Mit vor Scham rotem Kopf

31 Jul

Der männerrechtliche Verein Agens e. V. gilt vielen Maskulisten als besonders seriös. Warum, weiß ich nicht. Nicht nur sind viele Beiträge von Agens e. V. zutiefst kulturkonservativ, ich empfinde sie in ihrem Weltschmerz und ihrer pessimistisch-mahnenden Attitüde als geradezu schamhaft unerträglich. Und ich bin nicht mal ein Linker.

Schauen wir uns doch zum Beispiel den von Agens verlinkten Beitrag von Christian Hausen an, der den bezeichnenden Titel „Unredliche Genderlehre – Die Ideologie einer Minderheit initiiert eine Staatsideologie“ trägt. Ich gebe freimütig zu, dass alleine der Titel bei mir ein Augenrollen verursacht. Und selbstverständlich wurde ich nicht enttäuscht.

Hausen beginnt mit einem konzilianten Bekenntnis:

Der Grundgedanke der Gender-Theorie ist im gewissen Sinne nachvollziehbar: die Vorherrschaft des Mannes zu beseitigen. Die Gelegenheit bot sich. Mit der 68er-Studentenrevolution war ein Klima entstanden, das für Neuerungen offen war; man würde ein leichtes Spiel haben, Althergebrachtes in Frage zu stellen. In der Tat sind Kreativität und Innovationsgeist grundsätzlich positiv zu bewerten.

Kreativität und Innovationsgeist als positiv zu bewerten; für einen deutschen Konservativen – als den Hausen sich im weiteren Verlauf des Beitrages zweifelfrei entpuppen wird – ist das schon ein sehr weit gehendes Zugeständnis. Der Gestus macht aber bereits jetzt klar, dass das „aber“ umso größer ausfallen wird.

Vielen Meinungsmachern erschien es nun als kritikwürdig, dass z. B. die christlich-abendländische Kultur die vielen Ehescheidungen nicht verhindert, homosexuelle Partnerschaften nicht gefördert oder die von der Verfassung gebotene Gleichstellung von Frau und Mann nicht maximal in die Praxis umgesetzt hat. Damit gab es eine moralische Rechtfertigung, auf Ideologien zurückzugreifen, welche die unterschiedliche Behandlung zwischen Männern und Frauen in der Gesellschaft thematisierten.

Den Zusammenhang, den Hausen hier herstellt ist mir, ehrlich gesagt, nicht ganz klar. Woraus ergab sich die moralische Rechtfertigung auf Ideologien zurückzugreifen? Daraus, dass ein Klima geschaffen wurde, das für Neuerungen offen war?

Eine öffentliche Diskussion hat es nicht gegeben. Dennoch wurden eilig einschneidende Veränderungen vorgenommen. Als Juristen bewegt den Autor, dass die ─ undemokratisch handelnde ─ Europäische Union von den Mitgliedsstaaten forderte, Gender Mainstreaming zur Leitlinie ihres politischen Handelns zu übernehmen.

Zunächst sei festzuhalten, dass es keinen grundsätzlichen Zusammenhang zwischen Juristerei und Demokratie gibt. Ein Jurist ist für die Interpretation und Durchsetzung von Gesetzen und Verordnungen im Sinne seiner Klienten zuständig. Wie diese Gesetze zustande gekommen sind, ob nun demokratisch oder undemokratisch, spielt dabei keine Rolle. Es mag Hausen daher als Demokraten bewegen, dass die „undemokratisch handelnde“ Europäische Union Gender Mainstreaming zur Leitlinie erheben will, seine Profession als Jurist wird davon allerdings in keinster Weise berührt.

Die Gender-Ideologie ist letztlich das Produkt verschiedener „Ismen“. Führend ist der Feminismus, der direkt oder indirekt Anleihen bei den Großideologien des 20sten Jahrhunderts, Realsozialismus und Nationalsozialismus gemacht hat. Zur Vervollkommnung haben in erheblicher Weise die Hauptdarsteller der 68er-Kulturrevolution beigetragen.

Man muss wohl kaum betonen, dass Hausen für seine These, der Feminismus habe Anleihen bei Realsozialismus und Nationalsozialismus gemacht, keinerlei Belege bringt. Wichtig ist lediglich, dass im Kopf des Lesers die Assoziation entsteht, Feminismus sei im Grunde genommen auch nichts anderes als Sozialismus (Stalinismus?) und Nationalsozialismus (Faschismus). Gibt man zu diesem Verdikt noch ein Prise „68er“ hinzu, kann man sicher sein, dass den kulturkonservativen Adressaten vor Angst die Knie schlottern und sie bereits jetzt begierig auf den Ratschlag Hausens warten, wie mit dem Gräuel des Feminismus zu verfahren sei, auf dass dieser unsere christlich-abendländische Gesellschaft nicht in den Untergang stürzt.

Als Jurist beschäftigt sich Hausen in seinem Beitrag vorrangig mit den rechtlichen Implikationen von Feminismus und Gender, und gründet darauf einen Großteil seiner Kritik. Besonders gut macht er das allerdings nicht.

Auszugehen ist von Artikel 6 des Grundgesetzes. Im ersten Absatz heißt es: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“. Es handelt sich bei der Ehe um eine Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau, wobei gleichgeschlechtliche Verbindungen aus dem Ehebegriff ausgeschlossen sind

Die Ehe ist ein gesellschaftliches Konstrukt, mithin also nicht mehr oder weniger das, was die Gesellschaft bzw. der Gesetzgeber als Ehe definiert. Insofern ist der grundsätzliche Ausschluss gleichgeschlechtlicher Verbindungen aus dem Ehebegriff nichts weiter als der Wunschtraum Hausens.

Ähnlich steht es um die Familie. Sie ist „die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern“. Voraussetzung für die Elterneigenschaft ist die Verbindung zwischen Mann und Frau. Nach unserer Verfassung hat nun der Staat Ehe und Familie zu fördern.

Auch diese Definition ist nur im Rahmen eines Gesetzes sinnig. Wenn der Gesetzgeber ab morgen Familien anders definiert, kann sich Hausen nicht auf ein höheres Gesetz berufen, um Familie als das zu definieren, was er sich darunter vorstellt. Auch seine geheiligten Traditionen werden ihm dabei nicht weiterhelfen.

Folglich ist es im Sinne des „Abstandsgebots“ eine selbstverständliche Pflicht der Öffentlichen Hand, Eheleute sichtbar weniger zu belasten und erkennbar stärker zu fördern als andere Partnerschaften.

Da der Ehebegriff aber nichts weiter als ein gesellschaftlich legislatives Konstrukt ist, könnte der Staat fördern, was er immer unter „Ehe“ versteht. Und Hausen könnte wiederum nichts dagegen tun, außer auf sein demokratische Recht zu beharren, den Ehebegriff in seinem Sinne zu definieren und dies legislativ umzusetzen.

Mit GM wird die deutsche Verfassung weitgehend ignoriert. Bereits die Präambel wird durch die Diskreditierung Gottes verfälscht, wenn man ihn als Schöpfer des Menschen zu seinem Ebenbild sowie als Mann und Frau akzeptiert (Genesis 1, 27).

Genau! Wenn man ihn als Schöpfer zu seinem Ebenbild als Mann und Frau akzeptiert. Wenn man dies allerdings nicht tut, und sich zum Beispiel eine religiöse oder gesellschaftliche Lehre durchsetzt, nachdem Gott voll der „Hippie“ ist, der Mann, Frau, Intersexuelle, „Unentschlossene“ und sich nicht entscheiden wollende, Heteros, Homos, Bi- und Transsexuelle gleichermaßen nach seinem Ebenbild erschaffen hat, dann schaut Hausen mit seiner subjektiven Interpretation eines Gottesbildes reichlich dumm aus der Wäsche.

