Religion als Privileg

25 Feb

Im US-Bundesstaat Arizona könnte es bald ein Gesetz geben,

wonach Geschäftsinhaber keine homosexuellen Paare bedienen müssen, wenn es eine schwere Last für ihren Glauben ist.

Die Begründung erscheint dabei auf den ersten Blick durchaus sympathisch:

„Jeder der ein Geschäft hat kann entscheiden mit wem er Geschäfte machen will und mit wem nicht“, erklärte [Arizonas Gouverneurin]. „Das ist Amerika, das ist Freiheit.“

Grundsätzlich bin ich ebenfalls dieser Ansicht. Als Eigentümer eines Geschäfts sollte man selbstverständlich die Freiheit haben, keine Kundschaft zu bedienen, die man, aus welchen Gründen auch immer, nicht bedienen möchte. Alles andere wäre Zwang und würde dem Grundsatz des Eigentums Hohn sprechen.

In einer Marktwirtschaft würde diese Freiheit auch kein Problem darstellen, weil es immerhin Wettbewerb gibt, und jeder Anbieter aus den Vorurteilen seiner Konkurrenz Nutzen ziehen kann. Soll heißen: Wenn Hotel A keine homosexuellen Paare beherbergen will, wird sich Hotel B freuen, sich als homofreundlich vermarkten und damit ein lukratives Geschäftsfeld erschließen. Umgekehrt werden Anbieter, die sich von ihren Vorurteilen und persönlichen Befindlichkeiten, statt ihrem Geschäftssinn, leiten lassen, schnell Kunden jedweder Art verlieren.

Das Problem an dem Gesetz ist Arizona ist demnach nicht, dass es die Erlaubnis beinhaltet, zu diskriminieren. Das Problem ist vielmehr, dass auf der Basis dieses Gesetz nur eine einzige Gruppe diskriminieren darf. Nämlich religiöse Menschen. So wäre ein schwuler Atheist weiterhin gezwungen, mit einen schwulenfeindlichen Christen Geschäfte zu machen. Was soll aber freiheitlich daran sein, wenn Freiheit nicht für alle Menschen gilt?

Der Staat Arizona verletzt mit diesem Gesetz also das Gleichheitsprinzip vor dem Gesetz, indem er einer bestimmten Gruppe Privilegien verschafft. Dabei gäbe es nur zwei faire Lösungen: Entweder alle Geschäftsinhaber dürfen diskriminieren, oder gar keiner. Unabhängig von der jeweiligen Präferenz für eine der beiden Lösungen, ist das geplante Gesetz demnach abzulehnen.

18 Antworten zu “Religion als Privileg”

  1. Ralf 25. Februar 2014 um 10:58 #

    Das Gesetz ist in der Tat heftig zu kritisieren, und zwar deswegen, weil es Antisemiten nicht erlaubt, Geschäfte mit Juden abzulehnen, oder Rassisten nicht erlaubt, Geschäfte mit Schwarzen abzulehnen. Wenn künftig der private Hass die Grundlage jedweden Geschäftsgebarens sein soll, dann muss das konsequent für alle gelten. Arizona wird dann alle Hassprediger und Hetzer der USA anziehen, die dort frei nach ihren Vorstellungen werden leben können. Ich schlage vor, an den Grenzen große Schilder aufzustellen: „Welcome to Arizona, the state of hate!“

  2. Adrian 25. Februar 2014 um 11:01 #

    @ Ralf
    „Wenn künftig der private Hass die Grundlage jedweden Geschäftsgebarens sein soll, dann muss das konsequent für alle gelten.“

    Eben.

  3. gnaddrig 25. Februar 2014 um 11:19 #

    Entweder alle Geschäftsinhaber dürfen diskriminieren, oder gar keiner.

    Dürfen sie doch jetzt schon – auch ein schwuler Geschäftsinhaber darf sich weigern, schwule Kunden zu bedienen, wenn es seinem Glauben eine allzuschwere Last wäre.

    Es müssen nicht nur alle diskriminieren dürfen, man muss auch alle gleichermaßen diskriminieren dürfen. Erst dann herrscht wieder Gleichheit vor dem Gesetz. Dann dürfen sich christliche Händler weigern, Atheisten, Muslime, Spagettimonsterianer usw. zu bedienen, die wiederum keine Christen mehr bedienen müssten. Alle zusammen könnten Juden aus ihren Läden verbannen, genauso Schwarze, Hispanics und sonstwen. An den Ladentüren würden sicher bald lange Listen von Bevölkerungsgruppen hängen, die keinen Zutritt haben. Friede, Freude, Streitigkeiten…

    • Adrian 25. Februar 2014 um 11:22 #

      @ gnaddrig
      „An den Ladentüren würden sicher bald lange Listen von Bevölkerungsgruppen hängen, die keinen Zutritt haben.“

      Ich weiß gar nicht, wieso das immer als Schreckgespenst an die Wand gemalt wird.
      Glaubst Du wirklich, Geschäftsleute bedienen nur deshalb Menschen, weil der Staat es ihnen untersagt, Menschen zu diskriminieren?

