Nachdem das Bundesverfassungsgericht die steuerliche Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft beim Ehegattensplitting für verfassungswidrig erklärt hat, kann es den Unionsparteien auf einmal nicht schnell genug gehen: noch vor der Sommerpause will man das Urteil aus Karlsruhe in Gesetzestexte gießen. Eine mögliche neue Niederlage vor Augen, mehren sich nun die Stimmen in CDU/CSU, das vermutlich sensibelste Thema der ganzen Homo-Debatte anzugehen: Weiterlesen
Dein Haus, Dein Auto, Dein Schaukelpferd
17 AugNa das ist doch mal eine gute Nachricht:
Das Bundesverfassungsgericht hat die steuerliche Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber Eheleuten beim Vererben für verfassungswidrig erklärt.
Es sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar, homosexuelle Lebenspartner beim persönlichen Freibetrag und beim Steuersatz schlechter zu stellen, heißt es in einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss.
Noch besser wäre es allerdings, wenn die Erbschaftssteuer an sich verfassungswidrig wäre…
Gays rule!
23 OktIch hätte es fast nicht mitbekommen, die jüngste Entscheidung aus Karlsruhe. Überrascht hat sie mich nicht. Das es so kommen würde, war so klar wie Kloßbrühe. Die Frage war dabei nicht ob, sondern wann:
„Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind“, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil, mit dem das Verfassungsgericht eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aufhob und zurückverwies (1 BvR 1164/07). Ähnlich hatte auch das Bundesarbeitsgericht zu Beginn des Jahres geurteilt.
Damit wäre der Weg frei für die vollständige Gleichstellung. Mal sehen wie lange das jetzt noch dauert.
Update (23.10.09): Der Tagesspiegel hat aus irgendwelchen Gründen den zitierten Artikel aus dem Netz genommen und dafür diesen hier eingestellt.
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