Ein kalifornisches Berufungsgericht in Riverside gab der Lutheran High School in der Kleinstadt Wildomar Recht, die 2005 zwei 14-jährige lesbische Schülerinnen wegen deren Homosexualität ausschloss. Das Gericht argumentierte, dass für Schulen nicht dieselben Gesetze wie für private Unternehmen gelte, die sich an die kalifornischen Antidiskriminierungsrichtlinien halten müssen.
Was queer.de da berichtet, mag formal nicht zu beanstanden sein. Was das allerdings mit Nächstenliebe zu tun haben soll, das soll mir mal einer erklären.
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