  4. gnaddrig 25. Februar 2014 um 11:40 #

    Nein, so pauschal nicht, obwohl der Wunsch, einzelne Gruppen abweisen zu können, offensichtlich vorhanden ist. Da ist allerdings der Spieltrieb mit mir durchgegangen und ich habe das etwas überzeichnet. Ernst gemeint war aber der erste Teil meines Kommentars – es ist unfair, nur eine Gruppe zur Diskriminierung freizugeben.

    Wenn man es erlaubt, aus religiösen Gründen Schwule als Kunden abzuweisen, muss man auch erlauben, Christen, Linkshänder oder sonstwen aus religiösen Gründen abzuweisen. Und dann müsste man auch definieren, was „aus religiösen Gründen“ bedeutet, sonst könnte ja jeder einfach behaupten, seine Religion verbiete ihm dies oder das, und alle müssten mitspielen.

    Und wenn man das weiterdenkt, gelangt man am Ende dann doch zu so absurden Szenarios, wie ich es skizziert hatte. Ob das je auch nur annähernd soweit käme, steht dahin. Aber wenn noch mehr Gruppen sich so verhalten würden, wie fundamentalistische Evangelikale das oft tun, könnte das schon erheblichen Unfrieden bringen.

    Da wäre es besser, man überließe es den Leuten gleich ganz, wen sie bedienen wollen. Wer keine Schwulen bedienen will, muss das nicht. Dann muss er aber auch dazu stehen und kann sich nicht auf ein irgendein Gesetz berufen. Und dann greift, was Du geschrieben hast: Wer sich statt vom Geschäftssinn von Ressentiments leiten lässt, wird Kunden verlieren. Wenn jemand ohne Angabe von Gründen Kunden abweist, spricht sich das herum, und insgesamt wird das sehr geschäftgsschädigend sein.

    Wenn jemand sagt, Schwule bedient er nicht, spricht sich das auch herum, die schwulen (und wahrscheinlich viele liberale) Kunden bleiben weg, dafür kommen dann vielleicht vermehrt Homophobe, die da in einer schwulenfreien Umgebung einkaufen können. Und das könnte, gerade in ländlichen Gegenden in den USA, zum Problem werden. Es könnten sich No-go-Areas entwickeln und was weiß ich.

  5. Adrian 25. Februar 2014 um 11:46 #

    @ gnaddrig
    „Da wäre es besser, man überließe es den Leuten gleich ganz, wen sie bedienen wollen.“

    Meine Rede.

    „Und das könnte, gerade in ländlichen Gegenden in den USA, zum Problem werden. Es könnten sich No-go-Areas entwickeln und was weiß ich.“

    Wenn in einem ländlichen Gebiet die Homofeindlichkeit so hoch ist, dass alle Geschäftsleute Schwule nicht bedienen, nützt den Homos auch kein Antidiskriminierungsgesetz.

  6. keppla 25. Februar 2014 um 15:49 #

    In einer Marktwirtschaft würde diese Freiheit auch kein Problem darstellen, weil es immerhin Wettbewerb gibt, und jeder Anbieter aus den Vorurteilen seiner Konkurrenz Nutzen ziehen kann

    Du beschreibst hier eine sehr spezielle Parameter einer Marktwirtschaft, die nicht notwendigerweise die realexistierenden sein müssen.

    Denn dem Verzicht auf 3% der Kundschaft bei Homosexuellen kann durchaus durch den Verlust von genug Kunden mit Vorurteilen aufgewogen werden.

    Die Schilder „no colored patrons“ wurden in Privatgeschäften afaik nicht aufgrund von staatlicher Verpflichtung aufgestellt, sondern eben aus ganz simplem marktwirtschaftlichen Interesse, und sind daher imho…

    Ich weiß gar nicht, wieso das immer als Schreckgespenst an die Wand gemalt wird.

    …der Grund für dieses „Schreckgespenst“, welches vor nichtmal 70 Jahren komplette Normalität war.

    Ich bin sicher nicht so Staatsverliebt, dass ich glaube, für jedes Problem gäbe es ein passendes Verbot, aber das „die Märkte regeln das schon“ klappt halt in der Bestimmtheit auch nur in „Atlas shrugged“.

  7. Adrian 25. Februar 2014 um 16:43 #

    @ keppla
    „…der Grund für dieses “Schreckgespenst”, welches vor nichtmal 70 Jahren komplette Normalität war.“

    Soweit ich mich erinnere, war diese Diskriminierung aber staatlich vorgeschrieben. Das ist schon ein Unterschied.

