Liebesdienste und Gefälligkeiten unterscheiden sich bloß durch den Beweggrund von den Diensten überhaupt; sie sind immer freiwillig, man ist sie nicht schuldig, dagegen gibt es auch schuldige und erzwungene Dienste. Liebesdienste werden aus Liebe erzeigt und Gefälligkeiten, um zu gefallen. Bei den Liebesdiensten ist der Beweggrund die allgemeine Menschenliebe, bei den Gefälligkeiten hingegen die besondere Freundschaft, die wir gegen gewisse Personen empfinden, denen wir gern, um ihre Gegenliebe zu verdienen, gefallen wollen. Wir erzeigen daher auch Fremden, besonders Unglücklichen aus mitleidiger Menschenliebe Liebesdienste, aber, wenn wir genau reden wollen, nur Freunden oder Menschen, deren Freundschaft wir nicht verschmähen würden, Gefälligkeiten.
Was hier über Liebesdienste zu lesen ist, könnte einen zu der Annahme verleiten, ein Liebesdienst sei erste Christenpflicht, für Priester also geradezu konstitutiv. Im deutschen Westen sieht man das wohl anders und so geht es hier gerade rund. Die BILD hat es aufgedeckt und die Betroffenen müssen nun dran glauben: Weiterlesen →
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