und genauso unter Strafe gestellt wie die Verstümmelung weiblicher Genitalien.
20. Die Rechte der Väter sind ausgesprochen lückenhaft. Schon in Artikel 6, Abs. 4 Grundgesetz wird die Diskriminierung der Vater-Kind-Beziehung festgeschrieben: Mutter und Kind stehen unter besonderem Schutz des Staates, Vater und Kind nicht. Der Diskriminierung von Scheidungsvätern im Sorge- und Umgangsrecht ist damit Tür und Tor geöffnet. So müssen viele Väter für ihre Kinder zwar Unterhalt zahlen, die Mütter können aber praktisch ungestraft den Kontakt zwischen Vater und Kindern sabotieren. Wir fordern: Müttern, die dem Vater hartnäckig und entgegen gerichtlich festgelegten Regelungen den Kontakt zum Kind verwehren, muss umgehend das Sorgerecht entzogen werden. Ziel sollte es sein, das Sorge- und Umgangsrecht grundsätzlich beiden Eltern zu erteilen, gleichgültig ob sie verheiratet, geschieden oder getrennt leben. Da Kinder ein Anrecht auf Umgang mit beiden Eltern haben, muss selbiger auch bei einem Umzug eines Elternteiles sichergestellt bleiben. Die gemeinsame Verantwortungsgemeinschaft für das gezeugte Leben darf nicht einseitig zerstört werden.
21. In diesem Zusammenhang ist auch § 1626a aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu streichen. Er stellt eine Benachteiligung nichtehelicher Väter dar, indem er ihnen das Sorgerecht für ihre Kinder nur dann zugesteht, wenn die Mutter damit einverstanden ist. Auch gerichtlich können diese Männer eine Übertragung des Sorgerechts nicht durchsetzen. Insofern sind sie nur Väter von Mutters Gnaden und können bei Konflikten leicht ausgegrenzt werden. Unterhalt für das Kind zahlen müssen sie allerdings davon unabhängig und im vollen Umfang, was die Angelegenheit besonders grotesk macht. Unsere Forderung: Mit Anerkennung der Vaterschaft soll das gemeinsame Sorgerecht gelten, solange keine Kindeswohlgefährdung nach § 1666a BGB vorliegt.
22. Bisher sollten, nach dem Willen des Bundes-Justizministeriums, Vaterschaftstests von der Zustimmung der potenziellen Täterin (Straftat gemäß § 169 StGB: Personenstandsfälschung sowie gemäß § 263 StGB: Betrug) abhängig gemacht werden. Nicht nur die Deckung von Straftaten dabei ist bedenklich. Bei 10 bis 15% Kuckuckskindern wächst auch die Gefahr von juristisch relevantem Inzest, da gerade dort, wo häufig Kuckuckskinder entstehen (Nachbarschaft, Bekanntschaft, Arbeitsumfeld), nicht selten die Kinder auch ihre Partner wählen. Es muss sich zeigen, ob die geplanten Neuregelungen wirklich eine rechtliche Besserstellung zweifelnder Väter bringen. Wir fordern deshalb einen obligatorischen Abstammungstest nach der Geburt als Voraussetzung für die standesamtliche Eintragung.
23. Einer Studie des Bundesfrauenministeriums aus 2006 zufolge leiden nicht nur Mütter, sondern auch Väter unter der Doppelbelastung von Beruf und Familie. Diese Tatsache wird in der Öffentlichkeit oft ignoriert. Nicht zutreffend ist außerdem die häufig verbreitete Aussage, dass Männer sich zu wenig an der Hausarbeit beteiligen. Da Männer häufiger als Frauen berufstätig sind und auch längere Arbeitszeiten haben, ist es völlig natürlich, dass sie weniger Zeit für Hausarbeit aufwenden (können) als Frauen. Ein Vergleich der Gesamt-Arbeitsbelastung (Erwerbstätigkeit plus Hausarbeit) bei berufstätigen Paaren ergibt außerdem eine im Schnitt 1,25 Stunden pro Woche größere zeitliche Belastung von Männern. Wir fordern: Die zeitlichen Belastungen von Frauen und Männern müssen fairer beurteilt werden.
