
Gouverneur George Wallace (links) und der stellvertretende Generalstaatsanwalt der Vereinigten Staaten, Nicholas Katzenbach, (rechts) bei ihrer Konfrontation am Eingang zur Universität von Alabama (11. Juni 1963)
Obiges Bild zeigt George Wallace, den ehemaligen Gouverneur von Alabama, wie er die Tür zur Universität des Bundesstaates blockiert, um demonstrativ gegen die Entscheidung des Obersten Bundesgerichts der Vereinigten Staaten zu protestieren, welches die Segregation von Schwarzen und Weißen für verfassungswidrig und damit illegal erklärt hatte. Durch diese Aktion wurden Wallace und das Foto weltweit bekannt und zum Symbol eines offen rassistischen Systems.
Es ist erstaunlich, wie wenig Alabama aus seiner Vergangenheit gelernt hat. Und noch erstaunlicher ist, wie unschuldig und selbstgerecht sich die führenden politischen Eliten des Staates angesichts einer derartigen Historie generieren, wenn es um einen durchaus ähnlichen Fall geht:
Wie in den 60ern weigert sich der Staat Alabama also, ein vom Obersten Bundesgericht gefällte Anordnung Folge zu leisten; weigert sich der Staat Alabama, eine Entscheidung der höchsten richterlichen Instanz der Vereinigten Staaten Folge zu leisten – und tritt damit die Verfassung der USA mit Füßen.
Es ist schwer nachvollziehbar, wie die Richter Alabamas die offensichtlichen historischen Parallelen nicht sehen wollen, und sich dessen nicht schämen. Doch ist Scham überhaupt etwas, was man von Alabama erwarten kann?
Immerhin gehört der Bundesstaat zu den Südstaaten, ist auch heute noch stolz darauf, in den Bürgerkrieg gezogen zu sein, einem Krieg zur Aufrechterhaltung der Sklaverei wohlgemerkt. Und nicht nur das:
Und um das Maß voll zu machen, gehörte Alabama bis zum Jahre 2003 zu den Bundestaaten, in denen einvernehmlicher Sex zwischen zwei Männern strafbar war.
Nein, ein solcher Staat kann sich nicht schämen. Er ist jenseits von Anstand, Demut oder dem Hauch von historischem Bewusstsein und Selbstkritik.
Interessant wird, was nun wohl geschehen wird. Die Verfassung der USA macht keine Angaben darüber, was mit einem Bundesstaat zu geschehen habe, der sich der Bundesregierung widersetzt. Die letzte Kraftprobe zwischen Bundestaaten und Bundesregierung mündete in den Bürgerkrieg. So weit wird es nicht kommen.
Doch wie weit wird Alabama gehen?
Wie weit Alabama gehen wird, hängt natürlich davon ab, wie wichtig es ihnen tatsächlich ist. Aber wenn ich mir die Tendenz der letzten Jahre in den USA anschaue, lieber das ganze Land zu blockieren und lahmzulegen, lieber wichtige Karren mit Schwung an die Wand zu fahren, als auch nur einen Fußbreit nachzugeben, könnte das noch spannend werden. Da steht meiner Meinung nach ein langer, schmutziger Streit ins Haus.