  8. Zara 26. Februar 2014 um 02:23 #

    „Grundsätzlich bin ich ebenfalls dieser Ansicht. Als Eigentümer eines Geschäfts sollte man selbstverständlich die Freiheit haben, keine Kundschaft zu bedienen, die man, aus welchen Gründen auch immer, nicht bedienen möchte.“
    ———–
    Und was machst du, wenn du in irgendnem Kaff wohnst und der einzige Apotheker, den es dort gibt, will dich nicht bedienen oder etwas harmloser, die einzige Kneipe, die es dort gibt verhängt Hausverbot gegen dich?

    In Großstädten mag das Prinzip des freien Marktes halbwegs funktionieren- wer will schon bei jmd. einkaufen, der einen ablehnt- in Kleinstädten ist das schon schwieriger.

    Ein anderes Argument gegen dieses Prinzip des freien Marktes wäre, dass so sozialer Druck ausgeübt wird- als Bsp. der Besitzer des einzigen Kinos, der einzigen oder angesagtesten Kneipe/Disco/Club etc. einer Stadt sagt- jeder Homosexuelle (Schwarze, Jude wasauchimmer) und auch jeder der mit einem Homosexuellen befreundet ist, kriegt bei ihm Hausverbot und so wird der Angehörige der entsprechenden Minderheit in die Isolation getrieben.

    Da kannse natürlich sagen, dass du mit Leuten, die sich von sowas beeindrucken lassen, eh nichts zu tun haben willst- nur hast du im Dorf oder inner Kleinstadt wahrscheinlich nicht so die Auswahl.

    Also da bin ich dann doch eher für Antidiskriminierungsgesetze.

  9. Ralf 26. Februar 2014 um 10:41 #

    Insgesamt zeigt sich dieses Gesetz mal wieder als Religionsprivileg. Das hält man vielleicht für typisch amerikanisch. Ist es aber nicht. Auch in Deutschland fordern Christen und Muslime Vorrechte und halluzinieren Verfolgung ihres Glaubens, sobald sie mit ihren diskriminierenden Regeln an die Grenzen staatlicher Gesetzgebung stoßen. Auch Frau Merkel beschränkt ihre Toleranz bekanntlich auf die Religion, wenn sie davon redet, dass Deutschland alle Menschen unabhängig von deren Religion und Kultur (wobei letztere nur noch als Synonym der Religion verwendet wird) gleich achte. Irgendwelche andere Merkmale, die Menschen üblicherweise auszeichnen, blendet sie bewusst aus.

  10. Artur 26. Februar 2014 um 12:48 #

    Angenommen jeder dürfte nach dem Gesetz jeden diskriminieren, dann hätte man folgende Situation: Ein schwuler Geschäftsinhaber, der keine Heteros bedienen will, wird künftig sehr wenige Abnehmer finden. Ein heterosexueller Geschäftsinhaber, der keine Schwulen bedienen will, wird das kaum spüren. Wenn die Stimmung erst einmal entsprechend gelagert ist, hat es die Mehrheit denkbar einfach, eine Minderheit zu tyrannisieren. Und die Minderheit hat keine rechtliche Handhabe, um sich dagegen zu wehren.

    In Fassbinders „Angst essen Seele auf“ wird das ungleiche Paar (alte Münchner Putzfrau, junger arabischer Gastarbeiter) sukzessive boykottiert: Von der Familie, von den Nachbarn, von den Kollegen, vom Lebensmittelhändler. Klar können sie noch ausweichen, etwa in das teure italienische Restaurant, in das einst auch „der Herr Hitler“ zum Essen gegangen ist. Aber das war es dann auch, wenn das Gesetz nicht auf ihrer Seite ist, weil es der Putzfrau und dem Millionär gleichermaßen erlaubt zu diskriminieren.

    Und was macht jetzt jemand, der in einem Dorf in Arizona wohnt, drumherum nur Wüste und die Infrastruktur beschränkt sich auf den einen Lebensmittelhändler, der ihn nicht bedient?

    Gesetzlicher Minderheitenschutz ist nicht so paternalistisch, wie oft getan wird.

  11. Adrian 26. Februar 2014 um 23:18 #

    @ Artur
    „Und was macht jetzt jemand, der in einem Dorf in Arizona wohnt, drumherum nur Wüste und die Infrastruktur beschränkt sich auf den einen Lebensmittelhändler, der ihn nicht bedient?“

    Ich würde sagen, der macht das, was die Menschen vor der Zeit der Antidiskriminierungsgesetze auch gemacht haben. In einem Dorf, in dem die Homofeindlichkeit so groß ist, dass der einzige Lebnsmittelhändler es sich leisten kann, Homos nicht zu bedienen, hilft dem Homo auch ein Antidiskriminierungsgesetz nicht.