Es werden über den erwähnten Artikel 6 hinaus weitere Grundrechte verletzt. Mit der Würde des Menschen, die nach Artikel 1 unantastbar ist, lässt sich diese Verbiegung der Natur nicht vereinbaren.

„Würde“ ist ein schwammiges, subjektives Konzept und es ist bezeichnend für die Gesinnung der Väter des Grundgesetzes, einen solchen Begriff tatsächlich in Verfassungsform gegossen zu haben. „Würde“ ist, was immer der einzelne darunter versteht. Ist es etwa keine Verletzung meiner Menschenwürde, dass der Staat mir nicht erlaubt, einen Mann zu heiraten? Freilich, ich würde derartig niemals argumentieren, aber was hätte man mir entgegenzusetzen? Nichts, außer, dass mein Begriff von „Würde “ falsch ist, und ich gefälligst die Definition von „Würde“ derjenigen anzunehmen hätte, welche die gleichgeschlechtliche Ehe verbieten wollen.

Ferner geht es um das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit (nach Artikel 2). Die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung, für deren Veröffentlichungen das Gesundheitsministerium verantwortlich ist, fordert zu wechselseitiger Stimulierung der Geschlechtsorgane durch Eltern und Kinder auf. Man denke an die Aufklärungsbroschüre ‚Körper, Liebe, Doktorspiele’.

Nun wäre zu beweisen, dass ausgerechnet dies ein Angriff auf die körperliche und seelische Unversehrtheit darstellt. Ich würde das eher bezweifeln.

Gender-Missionare berufen sich auf die Würde des Menschen im Sinne von Art. 1 GG

Und das durchaus berechtigt. Wie ich eben gerade vorausgesagt habe.

und sind in ihrem Forderungskatalog nahezu unbegrenzt: von totaler freier Persönlichkeitsentfaltung über die uneingeschränkte Gleichstellung aller „Identitäten“ bis zu einer Beendigung familienpolitischer Förderungsmaßnahmen, und zwar ohne Rücksicht auf die demografischen Folgen.

Wenn ich mich recht erinnere, ist die Rücksicht auf die „demografischen Folgen“ keine Gebot des Grundgesetzes. Und erst recht nicht hat sich das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Gleichheit vor dem Gesetz demografischen Erwägungen unterzuordnen.

Natürlich kommt jedem Menschen der soziale Wert- und Achtungsanspruch zu (BVerfGE 87 S.209, 228) aber das bedeutet ganz und gar nicht, dass alle Menschen total gleich gestellt sein müssten; verboten ist, „den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität in Frage stellt“ (BVerfGE 50 S.166,175). Davon kann z. B. beim Verzicht auf die Einführung der „Homo-Ehe“ nicht die Rede sein.

Die „Subjektqualität“ des Menschen wird allerdings auch nicht durch die Legalisierung der Homo-Ehe verletzt. Verletzt wird mit diesem Verbot allerdings die Gleichheit vor dem Gesetz und die grundgesetzlich geschützte Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Artikel 3 ist unzweideutig. Es sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich, „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Keinesfalls können sich die Gender-Propagandisten, um die faktische Vorzugsstellung der Frau zu untermauern, auf Artikel 3 (Abs. 2 Satz 2) gründen. Hierbei geht es nicht darum, Ergebnisgleichheit vorzuschreiben, sondern allein darum, tatsächliche Chancengleichheit zu erreichen. Es handelt sich also insoweit nur um ein Staatsziel, insbesondere kein einklagbares Grundrecht. Auf den Begriff „Gleichstellung“ wurde bewusst verzichtet. Es geht letztlich nur um die Gerechtigkeit.

Was Hausen hier wohlweislich verschweigt ist, was in Artikel 3 des Grundgesetzes noch steht. Nämlich:

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Wenn sich also eine gesellschaftliche Interpretation durchgesetzt hat, dass Frauen gegenüber Männern benachteiligt sind, gibt es wiederum nichts was „Gender-Propagandisten“ daran hindern könnte, Ihre Vorstellungen von Gleichberechtigung mit Hilfe des Staates umzusetzen. Denn dieser wirke ja auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Natürlich kommt den Gender-Theoretikern der Gleichheitssatz rein verbal zugute, ihre rechtliche Konsistenz liegt aber nicht in einer schematisierten Gleichbehandlung, denn nur das tatsächlich und rechtlich Gleiche muss gleich behandelt werden, hingegen das Ungleiche ungleich.

Und wer bestimmt was das „rechtlich Gleiche“ ist? Eben! Das Recht! Also das Gesetz. Demnach gibt es auch keine grundsätzlichen Hürde, den Gesetzgeber daran zu hindern, heute etwas „gleich“ zu machen, was gestern noch „ungleich“ gewesen ist.

Entscheidend ist das „Willkürverbot“ ( BVerfGE 23 S. 98 f) Das wird aber von Gender Mainstreaming nicht beachtet. Der Art. 3 GG besagt nicht, dass alle Menschen biologisch gleich oder in ethischer oder kultureller Hinsicht gleichwertig sind.

Nein, aber Artikel 3 sagt statt dessen:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Wenn aber nun niemand wegen seines Geschlechtes benachteiligt oder bevorzugt werden darf, wieso dürfen dann Frauen Männer heiraten, und Männer dies nicht tun? Weil die einen gleicher sind als die anderen? Oder ungleicher? Oder weil das alles eh nur subjektive Abstraktionen sind, die sich aus gesellschaftlichen Normen berufen, die sich stetig im Wandel befinden?

Zum Teil gründen sich die Gender-Ideologen auch auf Art. 2 GG. Danach hat jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Man beachte hier zunächst wieder die vollkommen Absurdität unserer Verfassung. Jeder habe also das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit solange ein Gesetz (das Sittengesetz) dies nicht anders sieht. Und wer sollte den Gesetzgeber daran hindern, das Sittengesetz beliebig auszuweiten, so dass bspw. auch vorehelicher Geschlechtsverkehr oder Homosexualität verboten ist? Richtig! Niemand! Eine Verfassung unter Vorbehalt einfacher Gesetze zu stellen, ist dermaßen abstrus, dass zumindest mir angesichts dieser Peinlichkeit die Worte fehlen.

Dass z. B. Kinder durch die erwähnten Aufklärungsspiele seelisch verletzt werden können, kommt ihnen kaum in den Sinn. Auch für die junge Generation gilt das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das die seelische Gesundheit mit umfasst (BVerfGE 56 S.54). Wenn nun zunehmend Schülern eingetrichtert wird, rein biologisch bestünden keine unterschiedlichen Verhaltensweisen zwischen Jungen und Mädchen, so ist dies zumindest sehr problematisch, und psychische Belastungen lassen sich keinesfalls – wie wissenschaftlich erwiesen – ausschließen. Der Verfasser dieser Abhandlung streitet darüber mit dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten Kretschmann, welcher sich nicht in der Lage sieht, zwischen Respekt etwa gegenüber nicht heterosexuellen Menschen und Akzeptanz homosexueller Praxis zu differenzieren.

Und was bitte schön hat die „Akzeptanz homosexueller Praxis“ damit zu tun, dass die Verhaltensweisen von Jungen und Mädchen biologisch unterschiedlich seien? Benehmen sich durch die Akzeptanz „homosexueller Praxis“ Jungen und Mädchen auf einmal gleich? Wo ist der Zusammenhang? Was will Hausen uns damit sagen?

