Nun heult er. Jammert er. Greint er. Sven Heibel. Jener Sven Heibel, der es schade findet, dass der Paragraf 175 abgeschafft wurde. Zu Erinnerung: Am 12. Juni hat Heibel auf seinem Facebook-Account folgendes von sich gegeben:
Schutz und Schmutz
17 SeptIm Zusammenhang der Vorwürfe gegen Jürgen Trittin, 1981 die Forderung nach einer teilweisen Entkriminalisierung sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern presserechtlich verantwortet zu haben, ist heute im Tagesspiegel zu lesen, zu den Forderungen gehört hätte auch die nach
Abschaffung des Paragrafen 175, der damals noch sexuelle Kontakte mit Homosexuellen unter 21 Jahren unter Strafe stellte.
Dies ist falsch. Weiterlesen
Es gibt kein Recht im Staat
13 MaiDie Regierungskoalition aus CDU und FDP hat in einer Debatte am Donnerstag (unabsichtlich) den eindeutigen Beweis erbracht, dass die Kategorie „Rechtsstaat“ nichts taugt. Denn ein Rechtsstaat definiert sich ja lediglich dadurch, dass sich die Staatsorgane an Gesetze halten müssen, welche sie selbst verfasst haben.
Die Grünen hatten in der Bundestagsdebatte gefordert, dass alle Urteile, die nach dem § 175 in der Zeit von 1945 bis 1994 gefällt wurden, aufzuheben seien, da jenes Gesetz zur Kriminalisierung männlicher Homosexualität generell Unrecht sei. Wie wahr! Die Koalition allerdings hielt dagegen, dass Gesetze, die in einem Rechtsstaat angewendet worden seien, per se kein Unrecht sein können: Weiterlesen
Normal, na und?
23 NovNeue Studien zum Thema „Homosexuelle Männer in der frühen Bundesrepublik“ verspricht der Band „Ohnmacht und Aufbegehren“. Enthalten ist ein Einblick in die „Homophilenbewegung“ der 1950er Jahre, die vor den späteren studentisch geprägten Aktivisten keine Gnade fand:
Die Studenten nahmen jene bürgerlichen Intellektuellen, die Humanitätsappelle an Regierung und Öffentlichkeit richteten und kaum selbst zu sagen wagten, dass sie in eigener Sache sprachen, kaum ernst. (…) Sie machten ihr „Schwulsein“ öffentlich und zum Programm.
Spannend finde ich, dass Praunheims 1971 geäußerte Kritik an der schwulen Subkultur zuvor längst von Vertretern der „Homophilenbewegung“ formuliert worden war, die sich ebenso an Promiskuität und Anonymität der Szene gestört hatten. Bemerkenswert auch der Verweis auf
nationalstaatliche Besonderheiten. Die Homosexuellenpolitik der frühen Bundesrepublik übertrifft mit ihrer forcierten staatlichen Unterdrückung und Verfolgung von Homosexuellen bei weitem ihre europäisch-nordatlantischen Bündnispartner und Nachbarn. In keinem anderen Land war die staatliche Verfolgung homosexueller Männer durch Polizei und Justiz so intensiv, waren die Verurteilungszahlen so hoch wie in der Bundesrepublik.
Warum das so war? Weiterlesen
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