Neuigkeiten aus Frankreich:
Französische Bürgermeister dürfen nicht unter Berufung auf ihre „Gewissensfreiheit“ die Trauung Homosexueller verweigern. Frankreichs Verfassungsrat in Paris wies am Freitag eine Klage einer Vereinigung konservativer Bürgermeister zurück, die ein solches Recht in Anspruch nehmen wollte. […]
Die Vereinigung der Bürgermeister hatte ein Recht darauf gefordert, die Trauung von Schwulen und Lesben unter Berufung auf ihre „Gewissensfreiheit“ zu verweigern. Im Gesetz zur Homo-Ehe ist eine solche Klausel nicht enthalten. Die Bürgermeister sahen darin einen Verstoß gegen in der Verfassung festgeschriebene Grundrechte wie die Meinungs- und Religionsfreiheit.
Das Urteil des Verfassungsrates ist richtig, denn ein Bürgermeister hat in seiner Funktion als Repräsentant und ausführendes Organ des Staates selbstverständlich nicht das Recht, beschlossene Gesetze des Staates nicht durchzuführen.
Das Urteil ist auch kein Angriff auf die Meinungsfreiheit, denn natürlich können Bürgermeister immer noch der Meinung sein, dass Schwule und Lesben nicht heiraten dürfen sollten. Und auch mit einer Einschränkung der Religionsfreiheit hat das nichts zu tun, weil Religionsfreiheit eben nicht bedeutet, sich nur dann an Gesetze halten zu müssen, wenn diese mit der eigenen religiösen Anschauung übereinstimmen.
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