Unsere Werte werden in der Präambel unserer Verfassung ausgedrückt. Darin finden wir einen ausdrücklichen Gottesbezug,

Der überflüssig ist, weil Gott, ebenso wie „Würde“ mit jedem beliebigen Inhalt gefüllt werden kann, und dieser Bezug außerdem bewusst nichtgläubige Menschen vom Bekenntnis zum Grundgesetz ausschließt. So fühle ich mich vom Grundgesetz schon alleine deshalb nicht angesprochen, weil ich mit dem Bezug auf Gott wenig bis nichts anfangen kann.

Bei der Wiedervereinigung stand der Gottesbezug bei 77 % Kirchenfernen in den Neuen Bundesländern zur Diskussion. Er wurde beibehalten.

Ein Fehler…

Doch dann hat sich – so scheint es zumindest – ein neuer Wert in die Verfassung eingeschlichen, und es wirkt so, als wäre er ein Ausgleich für das Scheitern des Kommunismus in Osteuropa, als wäre nun in der „Politischen Korrektheit“ eine ebenso zerstörerische Ideologie gefunden sowie im „Gender Mainstreaming, sodass man sagen könnte: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gender Mainstreaming … hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben …“.

Billige Polemik, ohne jedwede Relevanz, alleine dazu geeignet, damit sich ein paar kulturkonservative Berufsheteros vor Heiterkeit auf die Schenkel klopfen können.

Das deutet bereits an: Die Frage nach der Geschlechtergerechtigkeit ist gar nicht so einfach zu beantworten.

Eine erstaunliche Erkenntnis. Umso merkwürdiger, das Gender-Mainstreaming von Hausen dann so schnell in Bausch und Bogen abgelehnt wird.

Auszugehen ist von Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.

Danke Herr Hausen, dass Sie dieses Gebot des Grundgesetzes uns nun doch noch präsentieren. Besser spät als nie.

Unsere Verfassung geht davon aus, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln sei.

Und was gleich und ungleich ist bestimmt letztendlich der Gesetzgeber. Das hatten wir doch alles bereits.

Das hat zur Konsequenz, dass eigentlich die männlichen Mitbürger zwecks Kompensation der Defizite eher bevorzugt werden müssten.

Diese Schlussfolgerung will mir nun gar nicht einleuchten, vor allem wenn man sie im Lichte dessen betrachtet, was Hausen bislang erzählt hat. Nämlich dass Männer und Frauen unterschiedlich seien, und dass die Verfassung vorschreibe, das Ungleiches ungleich zu behandeln sei. Was genau rechtfertigt dann die Bevorzugung des Mannes, Herr Hausen? Abgesehen davon, dass sie ein Mann sind, und sich eine Bevorzugung augenscheinlich wünschen?

Die Gender-Ideologie ist über die Verfassungswidrigkeit hinaus auch sonst rechtswidrig. Die strafrechtliche Komponente spielt eine erhebliche Rolle – gerade bei der Männerdiskriminierung. Das hat z. B. die Literatur-Nobelpreisträgerin Doris Lessing erkannt. Sie ist schockiert über die gedankenlose Diskriminierung von Männern: Die dümmsten, ungebildetsten [sic] und scheußlichsten Frauen könnten die herzlichsten, freundlichsten und intelligentesten Männer niedermachen, ohne dass irgendjemand etwas dagegen tue. Die Abwertung des Männlichen sei so sehr Teil unserer Kultur geworden, dass sie kaum noch wahrgenommen werde. Ihr Verdikt über die „Emanzenkultur“ lautete: Denkfaulheit und Heimtücke.  

Dass eine Abwertung von Männlichkeit besteht, dem stimme ich durchaus zu. Inwiefern das strafrechtlich relevant ist, bleibt zumindest zweifelhaft. Es sei denn natürlich, Hausen schwebt so etwas wie eine Sittenpolizei vor, die es zum Verbrechen erklärt, wenn sich ein Mann durch eine Frau herabgesetzt fühlt.

Die Gender-Ideologen haben offensichtlich Schwierigkeiten mit dem Grundgesetz; man versucht den Einklang mit Klimmzügen herzustellen.

Das will ich gar nicht bestreiten, allerdings sind die Klimmzüge die Hausen bislang vollführt hat, um das Grundgesetz seinen Wunschvorstellungen anzupassen, auch nicht viel ansehnlicher.

Die Vorstellungen des GM, dass unsere Verfassung die „Gleichstel­lung“ der Geschlechter fordere, widersprechen wegen der Einseitigkeit dem Gleichberechtigungsprinzip zwischen Männern und Frauen, letztlich gar der im Lissabonner EU-Reformvertrag verankerten Grundrechtscharta, ja der Menschenrechtskonvention.

Redet Hausen hier vom Reformvertrag der EU, jenem „undemokratisch handelnden“ Organ, welchem er weiter oben noch zutiefst skeptisch gegenüberstand, als dessen Leitlinie seiner Meinung nicht entsprach?

Die Ergüsse der Französischen Revolution werden allzu ernst genommen: Es geht nicht nur um das „Kopf ab“ mit der Guillotine, sondern zwecks Größenangleichung auch um das entsprechende „Beine ab“. Nebenbei sei erwähnt, dass gerade die Franzosen in beeindruckender Weise sich mittels Demonstrationen mit bis zu 1,8 Millionen Menschen aus allen Gesellschaftsschichten gegen die Genderfrüchte wehren.

Noch nebenbeier sei erwähnt, dass die überwältigende Mehrheit der Franzosen sich für die Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe ausgesprochen hat.

Die universalen Rechte für Ehe und Familie haben sich bewährt. In der Familie konkretisiert sich die Solidarität der Generationen, die Mitglieder verstehen sich als Schicksalsgemeinschaft. Die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft.

Und das alles wird konkret bedroht durch wen oder was?

Durch diese Ausführungen wird deutlich, wie vernünftig unser Rechtssystem ist.

Durch diese Ausführungen wird lediglich deutlich, wie vernünftig Hausen seine Interpretation unseres Rechtssystems findet. Mehr nicht.

Es lohnt sich in der Tat, die Denkweise der Juristen mehr einfließen zu lassen und von der „Vermutung der Richtigkeit“ des Traditionellen und Überkommenen auszugehen. Wer neue Ideen bietet, muss argumentativ nachweisen, dass er wirklich progressiv ist!

Und seit wann ist der Nachweis der Progressivität ein Gebot unseres Rechtssystems? Wo steht im Grundgesetz, dass Progressivität ein Maßstab ist?

Was dem deutschen Volk zugemutet wird, stellt eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung der Familie und des Privatvermögens mit Anspruch auf Schadensersatz dar. Die Abschaffung sämtlicher Institutionen, welche GM fördern, ist vonnöten. Die Milliarden sollten für vernünftige Einrichtungen ausgegeben werden, etwa im Sinne eines „Family Mainstreaming“.

„Family Mainstreaming“ schön und gut. Und wie soll das konkret aussehen? Oder wäre diese Ausführung derartiger Gedanken bereits zu konstruktiv?

Unerträglich ist das GM-Denken zulasten des Nachwuchses. Die Schaffung von möglichst vielen Kinderkrippen ist ein zentrales Anliegen für die ehemalige CDU-Familienministerin und jetzige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen. Die SPD dachte an die „Lufthoheit über die Kinderbetten“. Dass die Frauen mit Geld, also kostenlosen Kitas umworben werden, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, ist schon nicht unproblematisch.

Weil?

Wenn sie dafür ihre Kleinstkinder wechselnden Betreuungspersonen anvertrauen sollen, dann ist dies im höchsten Maße erklärungsbedürftig, zumal es wissenschaftlich so gut wie unbestritten ist, dass Kinder die ersten drei Lebensjahre bei ihren Eltern verbringen sollen.