Auf Wikipedia wird unter dem Eintrag „Alabama“ die von diesem Staat nach dem Austritt aus der Union im Sezessionskrieg geführte Flagge gezeigt: eine mit Schwert und Fahne ausgerüstete weibliche Gestalt unter der Schrift „Independant – now and for ever“. Diese Unabhängigkeit von der Union und deren Verfassung gilt offenbar heute noch. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Rassisten -und Alabama ist ein rassistischer Staat- gleichzeitig Schwulenhasser sind. Da die Alabamesen heute die Sklaverei nicht wiedereinführen und auch die von ihnen bis in recht junge Vergangenheit praktizierte Apartheid nicht aufrecht erhalten können, wollen sie wenigstens bei ihrer Ausgrenzung von Schwulen und Lesben bleiben und deren Ausschluss von den Bürgerrechten fortsetzen. Dass sich diese Menschenverachtung ausgerechnet an einem Punkt zeigt, der schon beim Kampf gegen die Grundrechte der Schwarzen eine herausragende Rolle spielte, der Eheschließung, ist kein Zufall. Dass Menschenrechte nur weißen heterosexuellen Christen zustehen, ist ein Grundpfeiler der Südstaatenideologie, und das hat sich seit dem Sezessionskrieg nicht geändert. Es kann nicht überraschen, dass sich diese Ideologie exakt mit dem Nationalsozialismus deckt. Auch der unterteilte die Menschheit nach Rasse und sexueller Orientierung und sprach allen, die keine Indogermanen waren und/oder nicht heterosexuell, die Gleichbehandlung ab. Der Unterschied zwischen Alabama und dem Dritten Reich ist also kein substanzieller, sondern nur ein gradueller: In Alabama verzichtet man immerhin auf Konzentrationslager und Gaskammer und hält sich deswegen wohl für Wunder wie liberal.
Was mich erstaunt, ist, dass auf einem Blog, der sich selbst eher der liberalen Idee verpflichtet fühlt, nicht die Frage angeschnitten wird, welches Recht die Vereinigten Staaten haben, dem Staat Alabama vorzuschreiben, wie dieser das Rechtsinstitut der Ehe aufzufassen habe.
Federalism, anyone..?
@ Am_Rande
Die Frage lässt sich ganz einfach beantworten, denn in den USA gilt Bundesrecht vor Staatenrecht und die Verfassung des Bundes steht über der Verfassung der Staaten. Abgesehen davon ist Föderalismus kein Wert an sich. Für mich als Liberalen ist Gleichbehandlung vor dem Gesetz wichtiger.
@ Adrian
Gleichheit vor welchem Gesetz?
Vor dem des Bundes oder dem des Staates?
Wenn in den USA einfach „Bundesrecht bricht Staatenrecht“ gölte, würde sich der Oberste Gerichtshof des Staates Alabama wohl nicht mit dem Obersten Gerichtshof der USA auf einen Rechtsstreit einlassen können, oder?
@ Am_Rande
Kann er auch nicht. Es gibt keinen Rechtsstreit. Alabama lässt es drauf ankommen, im guten Glauben, dass Obama sicher keine Bundestruppen in den Staat einmarschieren lässt.
@ Adrian
Und woher wissen Sie, dass Obama das Recht hätte, Truppen einzusetzen?
Wenn in der Verfassung der USA stünde, dass der Bund das Recht habe, das Rechtsinstitut der Ehe allgemeingültig zu definieren, gäbe es doch überhaupt keinerlei Diskussion.
@ Am_Rande
Ich weiß nicht ob Obama das Recht hätte, Truppen zu entsenden. Bestimmte Passagen der Verfassung könnte man allerdings so auslegen. In den 60ern (Bürgerrechtsbewegung) wurden jedenfalls Truppen entsendet.
In der Verfassung steht nichts über das Rechtsinstitut der Ehe aber es gibt einen Gleichbehandlungsparagrafen (Equal Protection Clause, 14. Vergassungszusatz). Auf dieser Grundlage wurde die Entscheidung des Bundesgerichtes gefällt.
@ Adrian
Und der Zehnte Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten sagt, dass explizit die Staaten die Rechtszuständigkeiten haben, die der Bund nicht hat.
Es ist eben eine schwierige, komplexe Frage, wer das Recht hat, über das Rechtsinstitut der Ehe zu entscheiden.
Und als Liberaler sollte man vorsichtig sein, gerade der einen Seite dieses Recht zuzugestehen, nur weil man mit der Sache dieser Seite sympathisiert.
