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Nicht mein Staat

30 Mär

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat entschieden, dass die Benachteiligung schwuler Schützenkönige rechtswidrig ist. Zur Erinnerung:

Der Schützen-Dachverband hatte einen entsprechenden Beschluss gefasst, nachdem im September vorigen Jahres ein homosexueller Schützenkönig aus Münster seinen Lebensgefährten zum Bundeskönigsschießen im nordrhein-westfälischen Harsewinkel mitgebracht hatte. Die beiden Männer durften nicht nebeneinander gehen, wie bei Königspaaren üblich.

Es bedarf wohl keiner nochmaligen Erörterung, dass dieses Rechts- und Gerechtigkeitsverständnis mir sauer aufstößt, und für mich ein erneuter Grund ist, diesen Staat und dessen Verständnis vom Umgang mit seinen Bürgern abzulehnen.

Normal, na und?

23 Nov

Neue Studien zum Thema „Homosexuelle Männer in der frühen Bundesrepublik“ verspricht der Band „Ohnmacht und Aufbegehren“. Enthalten ist ein Einblick in die „Homophilenbewegung“ der 1950er Jahre, die vor den späteren studentisch geprägten Aktivisten keine Gnade fand:

Die Studenten nahmen jene bürgerlichen Intellektuellen, die Humanitätsappelle an Regierung und Öffentlichkeit richteten und kaum selbst zu sagen wagten, dass sie in eigener Sache sprachen, kaum ernst. (…) Sie machten ihr „Schwulsein“ öffentlich und zum Programm.

Spannend finde ich, dass Praunheims 1971 geäußerte Kritik an der schwulen Subkultur zuvor längst von Vertretern der „Homophilenbewegung“ formuliert worden war, die sich ebenso an Promiskuität und Anonymität der Szene gestört hatten. Bemerkenswert auch der Verweis auf

nationalstaatliche Besonderheiten. Die Homosexuellenpolitik der frühen Bundesrepublik übertrifft mit ihrer forcierten staatlichen Unterdrückung und Verfolgung von Homosexuellen bei weitem ihre europäisch-nordatlantischen Bündnispartner und Nachbarn. In keinem anderen Land war die staatliche Verfolgung homosexueller Männer durch Polizei und Justiz so intensiv, waren die Verurteilungszahlen so hoch wie in der Bundesrepublik.

Warum das so war? Weiterlesen

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