Dann aber bitte konsequent und ein dreijähriges, aus Steuergeldern subventioniertes Elternjahr für alle Elternteile einführen. Einschließlich der Väter.

„Unser Volk, das ja nicht nur ein Volk der Dichter und Denker, sondern vor allem der Erfinder und Ingenieure ist, wird von der Muttersprache des Wissens abgeschnitten, die seit Luther eine wissenschaftlich-technische Revolution nach der anderen, eine hohe Innovationsfähigkeit hervor-
brachte“

Wenn man durch ein Zitat das deutsche Volk schon bauchpinselt, sollte man auch erwähnen, dass „unser“ Volk auch das der Autoritätsfetischisten, Diktaturenliebhaber und Judenmörder ist. Nur um die Balance zu wahren.

Wörtlich übersetzt heißt Gender Mainstreaming etwa: Hauptstrom im Sinne des sozialen Geschlechts. Um das unklare Wort richtig zu deuten, lautet die amtliche Definition: „Gender Mainstreaming besteht in der (Re-)Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung von Entscheidungsprozessen, so dass von den Akteur/Innen, die üblicherweise in Entscheidungsprozesse eingebunden sind, eine Perspektive der Gleichberechtigung der Geschlechter in allen Vorgehensweisen, auf allen Ebenen und in allen Phasen eingenommen wird“. Erschreckend ist der Absolutismus, der mit Demokratie nichts zu tun hat, ausgedrückt durch das dreifache „allen“.

Also, ich könnte mir erschreckenderes vorstellen als die Gleichberechtigung der Geschlechter „in allen Vorgehensweisen, auf allen Ebenen und in allen Phasen“. Ich halte das im Gegenteil eigentlich für durchaus wünschenswert.

Tangiert wird mit dieser Denkweise das Problem der Wahrheit. Der Jurist erkennt im GM-Unternehmen die Realisierung des objektiven Tatbestands unseres Betrugsparagrafen (§ 263 StGB).

Und der Adrian erkennt in dieser Äußerung einen beginnenden Abgleitens in die Sphären der Phantasie, für das es meines Wissens allerdings keinen Gesetzesparagrafen gibt.

Die Leugnung der christlichen Errungenschaften – etwa in der EU (Verfassungsversuch) – wirkt als historische Lüge, zumal es in Europa kaum einen Ort gibt, ohne dass eine Kirche herausragt. Kaum ein Komponist, Maler oder Dichter von Weltrang ist in seiner Kunst ohne die christliche Grundlage zu erfassen. Stellvertretend wird der norddeutsche Schriftsteller und Nobelpreisträger Thomas Mann zitiert: Es werde „auf der kulturellen Christlichkeit abendländischen Menschentums mit aller Freiheit und Festigkeit bestanden werden müssen“. Nach seiner Auffassung seien wieder herzustellen „die Gebote des Christentums, aus ihnen muss das Grundgesetz für das zukünftige Zusammenleben der Völker abgeleitet werden, vor dem alle sich werden beugen müssen“.

Und was sind die Gebote des Christentums? Lassen diese sich mit dem deutschen Grundgesetz vereinbaren? Mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau? Mit der „Würde“ des Menschen? Mit individueller Freiheit? Fragen über Fragen.

Gender Mainstreaming findet in der Heiligen Schrift keine Grundlage.

Und das ist relevant, weil?

Gott schuf den Menschen als „einen Mann und eine Frau“ (1. Buch Mose). So erinnert Jesus deutlich daran, dass Gott geschaffen hat „einen Mann“ und „eine Frau“ (Markus 10, 6).

Und daraus folgt, was?

Die Liebe unter Eheleuten schließt patriarchalische Exzesse aus.

Schließt sie auch matriarchalische Exzesse aus?

Der vollkommene Mann ist weder Macho noch Weichei, aber er ist ein Streiter für das Gute.

Was ist ein „Macho“? Was ist ein „Weichei“? Was ist „das Gute“?

„Die Kampfbereitschaft eines Mannes zeigt sich nicht im Kampf um die eigene Ehre, sondern darin, dass er für die Wahrheit eintritt mit allem, was ihm zur Verfügung steht“, so der Chemiker Dr. Daniel Meinzer.

Genau. Und das Gras ist grün, die Blätter sind grün, Pferde sind aber nicht grün.

Das bedeutet, dass man zur Wahrheit steht, selbst am Arbeitsplatz, auch wenn es unbequem und mit Nachteilen verbunden ist. Die Gender-Anhänger müssen sich ehrlich sagen, dass ihre Perspektive letztlich auch einen religiösen Charakter hat.

Und für den Anhänger einer Religion ist das ein Kritikpunkt, weil?

Die Umstände beim „Bildungsplan 2015“ bestätigen dessen ideologische Grundlage. Radikalität ist schon deshalb gegeben, weil die Gegner zwar gehört, aber deren Wahrnehmungen weitgehend von Regierungsseite diffamiert werden („fundamentalistisch“ oder „menschenverachtend“).

Das dürfte der Wahrheit ziemlich nahe kommen. Und für diese Wahrheit einzutreten, darin zeigt sich meine männliche Kampfbereitschaft.

Die schöne Welt werde durch die „Akzeptanz der sexuellen Vielfalt“, also nicht nur durch den Respekt vor Homosexuellen, sondern durch die umfassende Billigung der nicht heterosexueller Orientierungen geschaffen.

Für Homosexuelle wäre die Welt ohne jeden Zweifel einen schönere, würde man ihre sexuelle Orientierung umfassend billigen.

Gegen den Initiator der Stuttgarter Petition, Lehrer Gabriel Stängle, wurde Strafanzeige erstattet, welche glücklicherweise zu einer Einstellung des Verfahrens geführt hat, was allerdings keine Selbstverständlichkeit im Gender-Zeitalter ist.

Und ich bin sicher, Hausen kann und seine Fülle von anderen Beispielen nennen, in denen derartige Strafanzeigen Erfolg hatten. Oder?

Eine gewisse Parallelität mit GM bietet die „Homosexualisierung“ unserer Gesellschaft. Hier wird der Gedanke der Natürlichkeit berührt. Es gibt kaum Kulturen, die gleichgeschlechtliche Beziehungen voll akzeptieren. Auch das Christentum ist kritisch.

Und weiter?

 Auf homosexuelle und feministische Intervention sind diverse EU-Richtlinien entstanden, etwa das ‚Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz’. Es handelt sich hier um ein klassisches Beispiel für die Verweichlichung der gesamten Gesellschaft durch die Gender-Ideologie.    

Homosexualisierung und Nichtdiskriminierung von Schwulen und Lesben führt also zur „Verweichlichung“ der Gesellschaft. Und wie drückt sich diese „Verweichlichung“ aus? – Ist doch egal, Hausen braucht weder Antworten noch Argumente, er ist immerhin Hetero und Christ und Jurist. Das muss nun wirklich genügen.

Gerade im Zusammenhang mit GM greift die Irrationalität immer mehr Platz: Da behaupten Interessengruppen, die so genannte „sexuelle Orientierung“ sei quasi genetisch festgelegt und man könne und dürfe sie keinesfalls ändern, alles andere sei Scharlatanerie. Gleichzeitig lehrt die Gender-Ideologie, nichts sei festgelegt, alles sei anerzogen, jedenfalls sei die individuelle „sexuelle Orientierung“ frei wählbar und wandelbar. Beide sich ausschließende Thesen werden von denselben Protagonisten vertreten, auch im akademischen Kontext. Das indiziert letztlich den Erfolg der von christlichen Ärzten und Psychologen teilweise befürworteten „Heilung“ oder „Umpolung“ Homosexueller.

