Soll man angesichts solcher Meinungen wirklich noch vernünftig und rational argumentieren?
Ich weiß wirklich nicht mehr, was ich dazu sagen soll. Weiterlesen
Soll man angesichts solcher Meinungen wirklich noch vernünftig und rational argumentieren?
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Antinoos und Hadrian bei der Zerstörung Roms
Schwule sind mächtig. So mächtig gar, dass sie es schaffen, ganze Weltreiche zu stürzen. Die These, ein stetig größer werdender Sumpf an Dekadenz sei der Grund für den Niedergang des Römischen Reiches, wird immer mal wieder aufgewärmt, üblicherweise von Menschen, die zwar arm an Wissen aber reich an Überzeugungen sind. In neuester Zeit spielen bei diesen Überlegungen verstärkt Schwule eine Rolle – logisch, denn Schwule sind perverse Teufel in Menschengestalt, die überall ihre vom Fisten mit Kot beschmierten Finger im Spiele haben, wenn es darum geht Unheil über die Welt zu bringen.
Nun hat der italienische Professor Roberto De Mattei der Menschheit erneut die außerordentliche Schuld des Schwulentums am Niedergang Roms ins Gedächtnis gerufen: Weiterlesen
Man muss Rocco Buttiglione, den ehemaligen Europminister aus Italien, schon verstehen, wenn er ein bisschen sauer auf alles schwule reagiert, hat die rosa Mafia ihn 2004 doch daran gehindert, EU-Kommissar zu werden. Deshalb mosert er auch jetzt noch ein bisschen herum, einerseits damit man ihn nicht vergisst, andererseits, weil er ein aufgeblasener Wichtigtuer ist, der ohne Schlagzeilen nicht leben kann: Weiterlesen
Völlig überraschend kommt das nicht:
Österreichs Bischöfe haben nach ihrer Herbstvollversammlung im Salzburger Stift Michaelbeuern die Ergebnisse vorgestellt: Sie lehnen Abtreibungen, die eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle und das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), das für Italien das Aufhängen von Schulkreuzen untersagt, ab. Das Kreuz-Urteil erinnere an „religionsfeindliche totalitäre politische Systeme“ und gebe „Anlass zu berechtigter Sorge“.
In seiner geballten Dreistigkeit allerdings ist es dann doch überraschend. Wie kann man einerseits fordern, Weiterlesen
Europa tritt in eine interessante neue Phase ein. Nicht nur, dass der tschechische Präsident Václav Klaus seine Abneigung gegen den Lissabon-Vertrag überwunden hat – wenn auch eher gezwungen – und dieser somit nun von allen EU-Mitgliedsstaaten angenommen wurde, kommt gleichzeitig vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil ins Haus geflattert, das dafür geeignet ist, das Selbstverständnis nicht weniger europäischer Staaten zu untergraben:
Ein christliches Kreuz im Klassenzimmer einer Staatsschule verletzt die Religionsfreiheit der Schüler. Sie nimmt zudem den Eltern die Freiheit, ihre Kinder nach ihren eigenen philosophischen Überzeugungen zu erziehen, und ist nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg. Die Richter gaben damit einstimmig einer Italienerin recht, die bis in höchste Instanzen mit dem Versuch gescheitert war, ihre Kinder in Räumen ohne religiöse Symbole unterrichten zu lassen. Das Urteil löste in Italien Entrüstung aus. Die Regierung in Rom kündigte Beschwerde gegen die Entscheidung an.
Das Urteil ist, aus meiner Sicht, an sich zu begrüßen, Weiterlesen
Also, das ist lustig:
Ein heterosexuelles Paar aus Italien hat einen Reiseanbieter auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro verklagt, weil dieser die Eheleute auf ein schwules Kreuzfahrtschiff schickte. […]
Der Anwalt des Paares fordert nun Schadensersatz: „Hier geht es nicht um Diskriminierung, sondern um die Tatsache, dass meine Klienten wegen eines Missverständnisses ihre Reise nicht genossen haben. Daher müssen sie entschädigt werden“, so Antonio Francesconi nach Angaben der Agentur APA. „Meine Mandanten wurden so in Verlegenheit gebracht, auch weil sie einige Passagiere kannten und keine Ahnung hatten, dass sie schwul sind. Das war dann allen peinlich.“
Ehrlich gesagt, ich kann das Paar verstehen. Wenn man mich versehentlich auf eine Homokreuzfahrt schicken würde, wäre ich wohl nach spätestens drei Tagen über Bord gesprungen um anschließend ebenfalls zu klagen – schon allein wegen der Aussicht auf Kohle. Eine Kreuzfahrt nur für Schwule, das ist nun mal ein ganz besonderes Marktsegment, das nun wirklich nicht jedermanns Geschmack ist. Es entzieht sich den Gepflogenheiten üblicher Kreuzfahrten, bei dem die Passagiere von gemischter sexueller Orientierung, und damit eher ein Abbild der Gesellschaft sind.
