Nach der Frauenquote für Vorstandsposten dürfen wir von Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (welches die Geschlechtsdiskriminierung bereits im Namen trägt) weiteren Aktionismus erwarten.
So teilt uns Manuela Schwesig, die am 8. März vor der UNO sprechen wird, mit:
Es dürfte schwer fallen, ein westliches Land zu finden, in dem Männer und Frauen nicht gleichberechtigt sind. Allerdings: vor dem Gesetz gleich sind Männer und Frauen auch in Deutschland nicht. Hierzu drei Beispiele:
– So gilt die ausgesetzte Wehrpflicht weiterhin nur für Männer, nicht für Frauen
– ist die körperliche Unversehrtheit männlicher Säuglinge nicht geschützt, da religiöse Beschneidung bei Jungen erlaubt, bei Mädchen aber verboten ist
– kann männliche Nacktheit in der Öffentlichkeit strafbar sein, weibliche aber lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellen
Dass sich Schwesig mit gleicher Verve gegen diese Ungleichbehandlung vor dem Gesetz einsetzen wird, wie für die sexistische und klassistische (ich denke hier trifft dieser Begriff tatsächlich zu) Frauenquote, darf man wohl eher nicht erwarten.
Ja, wenn Menschen getötet verletzt, gequält und unterdrückt werden, dann macht auch mich das wütend. Und das auch, wenn die Opfer, einen Penis zwischen den Beinen haben.
Vielleich hält Schwesig zum Internationalen Männertag auch mal eine Rede dazu.
Man fragt sich ob die bewusst lügt oder ob die das wirklich glaubt.
Dafür haben wir ja jetzt die Frauenquote, d.h. wichtige Posten werden nicht mehr nach Quaifikation, sondern nach Geschlecht vergeben. Lieber eine unfähige Frau als ein fähiger Mann – umgekehrt natürlich undenkbar.
@ Ralf
Streng genommen sagt das Gesetz zur Quote aus, dass bei gleicher Qualifikation die Frau genommen werden muss.
@ Adrian
Nach dem, was ständig durch die Presse geht, sollen Stellen frei bleiben, wenn sich keine Frau findet, egal wie qualifiziert ein Mann ist. Aber wenn Du recht hast, ist diese Info falsch.
Es gibt – wie bei den Schwulen auch – immer welche die einfach nicht wollen!
Erläuterungen zum Gesetz: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=205630.html
Für 108 börsennotierte Unternehmen in der Rechtsform einer AG, die der Arbeitnehmermitbestimmung unterliegen, gilt ab 2016: die Wahlen zum Aufsichtsrat sind dann nichtig, wenn nicht mindestens 30% der Gewählten Frauen sind, d.h. wird ein Mann in den AR gewählt, obwohl die Quote nicht erfüllt wird, gilt diese Wahl nicht und der Sitz bleibt weiterhin unbesetzt.
Wen der AR dann in die Geschäftsleitung beruft (also den Vorstand), ist vom Gesetz nicht erfaßt. Wegen der Beschränkung auf die Rechtsform der AG gilt das Gesetz überdies nicht ua für Allianz, BASF, Eon, Fresenius, Bilfinger, MAN, Klöckner & Co., Puma, etc…, weil diese Unternehmen SE sind, Societas Europaea.
Aufsichtsräte wurden noch nie nach „Qualifikation“ bestimmt, sondern durch Wahlen, nämlich durch die Aktionäre bei der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, wobei das Stimmgewicht jedes Aktionärs direkt proportional zu seinem Aktienanteil ist. Die solcherart gewählten AR entscheiden dann über die Unternehmensführung, dessen Vergütung und üben Kontrolltätigkeit bis zur nächsten Hauptversammlung aus.
Aktionäre sind die Eigentümer des Unternehmens. Das Gesetz beschränkt sie in der Wahl ihrer Vertreter im Aufsichtsrat und schränkt sie daher in ihrer Verfügungsmacht über ihr Eigentum ein. Das kann grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar sein, denn Schranken für das Eigentum sind nicht neu, Inhalts- und Schrankenbestimmungen gibt es in Fülle. Wo aber die öffentlichen Interessen liegen sollen, daß bei der Besetzung von Aufsichtsräten das Ergebnis einer gewichtet demokratischen Wahl in bestimmten Fällen nichtig sein soll, erschließt sich mir nicht.