Zuweilen ja, meistens nicht.

Im Ergebnis verstößt GM gegen die Verfassung in mehrfacher Hinsicht, was die christliche Komponente betrifft, nämlich allemal gegen die Präambel („Verantwortung vor Gott“),

Unsinn! Erstens ist Gott nicht gleich Christentum und zweitens kann man GM problemlos mit der Verantwortung vor Gott begründen. Nämlich wenn man an einen Gott glaubt, der GM gut findet. Und niemand kann mir beweisen, das er das nicht tut.

gegen Artikel 4 (Freiheit des Glaubens, Gewissens und religiösen Bekenntnisses)

Inwiefern wird die Freiheit des Glaubens, Gewissens und religiösen Bekenntnisses durch GM eingeschränkt?

und gegen Artikel 7 (Förderung des christlichen Religionsunterrichts).

Was sich auch nicht widerspricht, denn Schulunterricht besteht meistens aus mehreren Fächern, so dass man ohne Probleme GM und christlichen Religionsunterricht fördern könnte. Der Biologie- oder Sportunterricht verstößt schließlich auch nicht gegen Artikel 7.

Man kommt zum Fazit, dass es sich bei GM um ein artifizielles Machwerk handelt, das zumindest einer Ideologie nahe kommt.

Dasselbe könnte ein „Gender-Ideologe“ auch über das Christentum sagen.

Von Wissenschaft ist kaum eine Spur erkennbar, zumal das typische Kennzeichen fehlt, dass die Forschung ergebnisoffen ist.

 Ebenda.

Es sind nun auch in gesellschaftlicher Hinsicht Monopole gebildet worden, wobei es am geistigen Wettbewerb fehlt, so dass man von einer „kumulativen Marktabschottungswirkung“ sprechen kann.

Eine faule Ausrede, mit der versucht wird die mangelnde Diskursfähigkeit der Gegner von GM zu begründen.

Meinungsforscher Manfred Güllner – SPD-Sympathisant und Gründer des Forsa-Instituts –

SPD! Links! Kronzeuge!

geht sehr hart mit GM um und spricht von der „Diktatur der Grünen“, der Klientelpartei verwöhnter Bürgerkinder, welche ihre Partikularinteressen als Weltrettung tarnen.

Das ist natürlich eine nette antigrüne Polemik, die mir selbstredend gefällt, aber eben erst mal nur Polemik ist.

Er macht sich große Sorgen um die Demokratie in Deutschland mit ihren „Gutmenschenthemen“, welche den Zeitgeist dominieren. Er wirft den Meinungsmachern die totale Überschätzung ihrer realen Bedeutung vor.

Ja, ich mache mir auch Sorgen. Um die Demokratie. Um deutsche Familien. Um das christliche Abendland. Um die Eichhörnchen im Park. Große Sorgen!

Radikalfeministinnen wie Andrea Dworkins sprechen unverblümt über die Erforderlichkeit der Männervernichtung – das erinnert an die Worte von Sartre. Dieser Prominente, der munter bei den 68er Demonstrationen voranschritt, hat eben auch die Weichen für die Zerstörung der Familie gestellt, was ebenso die heutigen Gender-Ideologen frank und frei einräumen, und zwar prinzipiell nicht anders als ihre historischen Führer Marx und Engels.

Oh, bitte! Zerstörung der Familien durch Dworkin, Sartre, Marx und Engels… Unfug! Familien werden, wenn überhaupt Herr Hausen, durch Ihre Hetero-Kumpanen zerstört, die Familien entweder nicht gründen, oder „zu wenig“ Kinder bekommen, oder sich scheiden lassen, oder außerehelich fremd gehen, oder, oder, oder. Jedem wird die Verantwortung für die „Zerstörung der Familien“ in die Schuhe geschoben, aber Heteros, diejenigen also, die das intrinsische Potential hätten, „richtige“, natürliche, „Gott gewollte“ Familien zu gründen, die haben damit komischerweise niemals etwas zu tun.

Es wäre eine schöne Aufgabe der Männer, […] nunmehr mit Geist, Scharfsinn, Witz und auch emotionaler Intelligenz Staat und Kirche auf deren Verantwortungslosigkeit in Bezug auf GM hinzuweisen.

Wäre eine schöne Aufgabe, ja. Schade, dass Sie Her Hausen, daran grandios gescheitert sind. Ich könnte es besser. Dessen bin ich sicher.

Der Theologieprofessor Rainer Mayer fragt nach der Alternative. Er fordert „eine vollständige Durchsetzung des Ehe-, Familien- und Kinder-Mainstreaming-Prinzips“. Diesen Auftrag könnten dann die Gleichstellungsbeauftrag­ten übernehmen. Die GenderKompetenzZentren seien in FamilienKom­petenzZentren umzufunktionieren.

Klingt irgendwie nach der Implementierung gesellschaftlicher Monopole, der Verhinderung geistigen Wettbewerbs durch „kumulative Marktabschottungswirkung“, nach etwas also, das Hausen vorhin in Bezug auf GM noch abgelehnt hat. Aber gut, wer argumentative Stringenz erwartet, der kann noch lange warten.

„Wenn der Staat die finanziellen Mittel, die er für die Gender-Programme zur Verfügung stellt, in die Förderung von Ehe und Familie steckte, dann würden sich nicht nur die Wünsche der allermeisten Bürger erfüllen, sondern auch unverzichtbare Investitionen für die Zukunft erfolgen.“

Gut, fein, schön, wunderbar. Nur, darf es auch ein wenig konkreter sein? Und hätte ich auch etwas davon? Frag ich mal ganz egoistisch, ohne mich dessen auch nur im Geringsten zu schämen.

Ein großes Problem heute ist die abnehmende Bindungsfähigkeit der Menschen und die damit verbundenen Ehescheidungen. GM bietet nichts Konstruktives, um insoweit das Gemeinschaftsgefühl zu stärken.

„Gemeinschaftsgefühl.“ Mag ich nicht. Möchte ich nicht. Klingt nach Kollektivismus. Einheitsbrei. Volksgemeinschaft. Steh ich nicht drauf.

Untersuchungen belegen, dass sich ca. 90 % der jungen Menschen eine „stinknormale“ Familie mit lebenslanger Treue und vielen Kindern wünschen.

Ein Wunsch, der durch „Gender-Ideologen“, Feministen und Homos zerstört wird. Oder ist es vielleicht dann doch ein wenig komplexer?

Heute wird jedoch jede zweite bzw. dritte Ehe geschieden. Anders ist das bei wirklich gläubigen Christen, die auch regelmäßig miteinander beten; da ist es nur eine von tausend Ehen! Klar, denn wer mit dem Ehepartner betet, muss auch mit ihm reden und Probleme miteinander aussprechen.

Und mit diesem Witz verabschiede ich mich, um eine weitere Familie zu zerstören.

Gott befohlen!

12 Antworten to “Mit vor Scham rotem Kopf”

  1. derdiebuchstabenzaehlt 31. Juli 2014 um 08:21 #

    Deine Folgerungen was Gen_da und GG Art 3 Betrifft sind zwar dummes Zeug aber sonst glaub ich auch, daß die Agenser nicht ganz wissen was sie reden.

    “ Anders ist das bei wirklich gläubigen Christen, die auch regelmäßig miteinander beten; da ist es nur eine von tausend Ehen! “

    Dann war die ex Bischöfin Käßmann wohl in seinen Augen nicht wirklich gläubig oder ein Tausenstel-Fall. 🙂

    • Adrian 31. Juli 2014 um 10:10 #

      @ ddbz
      „Deine Folgerungen was Gen_da und GG Art 3 Betrifft sind zwar dummes Zeug“

      Begründung?