    Ich würde darüber hinaus noch eine andere Frage stellen: Hat ein Mensch das Recht, in jedem beliebigen Geschäft seiner Wahl einzukaufen, auch gegen den Willen des Geschäftsinhabers? Ich würde sagen, nein, und ich sehe auch nicht, auf welcher Grundlage man ein solches Recht haben sollte.

  12. Artur 28. Februar 2014 um 02:00 #

    Zu Deiner Frage, ob ein Mensch das Recht hat, in jedem beliebigen Geschäft seiner Wahl einzukaufen, auch gegen den Willen des Geschäftinhabers, weiß die deutsche Wikipedia im Artikel über das Hausverbot, selbiges „kann vom Berechtigten grundsätzlich beliebig ausgesprochen werden und ist nicht an ein Fehlverhalten gebunden. Wichtige Ausnahme sind Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht möglich, da er in das mittelbar auf das Zivilrecht einwirkende allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Gleichheitsgrundsatz eingreift.“ (Mir ist klar, dass das jetzt tautologisch ist, weil Du genau gegen das Gesetz polemisieren wolltest, das dem Kunden das Recht einräumt einzukaufen, wo er will. Aber Recht ist nunmal positiv.)

    Dass dem Homo in unserem Dorf das Antidiskriminierungsgesetz nichts bringt, wenn der Sheriff mit dem Lebensmittelhändler klüngelt, ist natürlich richtig, aber kein Argument gegen das Antidiskriminierungsgesetz, sondern gegen die Idiotie des Landlebens.

  13. Adrian 28. Februar 2014 um 11:52 #

    @ Artur

    „Aber Recht ist nunmal positiv.“

    Verstehe ich nicht. Was soll das bedeuten?

    „aber kein Argument gegen das Antidiskriminierungsgesetz, sondern gegen die Idiotie des Landlebens.“

    Konsequent betrachtet, könnte man dann doch das Landleben verbieten.

  14. Artur 28. Februar 2014 um 13:44 #

    Recht ist positiv = Recht ist das, was ein Staat als solches setzt, und nicht irgendein Apriori, denn das hat bislang noch niemand effektiv einfordern können. In Uganda bringt es Dir nichts, Dich auf die Menschenrechte zu berufen. Und in Deutschland bringt es Dir nichts, Dich auf ein Asylrecht zu berufen, das vor Jahren aus dem Grundgesetz gestrichen wurde.

  15. Adrian 28. Februar 2014 um 18:07 #

    @ Artur
    Ja schön, aber welche Konsequenzen ziehst Du daraus?

  16. Artur 1. März 2014 um 17:44 #

    Die gesamte Ausführung bezog sich ja auf Deine Aussage: „Ich würde sagen, nein, und ich sehe auch nicht, auf welcher Grundlage man ein solches Recht haben sollte.“

    Ich folgere also aus der zitierten Ausnahmeregelung zum Hausverbot, dass es offenbar Staaten gibt (unter anderem die BRD), in denen es durchaus eine Grundlage für so ein Recht gibt.

    In Deinem Blog hattest Du geschrieben: „Als Eigentümer eines Geschäfts sollte man selbstverständlich die Freiheit haben, keine Kundschaft zu bedienen, die man, aus welchen Gründen auch immer, nicht bedienen möchte. Alles andere wäre Zwang und würde dem Grundsatz des Eigentums Hohn sprechen.“ Was glaubst Du denn, was der Geschäftsinhaber anwendet, wenn sich der unliebsame Kunde nicht von seinem Ansinnen abbringen lässt, bei ihm einzukaufen? Keinen Zwang? Und würde der nicht dem Grundsatz der Gleichheit hohnsprechen?

    Praktische Konsequenzen ziehe ich daraus derzeit keine. Ich hatte nur versucht darzulegen, warum ich einen Zustand, in dem ein Geschäftsinhaber nicht willkürlich diskriminieren darf, für erträglicher halte, als den umgekehrten Zustand.

    • Adrian 1. März 2014 um 19:38 #

      @ Artur
      „Was glaubst Du denn, was der Geschäftsinhaber anwendet, wenn sich der unliebsame Kunde nicht von seinem Ansinnen abbringen lässt, bei ihm einzukaufen? Keinen Zwang?“

      Nun ja, er würde den gleichen „Zwang“ anwenden, den vmtl. auch Du anwenden würdest, wenn sich jemand ungefragt in Deinr Wohnung einquartiert.

      „Und würde der nicht dem Grundsatz der Gleichheit hohnsprechen?“

      Ich schrieb „Gleichheit vor dem Gesetz“, also „Gleichheit vor der Regierung“. Einzelne Menschen müssen sich untereinander nicht gleichbehandeln. Wie soll das praktisch auch funktionieren?

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

%d Bloggern gefällt das: