Nun heult er. Jammert er. Greint er. Sven Heibel. Jener Sven Heibel, der es schade findet, dass der Paragraf 175 abgeschafft wurde. Zu Erinnerung: Am 12. Juni hat Heibel auf seinem Facebook-Account folgendes von sich gegeben:
Man beachte: Heibel bezog sich in seinem Zitat nicht „lediglich“ auf die bis 1994 gültige entschärfte Fassung des 175, welcher die Ausübung homosexueller Handlungen von über 18jährigen an unter 18jährigen Männern unter Strafe stellte, sondern erwähnt explizit die „Strafbarkeit der Homosexualität“. Ist es da verwunderlich, dass Heibels Äußerungen als Skandal aufgefasst wurden? Nun wirklich nicht. Außer für Heibel. Denn der spielt sich jetzt natürlich als Opferlamm auf, und darf am Altar der „Jungen Freiheit“ bittere Tränen über das Unrecht vergießen, das ihm die „Homo-Lobby“ zugefügt hat:
Natürlich nicht! Wie könnte man auch auf so einen absurden Gedanken kommen? Zwar hat Heibel klar geäußert, dass in seiner Welt die Strafbarkeit von Homosexualität immer noch Bestand hat, aber wie kann es denn bitte schön schwulenfeindlich sein, einvernehmlichen Sex unter Männern mit Gefängnis bestrafen zu wollen? Absurd!
Auch Homosexuelle dürfen sich frei entfalten und ihre Meinung äußern.
Allerdings darf die freie Entfaltung der Schwulen nicht so weit gehen, dass sie miteinander Sex haben. Zumindest nicht in Heibels Welt. Denn dort hat die Strafbarkeit der Homosexualität ja weiterhin Bestand.
Den Beitrag würde ich so heute nicht nochmal auf meiner Facebook-Seite veröffentlichen
Wie dann, Heibel, wie dann?
Wenn er sich einfach nur kritisch gegenüber der „Homolobby“ hätte äußern wollen, warum hat er es nicht einfach getan? Simpel! Weil er geschrieben hat, was er für richtig hält, nämlich dass Homosexualität wieder strafbar sein sollte.
Denn dass Heibel dies ernst meint, wird auch an anderer Stelle deutlich:
Auch hier wieder: „Strafbarkeit von bestimmten Unzuchten“ mit eindeutigem Bezug auf Homosexualität, dazu der Verweis auf Levitikus 20,13, wo es heißt:
Das hat nichts mit Kritik an der „Homolobby“ zu tun, das ist pure Schwulenfeindlichkeit.
Und wie hätte die CDU anders reagieren sollen, als Heibel ob solcher Äußerungen achtkantig rauszuwerfen?Was Heibel selbstredend furchtbar ungerecht findet. Und wie so viele vor ihm, zückt er die letzte Trumpfkarte die er hat. Die der Meinungsfreiheit:
„Auch ich habe ein Recht auf Meinungsfreiheit“
„allerdings bestehe ich nach wie vor auf meine Meinungsfreiheit“
„Es zeigt eben wieder einmal mehr, daß für diese Leute die Meinungsfreiheit kein Wert ist.“
Was Heibel, wie so viele andere auch, allerdings nicht versteht ist, dass Meinungsfreiheit eben nicht bedeutet, seine Meinung äußern zu dürfen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Meinungsfreihit ist nichts anderes als,
Und diese Freiheit Heibels wurde wurde eben nicht eingeschränkt. Er durfte auf Facebook und in der „Jungen Freiheit“ seine Meinung kund tun. Allerdings hat Heibel kein Recht auf Mitgliedschaft in einer Partei. Und er hat auch kein Recht darauf, dass andere seine Meinung nicht scheiße finden dürfen.
Es ist ein schlechter Witz und ein beeindruckender Beleg für die moralische und intellektuelle Schlechtigkeit Heibels, sich als Verfechter der Freiheit aufzuspielen, wenn man gleichzeitig anderen die Freiheit verwehren will, einvernehmliche sexuelle Beziehungen einzugehen.
Oder um es in den Worten eines Twitter-Users auszudrücken:
Meine Freiheit die Freiheit anderer einzuschränken wurde eingeschränkt
Das ist Heibels Weltbild. Wie verkommen kann man sein?
Wirklich traurig so etwas. Der Westerwelle ist allerdings meine ich eh recht hinterwäldlerisch mit einer hohen Dichter an Freikirchen.
@ Christian
Westerwelle?