  2. Damien 31. Juli 2014 um 09:32 #

    Weder im 1. Buch Mose noch im Markus-Evangelium ist die Rede von „einem Mann“ und „einer Frau“. Da steht, Gott schuf den Menschen „als Mann und Frau“. Und. Nicht oder. Wer will, kann da Intersexualität als Regel erkennen. Heteronormativität ist eine andere mögliche Lesart dieser Stellen.

  3. quellwerk 31. Juli 2014 um 10:23 #

    „Woraus ergab sich die moralische Rechtfertigung auf Ideologien zurückzugreifen?“

    Hansen:
    Weil „ z. B. die christlich-abendländische Kultur die vielen Ehescheidungen nicht verhindert, homosexuelle Partnerschaften nicht gefördert oder die von der Verfassung gebotene Gleichstellung von Frau und Mann nicht maximal in die Praxis umgesetzt hat.“

    „Es mag Hausen daher als Demokraten bewegen, dass die “undemokratisch handelnde” Europäische Union Gender Mainstreaming zur Leitlinie erheben will, seine Profession als Jurist wird davon allerdings in keinster Weise berührt.“

    Hansen gibt über viele Seiten eine juristische Würdigung von GM

    „Die Ehe ist ein gesellschaftliches Konstrukt, mithin also nicht mehr oder weniger das, was die Gesellschaft bzw. der Gesetzgeber als Ehe definiert.“

    Mit dieser Argumentation zeigst du nicht nur an, dass Ehe gesellschaftlich bedingt ist (was eine Binsenweisheit ist), sondern auch, dass die Ehe nur eine Konvention ist. Diese Argumentation würdest du nicht anwenden auf, z.B. „die Würde des Menschen ist unantastbar“. D.h., die Figur der „Konstruktion“ kommt dann zum Einsatz, um die Zufälligkeit und Unbedeutendheit einer Institution zu betonen. Es handelt sich also um ein Werturteil von dir.

    „Wenn der Gesetzgeber ab morgen Familien anders definiert, kann sich Hausen nicht auf ein höheres Gesetz berufen, um Familie als das zu definieren, was er sich darunter vorstellt. Auch seine geheiligten Traditionen werden ihm dabei nicht weiterhelfen.“

    Wenn der Gesetzgeber ab morgen Menschen anders definiert (nämlich: das Merkmal der Homosexualität käme ihnen nicht zu), kann sich Adrian nicht auf ein höheres Gesetz berufen, um Menschen als das zu definieren, was er sich darunter vorstellt. Auch seine geheiligten Traditionen werden ihm dabei nicht weiterhelfen.

    „Wenn sich zum Beispiel eine religiöse oder gesellschaftliche Lehre durchsetzt, nachdem Gott voll der “Hippie” ist, der Mann, Frau, Intersexuelle, “Unentschlossene” und sich nicht entscheiden wollende, Heteros, Homos, Bi- und Transsexuelle gleichermaßen nach seinem Ebenbild erschaffen hat, dann schaut Hausen mit seiner subjektiven Interpretation eines Gottesbildes reichlich dumm aus der Wäsche“

    Wenn sich zum Beispiel eine religiöse oder gesellschaftliche Lehre durchsetzt, nachdem Gott voll der “Sado” ist, der Intersexuelle, “Unentschlossene” und sich nicht entscheiden wollende, Heteros, Homos, Bi- und Transsexuelle gleichermaßen mit einer Kreissäge bearbeitet, dann schaut Adrian mit seiner subjektiven Interpretation eines konstruktivistischem Gesellschaftsbildes reichlich dumm aus der Wäsche.

    „Würde ist, was immer der einzelne darunter versteht“

    Was hälst du von diesem Begriff der Würde: Würde ist, sich jeden Morgen so zurecht machen zu können, dass man/frau als sexuell attraktiv wahrgenommen werde. Ist jemand sexuell unattraktiv, ist er ohne Würde.

    „Ferner geht es um das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit (nach Artikel 2).“

    Keine Konstruktion?

    „Und erst recht nicht hat sich das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Gleichheit vor dem Gesetz demografischen Erwägungen unterzuordnen.“

    Dies stimmt, wenn man unter rechtlichem Aspekt argumentiert. Der alleinige Hinweis aufs Rechtliche vermeidet die Kausalität des Faktischen und außerdem widerspricht es deiner Interpretation des Rechts als gesellschaftliche Konstruktion. Um mit dir zu argumentieren: deine von dir angeführte Rangordnung ist Konstruktion. In Wirklichkeit ist das Faktische das Rechtsbildende. Niemand hindert den Staat daran, Homosexuelle, die keine Kinder bekommen, von wesentlichen Institutionen auszuschliessen. Ja, da guckste aber dumm aus der Wäsche.

    Ich hör mal auf, das geht in diesem Muster weiter. War „schamrot“ auf deine saloppe Auffassung von Recht bezogen?

    Mit lieben Grüßen und Kuss
    quellwerk

    • Adrian 31. Juli 2014 um 10:44 #

      @ quellwerk

      „Mit dieser Argumentation zeigst du nicht nur an, dass Ehe gesellschaftlich bedingt ist (was eine Binsenweisheit ist), sondern auch, dass die Ehe nur eine Konvention ist. Diese Argumentation würdest du nicht anwenden auf, z.B. „die Würde des Menschen ist unantastbar“. D.h., die Figur der „Konstruktion“ kommt dann zum Einsatz, um die Zufälligkeit und Unbedeutendheit einer Institution zu betonen. Es handelt sich also um ein Werturteil von dir.“

      Nein. Zu behaupten, etwas sei eine Konstruktion oder gesellschaftliche Konvention impliziert kein Werturteil. Und natürlich ist „Würde“ auch ein subjektive Konstruktion. Ich weiß bspw. nicht, was das konkret bedeuten soll.

      „Wenn der Gesetzgeber ab morgen Menschen anders definiert (nämlich: das Merkmal der Homosexualität käme ihnen nicht zu), kann sich Adrian nicht auf ein höheres Gesetz berufen, um Menschen als das zu definieren, was er sich darunter vorstellt. Auch seine geheiligten Traditionen werden ihm dabei nicht weiterhelfen.“

      Korrekt.

      „Wenn sich zum Beispiel eine religiöse oder gesellschaftliche Lehre durchsetzt, nachdem Gott voll der “Sado” ist, der Intersexuelle, “Unentschlossene” und sich nicht entscheiden wollende, Heteros, Homos, Bi- und Transsexuelle gleichermaßen mit einer Kreissäge bearbeitet, dann schaut Adrian mit seiner subjektiven Interpretation eines konstruktivistischem Gesellschaftsbildes reichlich dumm aus der Wäsche.“

      Korrekt. Und das ist ja momentan in religiösen Kreisen noch vielerorts der Fall.

      „Was hälst du von diesem Begriff der Würde: Würde ist, sich jeden Morgen so zurecht machen zu können, dass man/frau als sexuell attraktiv wahrgenommen werde. Ist jemand sexuell unattraktiv, ist er ohne Würde.“

      Wie ich bereits anmerkte: Ein Begriff, dem man beliebig mit Inhalt füllen kann.

      “Ferner geht es um das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit (nach Artikel 2).”
      „Keine Konstruktion?“

      Seelische Unversehrtheit ist m. E. schwieriger zu messen, als körperliche Unversehrtheit, aber ja, letztendlich sind auch das Konstruktionen.