24. Die Herabwürdigung von Männern in unseren Medien sollte ebenso geächtet werden wie die Herabwürdigung von Frauen. Es gibt keinen Grund, die Diffamierung von Männern als einen Akt politischer Befreiung zu preisen. Hier geht es selbstverständlich nicht um Zensur, sondern darum, dass gegen entsprechende Schlagworte (“Männer sind Schweine”; “Nur ein toter Mann ist ein guter Mann” und viele andere mehr) nachdrücklich Einspruch erhoben und eine Gegenposition eingenommen wird.
25. An den Hochschulen herrscht bei den sogenannten Gender Studies die feministische Sicht der Dinge vor. Wir fordern: Schluss damit! Frauen- und Männerperspektiven müssen in den Lehrplänen gleichermaßen berücksichtigt werden.
26. § 8 des Bundesgleichstellungsgesetzes legt fest, dass Frauen im öffentlichen Dienst bevorzugt eingestellt und befördert werden dürfen, wenn sie in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert sind. Eine entsprechende Quotenregelung für Männer gibt es nicht. Wir fordern die ersatzlose Streichung dieses Paragrafen oder die analoge Ausweitung auf Männer in unterrepräsentierten Bereichen. Chancengleichheit heißt gleiche Startbedingungen, nicht gleicher Zieleinlauf!
27. Die Gesetze schreiben die vorrangige Einstellung und Beförderung von Frauen selbst in solchen Bereichen des öffentlichen Dienstes vor, in denen Frauen mittlerweile massiv überrepräsentiert sind. Diese Regelung entbehrt mittlerweile jeglicher Grundlage. Deshalb fordern wir, dass ab einem Frauenanteil von 50% jegliche Frauenförderung eingestellt wird. Statt dessen sollte überall dort, wo Frauen überwiegen, die Einstellung von Männern gefördert werden.
28. Es gibt in der Bundesrepublik ein Bundesministerium und neun Länderministerien, in deren Bezeichnungen das Wort „Frauen“ vorkommt, aber kein einziges Ministerium, das in seinem Namen Männer aufführt. Geschlechterpolitik in Deutschland ist Frauenpolitik. Daran hat auch die Einrichtung eines Referats “Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer” im Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nichts geändert.
29. Die Politik des Gender Mainstreaming soll zwar die Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern berücksichtigen, ist in der Praxis aber kaum mehr als die Fortführung der altbekannten Frauenpolitik. Wir fordern, dass Geschlechterpolitik nicht länger nur als Frauenpolitik verstanden werden darf, sondern genauso die Situation und Probleme der Männer ins Blickfeld nimmt.
30. Gleichstellungsbeauftragte in Behörden und Kommunen – bei denen es sich fast ausschließlich um Frauen handelt – sind faktisch nur für Frauenangelegenheiten zuständig. Die Posten der Gleichstellungsbeauftragten müssen paritätisch besetzt oder ganz gestrichen werden. Gesetze in Bund und Ländern, wonach die Gleichstellungsbeauftragten und Stellvertreter nur Frauen sein dürfen und nur von Frauen gewählt werden dürfen, sind abzuschaffen. Männern ist das aktive und passive Wahlrecht für diese Posten einzuräumen. Ferner ist der Zuständigkeitsbereich der Gleichstellungsbeauftragten auf beide Geschlechter zu erweitern.
Bravo, bravo, bravo!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wow. Sehr gut.
Ergänzend würde ich die Abschaffung geschlechtsspezifischer Sonderstraftatbestänge wie §183 StGB oder wenigstens geschlechtsneutrale Formulierungen desselben auf die Forderungsliste stellen.
Auch wäre zu fordern dass bei Hartz IV-Sanktionen Frauen und Männer gleichgestelltw erden – also nicht überproportional viele Männer betroffen sind, bzw. dass auch bei Familienvätern eine entsprechende Rücksichtnahme erfolgt, wie sie bei Frauen der Fall ist.
Außerdem müssen die geschlechtsspezifischen Vergütungsgruppen aus dem Gesundheitsfonds abgeschaft werden, da diese zu einer geringeren Erstattung für Krankenkassen für Männer bei gleicher Morbidität wie eine Frau führt. Dies hat einen geringeren Anreiz zur Prävention der Krankenkassen zur Folge.
