DGPPN zu Konversionstherapien bei Homosexualität

9 Jul

Zum Thema „Konversionstherapien“ aka „reparative Therapien“ für Homosexuelle ist im Grunde alles gesagt. Aktuell gibt es dazu eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde, die die Problematik noch einmal gut zusammenfasst:

Stellungnahme des DGPPN-Referats „Sexuelle Orientierung in Psychiatrie und Psychotherapie“ zu Konversionstherapien bzw. „reparativen“ Verfahren bei Homosexualität

Ein besonderes Anliegen der DGPPN ist es, der Stigmatisierung von Menschen durch Abbau von Unwissen und Vorurteilen entgegenzuwirken. Unter anderem hat sie deshalb ein Referat eingerichtet, welches sich aus fachlicher Sicht mit homosexueller und bisexueller Orientierung im psychiatrischen und psychotherapeutischen Kontext befasst, um vorherrschende Fehlinformationen richtigzustellen.

Die wissenschaftliche Forschung hat gezeigt, dass es sich bei Homosexualität weder um eine pathologische Entwicklung noch um eine Erkrankung handelt, sondern um eine zur Norm gehörende sexuelle Orientierung. 1973 strich die American Psychiatric Association (APA) die Diagnose Homosexualität in Folge eines wissenschaftlichen Reviews aus dem DSM, 1991 wurde die Diagnose Homosexualität im ICD nach einem ähnlichen Reviewprozess abgeschafft. Dennoch bestehen im ärztlichen und therapeutischen Bereich noch häufig Ambivalenzen und Verunsicherung im Umgang mit Homosexualität (Bartlett, Smith, & King, 2009).

Das Referat der DGPPN weist ausdrücklich darauf hin, dass psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlungsansätze nicht auf die Homosexualität als solche, sondern sofern vorhanden auf die Konflikte, die mit der Homosexualität in Verbindung mit religiösen, gesellschaftlichen und internalisierten Normen entstehen, fokussieren sollten. Menschen mit homo- oder bisexuellen Orientierungen suchen sich psychiatrische oder psychotherapeutischen Hilfe aus den gleichen Gründen, jedoch häufiger als die Allgemeinbevölkerung (Jones & Gabriel, 1999). Sie entwickeln häufiger affektive Störungen, Angststörungen und Substanzmissbrauch (King et al., 2008) und zudem besteht eine dreifach erhöhte Suizidrate bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit homo- oder bisexueller Orientierung (Cochran & Mays, 2000; Paul et al., 2002). Die höhere Prävalenz psychischer Störungen bei Menschen mit homo- oder bisexueller Orientierung ist durch direkt oder indirekt erfahrene Diskriminierun g (Mays & Cochran, 2001; Meyer, 1995, 2003) bzw. durch eine andere psychische Entwicklung (wie z.B. internalisierte Homophobie, Selbstentwertung oder starke Schuld- und Schamgefühle) bedingt (Mahler, 2010). Psychische Erkrankungen sollten unabhängig von der sexuellen Orientierung anhand der klinisch relevanten Symptome gemäß ICD-10 Kriterien klassifiziert und gemäß etablierter Methoden therapiert werden.

So genannte Konversions- bzw. „reparative“ Verfahren umfassen alle Versuche durch selbsterklärte oder zertifizierte Therapeutinnen und Therapeuten (bzw. „Helfer“ im weitesten Sinne) und Laien, Homosexualität in asexuelles oder heterosexuelles Verhalten umzuwandeln (Wolf, 2011). Sie vermitteln den Eindruck, dass Homosexualität eine sexuelle Fehlentwicklung bzw. Erkrankung wäre, die durch Interventionen korrigiert werden könnte. Viele internationale Organisationen wie z.B. die American Psychiatric Association oder die American Psychological Association (American Psychological Association, 2000; American Psychiatric Association, 2000) haben sich klar gegen diese Therapieverfahren ausgesprochen (Wagner & Rossel, 2006). Hintergrund sind u.a. Risiken von reparativen Therapien wie z.B. Depressionen, Angsterkrankungen, selbstdestruktives Verhalten bis hin zu Suizidalität (Beckstead & Morrow, 2004; Shidlo & Schroeder, 2002). Auch der Berufsverband deutscher Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie hat in der Stellungnahme: „Keine Diskriminierung Homosexueller durch „reparative“ Verfahren“ (BVDP, April 2009) Stellung bezogen. Auch das Referat der DGPPN lehnt solche Verfahren mit Entschiedenheit ab, da

1) Homosexualität keine psychische Erkrankung darstellt,

2) keine empirische Evidenz für günstige Effekte von Konversionsverfahren vorliegt und

3) Patienten durch Konversionsverfahren Schaden zugefügt werden kann.

Die DGPPN verurteilt daher jegliche Stigmatisierung, Pathologisierung oder Benachteiligung von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung. Psychiaterinnen und Psychiater, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten fordert sie auf, sich der besonderen Verantwortung Ihrer Tätigkeit bewusst zu sein, da sie durch therapeutische Interaktionen und Interventionen die Psyche und insbesondere das Selbstbild, die Normen und Werte der Patienten beeinflussen.

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