      „Der alleinige Hinweis aufs Rechtliche vermeidet die Kausalität des Faktischen und außerdem widerspricht es deiner Interpretation des Rechts als gesellschaftliche Konstruktion. Um mit dir zu argumentieren: deine von dir angeführte Rangordnung ist Konstruktion. In Wirklichkeit ist das Faktische das Rechtsbildende. Niemand hindert den Staat daran, Homosexuelle, die keine Kinder bekommen, von wesentlichen Institutionen auszuschliessen. Ja, da guckste aber dumm aus der Wäsche.“

      Korrekt. Was willst Du mir eigentlich sagen?

      „War „schamrot“ auf deine saloppe Auffassung von Recht bezogen?“

      Nein, auf Hausens durchsichtigen Versuch, das Grundgesetz mit seiner persönlichen Rechtsauffassung und seiner Interpretation von Christentum und Geschlechtergerechtigkeit zu füllen, und dies als objektive Expertenmeinung auszugeben.

  4. Aurelie 31. Juli 2014 um 13:43 #

    Also Thomas Mann zu zitieren, um für die Aufrechterhaltung christlicher Errungenschaften und Traditionen zu plädieren, hat schon seine ganz eigene Ironie. „Der Tod in Venedig“ strotzt ja geradezu von (unterdrückter!) Homoerotik. Nach außen hin mag sich Thomas Mann christlich und rechtschaffend gegeben haben, aber es ist kein Geheimnis, dass er die eine oder andere eher unchristliche [sic!] Vorliebe hatte. Zu den sogenannten christlichen Errungenschaften zählen für mich übrigens auch sämtliche Kriege und andere Verbrechen, die im Namen Gottes geführt wurden.

    Es ist witzig, wenn immer wieder auf Gottes Wille rumgeritten wird. Ob Herr Hausen auch auf Geschlechtsverkehr mit seiner Frau verzichtet, wenn diese menstruiert (Lev. 15, 19-24)? Ob er dafür ist, Sklaven zu halten (Lev. 24, 44)? Ob er seinen Nachbarn tötet, wenn dieser samstags arbeitet (Exodus, 32,2)? Ob er auf Schalentiere und Muscheln verzichtet (Lev. 11, 10)? Ob er sich seine Haupt- und Barthaare nicht rasiert, weil das verboten ist (Lev. 18, 27)? Ob er die Evolution leugnet, weil Adam und Eva ja die ersten Menschen waren? Ob er deshalb den Biologie-Unterricht lieber ganz abschafft? Vom Masturbieren, vorehelichem Sex und hormoneller Verhütung fangen wir lieber gar nicht erst an. Aber wenn es um Homosexuelle geht, ist die Bibel plötzlich TOTAL angesagt. Aha.

    Diese fröhliche Vermischung von Gender Mainstreaming, Homosexualität, Gottes (angeblichem) Wille und 68er-Skepsis grenzt an Willkür. Dahinter steckt die nebulöse Angst vor … ja vor was eigentlich?

    Als ob plötzlich die Welt untergeht, wenn ein Junge eine Puppe geschenkt bekommt und ein Mädchen einen Lastwagen. Ich glaube, Kinder nervt es mehr, wenn sie andauernd gesagt bekommen: „Mädchen/Jungs machen das aber nicht so.“ Oder: „Das können Mädchen/Jungs besser.“ Welche Aussagekraft haben solche Sätze? Kein Kind erleidet ein schweres sexuelles Trauma, wenn Eltern diese unnötigen Sätze einfach weglassen. (Von so krassen Maßnahmen, wie dass Jungs zum Spielen mit Puppen gezwungen werden, rede ich nicht.)

  5. Atacama 31. Juli 2014 um 13:44 #

    @Topic

    Mit dieser Argumentationsweise wirst du bei solchen personen wohl auf Granit beissen.

    „Die Ehe ist ein gesellschaftliches Konstrukt,“

    Nein, sie ist im göttlichen Naturrecht als Keimzelle der Gesellschaft festgelegt oder so.

    „Da der Ehebegriff aber nichts weiter als ein gesellschaftlich legislatives Konstrukt ist, “

    Nein, der EHebegriff wurde von Anbeginn der Zeit von Gott definiert zu einer Zeit wo noch nicht mal dein Urururururururururururururururgrossvater Quark im Schaufenster war.

    „Eine öffentliche Diskussion hat es nicht gegeben. “

    Eigentlich doch und zwar von Beginn der Idee der Lebenspartnerschaft bis heute, wahrscheinlich schon von der Diskussion zur Auflösung des §175 an.

  6. Atacama 31. Juli 2014 um 15:50 #

    solange es gläubige gibt, werden sie in solchen Diskussionen immer das als Argument-Abwürger benutzen, es zumindest versuchen.

    „Die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft. “

    als hätte ichs beschrien.

    „Inwiefern wird die Freiheit des Glaubens, Gewissens und religiösen Bekenntnisses durch GM eingeschränkt?“

    Na indem die Tatsache,
    dass Geschlechter auf biologischer und spiritueller Polarität beruhen und schon Gott Mann und Frau miteinander verpaart hat (und nicht Adam und Steve) und dass sich daraus ein bestimmtes Bild von Mann und Frau ergibt, welches, obwohl es komplett natürlich und vorgegeben ist, überwacht, notfalls durchgesetzt werden und vor Verwirrungen durch falsche Bilder (z.B GM) zumindest teilweise geschützt werden muss,
    nicht mehr uneingeschränkte Gültigkeit hat/haben soll.

    Alle Männer sind von Natur aus sanftmütige Kämpfer für das Gute, aber diese unvermeidliche, biologische Laufbahn ist eben sehr störanfällig und wenn man nicht wie ein Schiesshund aufpasst, steht der Mann lieber im rosa Tutu am Herd, entwickelt sich zumindest anders und Frauen genauso.

    „Nun wäre zu beweisen, dass ausgerechnet dies ein Angriff auf die körperliche und seelische Unversehrtheit darstellt. Ich würde das eher bezweifeln.“

    Wie meinst du das? Ein Kind zu „stimulieren“ halte ich ehrlichgesagt schon für problematisch.

    „Die dümmsten, ungebildetsten [sic] und scheußlichsten Frauen könnten die herzlichsten, freundlichsten und intelligentesten Männer niedermachen, ohne dass irgendjemand etwas dagegen tue.“

    Ausser die betroffenen Männer, die ja von Natur aus streitbare Kämpfer für Gerechtigkeit sind und sich durch Frauen u.a. durch die daraus folgende Abwesenheit von Opfer-Sein auszeichnen (sollten, folgt man seiner Theorie).
    Übrigens fände ich bei solchen Aussagen Zitate oder Verweise ganz gut.


    Jedem wird die Verantwortung für die “Zerstörung der Familien” in die Schuhe geschoben, aber Heteros, diejenigen also, die das intrinsische Potential hätten, “richtige”, natürliche, “Gott gewollte” Familien zu gründen, die haben damit komischerweise niemals etwas zu tun.“

    Das beweist eben wie natürlich die feministische Genderhomolobby ist. Die sind so mächtig, dass sie ureigenste, natürlichste, angeborenste, unvermeidlichste menschliche Verhaltensweisen verhindern können und das ohne Gewalt.
    Natürlichkeit ist, wie gesagt, ein sensibles Konstrukt.

    „Untersuchungen belegen, dass sich ca. 90 % der jungen Menschen eine „stinknormale“ Familie mit lebenslanger Treue und vielen Kindern wünschen.“

    Aber sie können es nicht realisieren, weil GM sie davon abhält.

  7. Anand Buchwald 31. Juli 2014 um 18:13 #

    @ Atacama

    “Untersuchungen belegen, dass sich ca. 90 % der jungen Menschen eine „stinknormale“ Familie mit lebenslanger Treue und vielen Kindern wünschen.”