Darum ging es mir in meinem Ausgangskommentar 😉
@ Am_Rande
Es geht aber nicht primär um das Rechtsinstitut der Ehe. Sondern um die Frage, ob die Definition der Ehe als Institut alleine zwischen Frau und Mann ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz der US-Verfassung ist. Soll heißen: Jeder Bundesstaat hat das Recht, Gesetze zu erlassen, solange sie nicht diesen Gleichheitsgrundsatz verletzen.
@ Adrian
Da kann ich mit dem Sophismus antworten:
Wird der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt,
wenn jeder Mann dasselbe Recht hat, eine Frau zu heiraten?
Und jede Frau dasselbe Recht, einen Mann zu heiraten?
Wenn ein Bundesstaat eine Ehe nun einmal als Ehe zwischen Mann und Frau definiert, bleibt die Frage, ob der Bund das Recht hat, diese Definition als verfassungswidrig zu werten.
@ Am_Rande
Wird der Gleichheitsgrundsatz verletzt, wenn jeder weiße Mann das Recht hat, eine weiße Frau zu heiraten, und jeder schwarze Mann das Recht hat, eine schwarze Frau zu heiraten?
Wird der Gleichheitsgrundsatz verletzt, wenn alle Frauen nur rote Autos fahren dürfen, und alle Männer nur blaue Autos?
Ja, der Gleichheitsgrundsatz wird verletzt, weil es eine sexistische Diskriminierung ist, wenn eine Frau einen Mann heiraten darf, ein Mann dies aber nicht darf – und vice versa.
@ Adrian
Wird der Gleichheitsgrundsatz verletzt, wenn jeder, der zwei Menschen heiraten will, dies nicht darf?
Warum ist die Erfüllung des Wunsches, nur einen Menschen zu heiraten, rechtlich zu gewährleisten, die Erfüllung des Wunsches, zwei Ehepartner zu heiraten, aber nicht?
Man spricht von der Ehe als „Rechtsinstitut“, weil es jemanden geben muss, der dieses einsetzt.
Es also definiert und eingrenzt. Jede Eingrenzung ist aber auch eine Ausgrenzung.
Und wer hat also das Recht diese Eingrenzung vorzunehmen? Der Bund oder der Bundesstaat?
@ Am_Rande
Die Legalisierung der Polygamie wäre für mich persönlich der nächste folgerichtige Schritt. Besser wäre natürlich eine umfassende private Verrechtlichung von Beziehungsformen.
Der Bund hat das Recht. Warum wurde bereits begründet. Wenn Alabama das nicht anerkennt, sollten sie halt einen neuen Bürgerkrieg anfangen.
Liebe Streiter,
„Ja, der Gleichheitsgrundsatz wird verletzt, weil es eine sexistische Diskriminierung ist, wenn eine Frau einen Mann heiraten darf, ein Mann dies aber nicht darf – und vice versa.“
Öh, darum geht es doch gar nicht, ich möchte hier bedenken das es eben nicht um unsere Einstellungen geht, sondern um einen Bruch der Verfassung(en) – einmal von Allah’s Bama und einmal von USA!
Jetzt müsste man sich diese Verfassungen ansehen um sich an ihnen entlanghangeln zu können, bis man irgendwo einen Bruch findet. Manchmal reicht auch ein Haarriss. Und ganz oft braucht es Zeit bis sich eine neue Gesellschaft die Verfassung so hingebogen hat wie es passt, oder sie halt brüchig wurde…
So hat z. B. die Verfassungsrichterin Limbach noch in den 90ern ein Verfassungsgerichtsurteil von 1956 genommen, in dem ein Verfassungsrichter die Ungleichbehandlung von mänl. und weibl. Homosexuellen als konform einstuft, um für die Beibehaltung des Exhibitionismusparagraphen zu argumentieren. Hirn schmeiss Herr heruntner, oder was auch immer…
Irgendwas wie, bereits 1956 (also 8 Jahre nachdem wir mal eben eine neue Republik gegründet haben, was war noch vorher) hat das Verfassungsgericht festgestellt das die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen mit dem GG vereinbar ist… Klasse oder? Sie war Feministin!