Das Thema Meinungsfreiheit ist nicht mehr als Diskurstaktik. Es wird versucht, einen Skandal zu inszenieren, um die Gegenpositionen massiv zu diskreditieren. Das ist durchsichtig. Typen wie Heibel übersehen dabei, dass sie ihre kruden Meinungen in Deutschland sagen dürfen, ohne von der Polizei abgeholt zu werden. Niemand verbietet ihnen also die Äußerung. In der DDR oder unter Hitler war das deutlich anders. DAS ist der wesentliche Unterschied. Meinungsfreiheit definiert das Verhältnis Bürger und Staat.
Dagegen kann seine Partei selber frei entscheiden, ob sie die Meinung gut findet oder nicht.
Mich ekelt es wahnsinnig an, dass Leute, die eine solch krude reaktionäre Haltung vertreten, dann noch so unehrlich sind, um mit diesem Meinungsfreiheit-Spin zu operieren.
Single, unverheiratet, kinderlos, trotz Gläubigkeit und Hochhängen monogamer Familienwerte. homosexualitätsfixiert. Schrankschwester?
Wir wissen doch alle, dass es nach wie vor gegenüber Schwulen und Lesben einen gesellschaftlichen Sondervorbehalt gibt: Alles, was in Bezug auf andere Minderheiten Volksverhetzung oder schlicht Äußerung des Hasses ist, gilt hier als Ausdruck der Meinungs- oder der Religionsfreiheit. Hätte Heibel sich in gleicher Weise gegen Juden, Sinti oder Schwarze geäußert, gäbe es diese nicht enden wollende Debatte über einen Provinzrechtsextremisten gar nicht. Der Mann wäre sang- und klanglos in der Versenkung verschwunden, und nicht mal die äußersten Rechtsausleger der eigenen Partei gäben ihm Rückendeckung. Statt dessen darf er weiter und zumindest begrenzt öffenlichkeitswirksam hetzen. Das nützt auch der CDU, die so tun kann, als sei sie Wunder wie liberal. Sie mag sich von dieser schmierigen Figur distanzieren, aber sie treibt doch strikt antischwule Politik, wenn auch die Landesvorsitzende Klöckner sich gerne das Ansehen einer Politikerin gibt, die ihre Partei insoweit reformieren möchte. Worte sind wohlfeil, aber an Taten fehlt es.
@Adrian
Vermutlich „Westerwald“.
@Ralf: Der Volksverhetzungsparagraph bringt idR wenig. Geringer Strafrahmen und selbst der wird selten in Gänze genutzt. Dazu noch die mW Einschränkung dass nur öffentliche Äußerungen strafbewehrt sind nicht aber private. Solange hier keine Änderungen erfolgen bleibt der ein stumpfes, schartiges Schwert.
Mich würde sehr interessieren, ob es hier nicht noch mehr Handhabe gibt. Immerhin ist der Mann nicht nur ein Parteimitglied (war), sondern ist auch Jurist.
Aber was ist seine juristische Expertise wert, wenn er durch diese Sache seine Unfähigkeit demonstriert hat, die Unmöglichkeit des Paragraphen 175 aus unserer Verfassung abzuleiten?
Ich finde, hier wäre ein Ausschluss aus der Rechtsanwaltskammer oder wer auch immer in diesem Fall zuständig ist durchaus legitim. Freuen würde es mich jedenfalls.
Wenn sich Schwulenfeindlichkeit auf derart platte und schlichtweg dumme Weise präsentiert, ist es sicherlich keine inspirierende Herausforderung darauf antworten zu müssen – nötig ist es trotzdem. Man kann es kaum besser machen – guter Artikel!
„Aber was ist seine juristische Expertise wert, wenn er durch diese Sache seine Unfähigkeit demonstriert hat, die Unmöglichkeit des Paragraphen 175 aus unserer Verfassung abzuleiten?“
Das Bundesverfassungsgericht entschied 1957, dass der § 175 StGB mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006389.html#
Das Grundgesetz taugt halt nichts.
@Robin Urban: Es würde sich erst was ändern, wenn für diese Dinge zwingend Haftstrafen zu verhängen wären.
Naja Artikel 2 besagt:
„(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
Die Sache mit dem „Sittengesetz“ ist bisher nicht entfernt worden und wir wissen ja alle, dass Sanktionen von Homosexualität oft u.a genau damit zusammenhängen mit „Sittlichkeit“ bzw. dem Vorwurf der Abwesenheit davon.
Diese Paragraphen zeigen eindrucksvoll, wie sinnlos das GG ist. Typisch deutsche autoritäre Verfassung.
xkcd bringts auf den Punkt:
http://xkcd.com/1357/
Man beachte auch den tooltip der bei mousover erscheint 😀