    Aber sie können es nicht realisieren, weil GM sie davon abhält.

    lol lol lol

    Also, wenn ich das richtig sehe, möchten 90 % der Jungleute „normal“ sein, dürfen oder können aber nicht, weil sie Gefahr laufen, in der Schule Anregungen zu bekommen, über traditionelle Rollenmuster (die sich schon seit ca. 100 bis 200 Jahren ein wenig stärker als vordem verändern) und über sich selbst nachzudenken, und weil die Gefahr besteht, dass ihnen christliche Tugenden (Nächstenliebe, Verständnis, Offenheit, Akzeptanz) nahegebracht werden.
    Nun, es gibt da in der Bibel die Geschichte mit dem Baum der Erkenntnis. Das Gender Mainstreaming scheint Vielen wohl etwas Ähnliches zu sein. Es kann Erkenntnis bringen, Selbsterkenntnis und damit mehr Bewusstsein. Mehr Bewusstsein sorgt dafür, dass man den Partner so sieht wie er ist, oder dass man erkennt, dass man ihn (Ich benutze gendermamingestreamte Sprache nur selten) nicht so liebt, wie man glaubte oder oder oder. Wenn man in der Schule also über mehr als die biologischen Grundprinzipien aufgeklärt wird, (was in der Bibel ohnehin nicht vorgesehen war – zumindest finde ich keine entsprechende Textstelle), verliert man die Fähigkeit, dem Druck der Gemeinschaft/Gesellschaft nach Aufrechterhaltung einer einmal eingegangenen Ehe um jeden Preis nachzugeben und findet nicht die Kraft, sich nicht von einem ungeliebten Partner zu trennen oder sich gar neu zusammenzufinden.
    Aber man kann das auch anders formulieren: Durch die Tatsache einer etwas umfassenderen Aufklärung verliert das zukünftige Jungvolk die Fähigkeit und die Kraft, lebenslang treu zu sein und Kinder zu zeugen. Eheliche Untreue ist ja auch ein Phänomen, dass es erst seit der GM-Diskussion gibt… Obwohl … davor war es ja schon die bloße Existenz der Homosexualität, die alle Heterowerte untergraben hat, und dann gibt es ja noch den Wirbelsturm Katrina, für den wir verantwortlich sind, und und und … und wenn ich es mir recht überlege, ist das Abendland schon so oft untergegangen, dass wir eigentlich nur noch als Vorstellungen existieren.
    Wenn es nicht die Juden waren, das war die Gleichberechtigung der Frau schuld, dann die Abschaffung der Sklaverei, dann die Gleichberechtigung der Farbigen, dann die Schwulen und Lesben – KÖNNT IHR EIGENTLICH FÜR NICHTS SELBST DIE VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN??? Seid ihr Heteros wirklich so schwach, dass unsere bloße Existenz euch schon Gefahr laufen lässt, auf die Dunkle Seite der Macht überzuwechseln? Wir jedenfalls sind stark – Es kümmert uns nicht, dass wir zu 95 % von phänotypischer Heterosexualität umgeben sind. Das ändert an unserer Identität nichts. Also, es würde mich ja schon interessieren, warum ihr so schwach seid.

    Und wenn ich mit meinen Gedanken zu den obigen drei Zeilen falsch liegen sollte, dann hätte ich gerne eine fundierte, logische Erklärung zu „weil GM sie davon abhält“. Und ich meine wirklich „fundiert“ und „logisch abgeleitet“. Solcherart Nicht-Argumente findet man immer wieder, und ich habe noch keine einzige stichhaltige Begründung dafür geliefert bekommen. Also, ich warte.

  8. Ralf 31. Juli 2014 um 18:43 #

    Vielleicht sollte angemerkt werden, dass das „Sittengesetz“ in Art. 2 GG keine tatsächlich existierende Rechtsnorm ist. Ein „Sittengesetz“ gibt es im deutschen Recht nicht. Es handelt sich vielmehr um eine der staatlichen Willkür offene Worthülse. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Hülse in seinem berüchtigten Urteil von 1957, in dem es den von Adolf Hitler persönlich erlassenen § 175 StGB für verfassungskonform erklärte, als die Gesamtheit jener sittlichen Vorstellungen definiert, welche die beiden christlichen Großkirchen vorgeben. Die Grundrechte stehen damit insgesamt mehr oder weniger unter dem Vorbehalt des Papstes und der EKD.

  9. Peter 2. August 2014 um 18:03 #

    Auszugehen ist von Artikel 6 des Grundgesetzes. Im ersten Absatz heißt es: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“. Es handelt sich bei der Ehe um eine Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau, wobei gleichgeschlechtliche Verbindungen aus dem Ehebegriff ausgeschlossen sind

    Die Ehe ist ein gesellschaftliches Konstrukt, mithin also nicht mehr oder weniger das, was die Gesellschaft bzw. der Gesetzgeber als Ehe definiert.

    Du machst es dir hier ein bisschen zu einfach. Als Artikel 6 formuliert wurde, war mit „Ehe“ ohne Zweifel die Verbindung von Mann und Frau gemeint, auch wenn das nicht explizit ausgeführt wird. Es war früher eben eine Selbstverständlichkeit. Homosexualität war – oder exakter homosexuelle Handlungen – waren ja lange ein Straftatbestand. Es genügt somit nicht zu argumentieren, dass der Begriff „Ehe“ heute nicht mehr exklusiv verstanden werde und auch die homosexuelle Verbindung meine. Vielmehr wäre eine Gesetzesrevision notwendig, die explizit homosexuelle Partnerschaften den Ehestatus zuerkennt.
    Hausen hat in diesem Punkt recht. Der Ehebgriff von Artikel 6 schliesst die gleichgeschlechtliche Verbindung aus, solange keine Gesetzesrevision erfolgt.

    Es stellt sich mir auch die Frage, was der „besondere Schutz von Ehe und Familie“ konkret bedeutet und zu welchem Zweck dieser besondere Schutz durch die staatliche Ordnung geschaffen wurde. Sinn ergibt der Anspruch auf besonderen Schutz i.m.h.o nur im Hinblick auf Kinder, um diesen ein stabiles Umfeld zu schaffen und die Eltern in ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen. Warum die kinderlose Partnerschaft – sei sie nun heterosexuell oder homosexuell – besonderen Schutz beanspruchen dürfte erschliesst sich mir nicht.

    Insofern ist der grundsätzliche Ausschluss gleichgeschlechtlicher Verbindungen aus dem Ehebegriff nichts weiter als der Wunschtraum Hausens.

    Wenn mit „grundsätzlicher Ausschluss“ eine Art Ewigkeitsklausel postuliert wird und der Artikel als unabänderbar behauptet wird, dann ist das tatsächlich falsch. Selbstverständlich können und werden Gesetzesartikel andauernd geändert.

    Hausens sonstige Argumentation auf christlicher Basis kann ich nichts abgewinnen. Zwar ist es richtig, dass die viele gesellschaftliche Normen, die auch in den Gesetzen ihren Niederschlag finden, ursprünglich christlichen Moralvorstellungen entspringen. Diese sind aber nicht sakrosant, so wie das Hausen impliziert. Schon gar nicht für einen Atheisten wie mich.

    • Adrian 3. August 2014 um 01:03 #

      @ Peter
      „Der Ehebgriff von Artikel 6 schliesst die gleichgeschlechtliche Verbindung aus, solange keine Gesetzesrevision erfolgt.“

      Nun das ist doch exakt, was ich geschrieben habe: „Die Ehe ist ein gesellschaftliches Konstrukt, mithin also nicht mehr oder weniger das, was die Gesellschaft bzw. der Gesetzgeber als Ehe definiert.“

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