Die Entscheidung des Amtgerichts Berlin-Tiergarten, diverse Strafanzeigen gegen das Lied „Stress ohne Grund“ der Rapper „Bushido“ und „Shindy“ nicht zu verhandeln, da es sich beim Lied um Kunstfreiheit handeln würde, kann ich nach Lektüre des Songtextes durchaus nachvollziehen.
Sicher der Text ist grottenschlecht, geschmacklos, lächerlich und durchaus dazu geignet, Gewaltphantasien und Hass zu transportieren. Dennoch vertrete ich die Meinung, dass das Recht auf Meinungsfreiheit gerade im Kontext eines künstlerischen Anspruchs, ein zu hohes Gut ist, um diese mit der Verlockung auf ein schnelles Verbot zu unterminieren.
Dieser Meinung ist auch Jost Müller-Neuhof im „Tagesspiegel“: Weiterlesen
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