Die erste schriftliche Aufzeichnung einer Leihmutterschaft begegnet uns in der Bibel: Maria trägt dort das Kind Gottes aus. Gut 2000 Jahre später urteilt der Bundesgerichtshof (BGH):
Schwule eingetragene Lebenspartner können von Geburt an die rechtlichen Eltern eines von einer Leihmutter ausgetragenen Kindes sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden. Danach muss Deutschland ein entsprechendes kalifornisches Gerichtsurteil anerkennen, das der Leihmutter keine Elternstellung zuspricht. (Az: XII ZB 463/13)
Bezieht man dieses Urteil auf die Geburt Jesu, hätte der BGH also entschieden, dass Josef rechtlich ein Elternteil ist, obwohl er biologisch mit Jesus nicht verwandt ist. Weiterlesen
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