„Wird der Gleichheitsgrundsatz verletzt, wenn jeder weiße Mann das Recht hat, eine weiße Frau zu heiraten, und jeder schwarze Mann das Recht hat, eine schwarze Frau zu heiraten?“
Ja, weil wir heute sagen würden, Frau ist Frau! Früher war das auch mal Frau, das eine aber mehr Frau wie das andere…
Und um zu Deinem Ausgangssatz zurückzukehren, es kommt halt drauf an was da für Hansel sitzen. Ich glaube nicht dass Allah’s Bahma große Unterschiede in der Verfassung zu USA hat… Der Rest ist Zeitgeist.
Gruss
Kai V
@ Adrian
Ihrer Logik nach folgerte sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dass eine Ehe sowohl ausschließlich zwischen zwei Menschen geschlossen werden kann, wie auch, dass eine Eheschließung zwischen beliebig vielen Menschen möglich ist.
Der Punkt ist doch genau der, dass die Definition von Ehe gesetzlich festgelegt werden muss.
Und wir streiten hier nicht darum, wie diese festgelegt werden soll.
Sondern darum, wer das Recht dazu hat.
Und die Verfassung der USA gibt dieses Recht nicht dem Bund.
Meiner Meinung nach jedenfalls.
Die Verfassung der USA gibt dem Bund aber das Recht den Gleichbehandlungsgrundsatz zu definieren.
@ Am_Rande
„Und wir streiten hier nicht darum, wie diese festgelegt werden soll.
Sondern darum, wer das Recht dazu hat.
Und die Verfassung der USA gibt dieses Recht nicht dem Bund.“
Glatt vergessen, die Frage: Hat Alabama das Recht, gemischtrassige Ehen zu verbieten? War die damalige Entscheidung des Obersten Gerichts, dieses Verbot aufzuheben, demnach falsch?
@ Adrian
Das ist natürlich eine hochinteressante Frage.
Es gab wohl Juristen, die damals dieser Meinung waren. Googlen Sie vielleicht nach „Rand Paul is No Barry Goldwater on Civil Rights“.
Für den liberalen Leser ist das ein interessanter Text.
@ Adrian
Ja, vielleicht ist es so, vielleicht ist es aber auch nicht so.
(Büchner, Leonce und Lena)
😉
Was hat es mit Liberalismus zu tun, wenn einem Staat erlaubt wird, Menschen zu diskriminieren? Das wäre eben gerade nicht liberal, da damit die Freiheit des Individuums gemeint ist, sich ungehindert von staatlicher Bevormundung entfalten zu können. Der Föderalismus ist eine andere Baustelle.
American Bavaria! Mehr gibt es dazu nicht zu sagen…
@ Am Rande
Es geht um die Achtung der Menschenrechte. Schwule und Lesben sollen nach inzwischen mehrfach bundesgerichtlich so festgestelltem Bundesrecht heiraten dürfen wie Heten auch. Ein Bundes-Sondergesetz, wonach die Eheschließung von der sexuellen Orientierung oder dem Geschlecht der Beteiligten abhängig zu machen sei, gibt es nicht. Und es gibt auch kein Reservatrecht der Bundesstaaten, die Menschenrechte für bestimmte Personengruppen einzuschränken.
Dass seit Jahrhunderten die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert wurde, ist kein Argument. Das war vielmehr logische Folge der Kriminalisierung von Schwulen. Gebauso gut kann man auch sagen, die Ehe sei jahrhundertelang als Verbindung zwischen Personen der selben Rasse und der selben Religion definiert worden. Das stimmt zwar, ist aber schlicht grundrechtswidrig. Und das gilt für jedes denkbare Diskriminierungsmerkmal.
