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Inzest ist kein Verbrechen

12 Apr

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das in Deutschland geltene Verbot des Beischlafs unter Geschwistern gebilligt und sich damit fatalerweise als Hüter überkommener moralischer Normen hervorgetan:

Ein Jahr und zwei Monate soll Herr S. ins Gefängnis, weil er mit Frau K. schlief – denn seine Geliebte ist zugleich seine acht Jahre jüngere Schwester. Dafür wurde der Angeklagte verurteilt, vom Amtsgericht Leipzig, dem Oberlandesgericht Dresden und schließlich segnete auch das Bundesverfassungsgericht die Strafe ab. Das Paar hat inzwischen vier Kinder.

Der Staat kann es einfach nicht lassen, sich in private Lebensverhältnisse einzumischen, selbst wenn es um die privateste alle Privatsphären geht. Dass der Beischlaf unter Geschwistern freiwillig erfolgte, spielt hierbei keine Rolle, denn Freiwilligkeit war für die Staatsgewalt noch niemals ein Kriterium für Erlaubtes: Weiterlesen

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