In Italien hat es in der letzten Zeit eine Welle von Gewalttaten gegen Schwule gegeben. Als Reaktion darauf wurde im Parlament ein Gesetzesentwurf eingebracht der vorsah, Straftaten die gegen Personen verübt werden weil sie homosexuell sind, härter zu bestrafen. Dieser Entwurf wurde nun gekippt unter tatkräftiger Beteiligung der üblichen Verdächtigen aus rechtskonservativen und katholischen Kreisen:
Die Stimmung zu dem Thema in Italien gab der venezianische Parlamentsabgeordnete Filippo Ascierto jüngst ganz ungefiltert wieder. Im Fernsehen sagte der Parteifreund Berlusconis: „Es ekelt mich an, wenn ich sehe, dass zwei Männer sich küssen. Zwar sind Jungs, die auf Homosexuelle losgehen, Schwachköpfe. Schwule aber, die ihre Homosexualität zur Schau stellen, befinden sich auf demselben Niveau.“
Eine solche Aussage muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Gewalttaten gegen Leib und Leben von Menschen stehen also auf derselben Stufe, wie öffentliches Küssen, Händchen halten und behördlich genehmigtes Feiern auf dem CSD. Doch was wundert man sich? Zeugt ein solches Weltbild doch von nichts anderem als von moralischen Relativismus, der so typisch ist für diejenigen, welche das Wort „Moral“ gar nicht oft genug in den Mund nehmen können, wenn es darum geht zu begründen, warum man gegen Schwule zu sein habe.
Der Bischof der Diözese Bozen-Brixen
Karl Golser hat sich in einem Interview mit der Monatszeitschrift „Jesus“ für den „rechtlichen Schutz gleichgeschlechtlicher Paare“ ausgesprochen.
Die Begründung läßt aufhorchen:
Die Liebe äußert sich in unterschiedlichen Formen.
Allerdings bestehe
ein Unterschied zwischen der Liebe zwischen Mann und Frau, aus der Kinder hervorgehen können und jener zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren
weshalb die Eheschließung zwischen homosexuellen Paaren weiterhin verboten bleiben solle.
Rechtlicher Schutz sei jedoch zu gewähren und zwar bei Erbfragen, Patientenbesuchen und dergleichen mehr. Seine Forderung stützte Golser im Interview auf das Naturgesetz aus der Sicht der Kirche. „Wir beziehen uns darin auf die Natur des Menschen. Damit ist nicht die evolutionäre, biologische oder medizinische Natur gemeint, sondern der Mensch an sich, sein Anspruch als freie Person wahrgenommen zu werden, die unveräußerliche Rechte genießt.“
Der Verein „Centaurus – Schwul-lesbische Initiative Südtirols“ bezeichnete die Stellungnahme des Bischof als „historisch“. Sicherlich dauert es nicht lange, bis die ersten Kritiker von der Schwulenfeindlichkeit der katholischen Kirche sprechen, die auch mit dieser Äußerung wieder deutlich werde, da Golser sich schließlich für die Aufrechterhaltung von Diskriminierung ausspricht. Wer positiver gesinnt ist, wird aber den Fortschritt in der Aussage erkennen und auch den Mut, den es braucht, eine solche als Hauptamtlicher in diesem Verein zu treffen.
Die Welt meldet, die italienische Regierung habe
im Kampf gegen Sexualverbrechen drastische Maßnahmen einschließlich des Einsatzes von Bürgerwehren beschlossen. Das Kabinett von Ministerpräsident Silvio Berlusconi verabschiedete am Freitag ein sofort gültiges Dekret, wonach mutmaßliche Sexualtäter sofort ins Gefängnis kommen. Der Vatikan kritisierte, dies laufe auf ein „Abdanken des Rechtsstaats“ hinaus.
Zwar hat der Vatikan mit seiner Kritik ausnahmsweise Recht, aber vielleicht hat man dort einfach nur Angst, dass demnächst zu viele Priesterchen wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauchs von Kindern schon vor ihrem Prozess einsitzen? Das würde dann auch erklären, warum der Vatikan in weiser Voraussicht bereits Anfang diesen Jahres erklärt hatte, er wolle
die italienischen Gesetze nicht mehr automatisch übernehmen, sondern jeden Einzelfall prüfen.
Immerhin hatte der Vatikan mit der Erklärung auch eine gewisse Modernisierung vorgenommen:
Der wichtigste Punkt ist, dass wir nicht mehr das italienische Bürgerliche Gesetzbuch von 1865 anwenden, sondern das von 1942; das ist moderner.
Wobei ich die Mitteilung der deutschen Katholiken, man orientierte sich in Zukunft am Reichsstrafgesetzbuch in der Fassung von 1942, die sei nämlich moderner als die von 1871, zwar nicht falsch, aber irgendwie doch beunruhigend fände. Ein Glück, dass Italien 1942 streng demokratisch regiert wurde…
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