Im schulischen Bereich würde ich ergänzen wollen, dass insbesondere bei Grundschulen zu überprüfen ist, ob die altersgemäße Variation der Entwicklungsstände zwischen Jungen und Mädchen angemessen berücksichtigt wird. Auch ist der entsprechende körperlichen Ausgleich des kindlichen Bewegungsdranges sicherzustellen. Geschlechtsspezifische Verhaltensunterschiede sind dabei jedoch als Diversität des Menschseins zu begreifen und dürfen keine Pathologisierung erfahren.
Ganz normale Forderungen.
Traurig das sowas ueberhaupt gefordert werde muss und nicht selbstverstaendlich ist.
Wer behauptet Frauen wuerden in diesem Land diskrimminiert luegt vorsaetzlich und das sollte man solchen Leuten entgegenschleudern.
Dem kann man nur zustimmen – falls man keine Feministin bzw. kein weißer Ritter ist.
„Wie man als offen schwuler Mann in die Männerechtsbewegung passt, und sich dort auch aufgehoben fühlen kann, diesen Weg habe ich für mich immer noch nicht gefunden.“
Vorschlag: Du hattest zum genannten Beitrag von dir einen Kommentar vom von dir erwähnten @Manifold erhalten und diesen erwidert.
Was mir aufgefallen ist – und das betrifft dich – du warst auf einen durchaus diskussionswürdigen Punkt nicht eingegangen: „Kinder brauchen Vater und Mutter“, das sei wissenschaftlich erwiesen.
Das ist keinesfalls so. Kinder benötigen maskuline und feminine Einflüsse, um sich später, als eigenständige Persönlichkeiten, in einem überwiegend heterosexuellen Umfeld bewegen zu können. Und es ist auch nicht so, dass in der Männer- /Väterrechtlerszene eine andere Sicht automatisch zum kompletten Ausschluss führt. Mann läuft zwar schnell Gefahr allein in einer endlosen Diskussion untergebuttert zu werden, es ist aber auch so, dass Mann sich schon trauen muss, sich selber auf den Weg zu machen und zu Einzelthemen andere Menschen mit hierzu gleicher Meinungen zu gewinnen. Und dafür gibt es nicht nur das eine, gerade diskutierte Forum, wgvdl (auch wenn der gewählte Name anderes vermuten lässt: Gleichberechtigung). Ich habe den Eindruck gewonnen (der kann täuschen), dass mindestens ein erwähnenswerter Teil Hetero-Männer das Gefühl und es einfach satt haben, dass sie in politischen Debatten kaum Erwähnung finden. Sie sind frustriert und laden ihren Frust in Fäkalsprache ab, während homosexuelle Menschen, als wesentlich kleinere Gruppe, eine um Längen stärkere Lobby hinter sich versammelt haben und scheinbar mit deren Interessendurchsetzung mehr Erfolg haben. Hier wären nun die frustrierten unter den Heteros gefragt Synergien zu nutzen.
Auch ich verstehe das Abgrenzungsverhalten nicht, weil es durchaus auch unübersehbare Schnittmengen gibt, die Männer insgesamt betreffen, z.B. und gerade Elternschaft betreffend. Ich erkenne ebenso keinen Grund zwei homosexuellen Männern leibliche und gelebte Elternschaft zu versagen, erst recht dann nicht, wenn sie in ihren Ausprägungen jeweils feminine und maskuline Anteile haben, wie ich auch keinen Grund erkenne heterosexuelle Menschen in Ehen zu zwingen, nur damit sie als Väter auf dem geduldigen Papier die gleichen Rechte und Pflichten haben, wie Mütter.
Hallo Adrian,
noch eine Info zu dem Verein MANNdat, den du zitierst: Dort engagieren sich Männer unabhängig von ihren politischen oder religiösen Einstellungen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, es gibt Singles und Familienväter, Fleischesser und Vegetarier, was man sich vorstellen kann… 😉
Und sie arbeiten auch mit Schwulenorganisationen zusammen, aktuell zur Rehabilitierung der Opfer des Paragraphen 175, siehe hier:
http://manndat.de/geschlechterpolitik/petition-gegen-175er-opfer.html
Viele Grüße
Thomas
Voll auf den Punkt gebracht – Hut ab!
Aber wie Basti schreibt:
Traurig, dass soetwas erst noch gefordert werden muss.