Ich erinnere mich, im TV Reportagen gesehen und in Magazinen Artikel gelesen zu haben, dass in den 60er oder 70er Jahren schwarze Jugendliche von Soldaten des Bundes in die von ihnen gewählten Schulen eskortiert und ihnen von diesen Soldaten dort Einlass erzwungen wurde, weil die rassistischen Regierungen von Einzelstaaten und die rassistischen Schulleitungen sie nicht aufnehmen wollten. Es mag in Alabama so weit kommen, dass auch Richter und Standesbeamte mit vorgehaltener Maschinenpistole zur Beurkundung von Eheschließungen gezwungen werden, so wie damals ihre Gesinnungsgenossen zur Aufnahme schwarzer Schüler. Für von sich aus politischem oder religiöse Extremismus speisenden Hass diktierte Sondergesetze gegen Minderheiten darf es in einem freiheitlich verfassten Staatswesen keinen Platz mehr geben. Keine Ungleichbehandlung, egal unter welchem Vorwand.
@ Ralf
Gibt es ein Menschenrecht auf Eheschließung?
Die Ehe ist ein Rechtskonstrukt, das zwei Personen ein besonderes Rechtsverhältnis zueinander zugesteht.
Und ich bin eben der Meinung, dass es das Recht der Bundesstaaten ist, dieses Rechtskonstrukt nach eigener Massgabe zu gestalten;
und dass der Bund ausdrücklich daran gehindert ist, in dieser Frage in die Staaten hineinzuregieren.
Zumindest glaube ich zu wissen, dass die verfassungsmäßige Frage in diesem Punkt diffizieller ist, als dass man mit einem einfachen „Bundesrecht bricht Staatenrecht“ darauf antworten könnte.
Ja, die Bundesstaaten dürfen das für sich regeln. Aber ausschließlich derart, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz aus der Verfassung des Bundes nicht verletzt wird.
So wäre es z.B. wohl kein Problem, die Dauer einer Ehe verbindlich auf zehn Jahre festzulegen, andererseits aber unmöglich, den Altersunterschied zwischen den Eheleuten zu begrenzen (nur um mal von den üblichen Beispielen Geschlecht, Rasse und Religion wegzukommen).
@ Stormking
Bliebe die Frage, ob der Gleichbehandlungsgrundsatz der Bundesverfassung auch Bereiche der Gesetzgebungskompetenz umfasst, in denen diese Kompetenz ausdrücklich bei den Bundesstaaten liegt.
Ich denke aber, dass ist eine Frage, die wir hier nicht klären können. 😉
@ Am Rande
Ich glaube auch nicht, dass es an sich ein Menschenrecht ist, eine Ehe als staatlich geregelte Partnerschaft einzugehen. Das ist aber auch nicht der springende Punkt. In jedem Fall ist es ein Menschenrecht, nicht ohne sachlich zwingenden Grund ungleich behandelt zu werden. Erlaubt der Staat also weißen heterosexuellen Christen die Eheschließung, dann muss er sie auch schwarzen heterosexuellen Moslems erlauben und auch Christen und Juden oder Schwarzen und Weißen untereinander, Linkshändern und Rothaarigen, Behinderten und Übergewichtigen und eben auch Schwulen und Lesben. Und komm jetzt bitte nicht mit dem Scheinargument, die Ehe sei nur zwischen Menschen verschiedenen Geschlechts denkbar. Im NS-Staat war die Ehe auch nur zwischen Menschen der selben „Rasse“ zulässig, ebenso in Alabama noch vor recht kurzer Zeit. Alle Rechte und Pflichten, die mit der Ehe verbunden sind, können Schwule und Lesben in gleicher Weise erfüllen wie Heten, so wie es insoweit auch keinen Unterschied zwischen gemischtrassigen oder religionsverschiedenen Paaren gibt, denen auch in vielen Ländern lange die Eheschließung verweigert wurde, in manchen Staaten noch heute verweigert wird. Natürlich kann jeder Staat Einzelheiten regeln, ggf. auch abweichend von Normen anderer Staaten, aber es ist mit dem Gleichheitsgebot unvereinbar, bestimmte Personen, Gruppen, Paare von vornherein von einem staatlichen Rechtsinstitut schon dem Grunde nach auszuschließen. Das erkennen übrigens immer mehr Staaten, z.B. Spanien, Portugal, Slowenien, Finnland, Schweden, Dänemark, Norwegen, Island, Luxemburg, Belgien, die Niederlande, Südafrika, Israel, Wales, Schottland, England, Kanada, Uruguay, Argentinien, Brasilien und zahlreiche US-Bundesstaaten. Dass Länder mit reaktionären Regierungen und/oder unentwickelten Gesellschaften da in unterschiedlichen Abstufungen hinterherhinken, wie Alabama, die Slowakei, Polen, Deutschland oder Russland, wird die Durchsetzung der vollen rechtlichen Gleichstellung auch von Schwulen und Lesben nur verzögern, aber nicht verhindern können, so wie auch andere Minderheiten, insbesondere Juden und Schwarze, inzwischen zumindest in zivilisierten Demokratien als rechtlich gleichgestellt anerkannt sind. Dass Alabama sich auf die Stufe Russlands stellt und seine Position mit den gleichen Gründen zu untermauern versucht wie ehedem das Verbot schwarz-weißer Ehen, hat dabei ein besonders peinliches Gschmäckle. Das wäre so, wie wenn Frau Merkel ihre Verweigerung der Gleichstellung von Schwulen und Lesben nicht mit ihrer privaten Antipathie (wie sie es öffentlich tut) begründete, sondern eine Parallele zum Nazi-Eheverbot zwischen „Ariern“ und Juden zöge. In Deutschland könnte sich das kein Politiker erlauben, in Teilen der USA ist man damit aber offenkundig alonfähig.
@ Ralf
Der Oberste Gerichtshof des Staates Alabama hat entschieden, dass eine Beschränkung der Ehe auf heterosexuelle Paare verfassungsmäßig ist.
Wenn nicht klar ist, dass die Verfassung der Vereinigten Staaten in diesem Fall über der Verfassung von Alabama zu stehen hat, kann man eben kein höheres Gericht anrufen, als den Obersten Gerichtshof des Staates Alabama.
Das muss einem nicht gefallen.
Aber dann muss man eben bestrebt sein, die Verfassung von Alabama dementsprechend zu ändern.
Und nicht versuchen, die verfassungsmäßige Ordnung der USA außer Kraft zu setzen.
@ Am_Rande
Es ist aber klar, dass die Verfassung der USA über der Alabamas steht. Du konstruierst hier ein Scheinproblem im Namen der Freiheit.
@ Adrian
Wo steht das, bitte?
In der Verfassung, Artikel 6, Abschnitt 2:
http://en.m.wikipedia.org/wiki/Supremacy_Clause
@ Adrian
Eben.
„The supremacy of federal law over state law only applies if Congress is acting in pursuance of its constitutionally authorized powers.“
@ Am_Rande
Well, it does.
@ Am Rande
Genau diese Deine Begründungsschiene verwendeten die Rassisten beim Versuch, die Diskriminierung Nichtweißer fortzuschreiben. Es liege in der Hoheit jedes Einzelstaates, rassistische Gesetze aufrecht zu erhalten oder nicht, der Bund sei unzuständig. Die Präsidenten Kennedy und Johnson und beide Häuser des Kongresses ließen sich darauf nicht ein und verboten die Fortführung der Rassendiskriminierung. Es ist bezeichnend, dass genau dieses Argumentationsmuster heute wiederaufgegriffen wird, dieses Mal nicht gegen die Schwarzen, sondern gegen die Schwulen und Lesben. – Ich denke doch, der Supreme Court der USA kennt seine Zuständigkeiten und hätte bei eigener Unzuständigkeit bzw. bei Nichtgeltung des Bundesrechts die Entscheidung des ihm nachgeordneten Bundesgerichts zur Eheöffnung in Alabama aufgehoben.