Weil sie aus Wut über unerwünschte Werbeanrufe kräftig mit einer Trillerpfeife in den Telefonhörer gepfiffen hat, ist eine 61 Jahre alte Pfälzerin zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung verurteilt worden. Die Frau aus Pirmasens muss insgesamt 800 Euro bezahlen, weil die Callcenter-Mitarbeiterin am anderen Ende der Leitung bis heute unter den Folgen des Pfiffs vom August 2011 leidet.
Diese Meldung finde ich einigermaßen erschreckend. Da fühlt sich jemand belästigt, setzt sich zur Wehr und wird dafür bestraft. Dabei sind unerwünschte Werbeanrufe verboten. Die Geschichte ist also noch viel schräger: Jemand setzt sich zur Wehr gegen etwas Verbotenes und bestraft wird – das Opfer.
Wie wäre das denn, wenn jemand in eine fremde Wohnung eindringt und durch den Wohnungsinhaber/Bewohner mit Gewalt daran gehindert wird? Wird dann auch das Opfer des Einbruchs/Hausfriedensbruchs bestraft?
Ich frage mich umgekehrt, wie ich als Mitarbeiter eines Call-Centers reagiert hätte. Spontan würde ich sagen, ich hätte meinen Arbeitgeber verklagt. Der hat schließlich dafür zu sorgen, dass ich bei meiner Arbeit nicht verletzt werde. Oder mit seiner Haftpflichtversicherung einzuspringen, wenn doch mal ein Malheur passiert. Oder – wenn die Versicherung für sowas nicht zuständig ist – mich zu entschädigen. Danach könnte er sich an die belästigte Frau wenden und sehen, ob die seine Kosten erstatten muss. Angesichts dieses Urteils wäre das wohl zu erwarten. Für meine Begriffe eine merkwürdige Rechtsauffassung. Oder, um es weniger juristisch auszudrücken, was für ein merkwürdiges Recht, das solche Urteile zulässt!
Also, als sozialdemokratischer Gutmensch 😉 finde ich es nicht in Ordnung, die (berechtigte) Wut über den illegalen Werbeanruf ausgerechnet am schwächsten Glied in dieser Callcenter-Maschinerie abzulassen – die wenigstens Callcenter-„Mitarbeiter“ (was für ein Euphemismus!) sitzen freiwillig dort, viele werden unter Androhung des anderweitigen Hungertodes von den Jobcentern dort hineingeschubst… einfach auflegen hätte auch genügt!
Meistens lasse ich sie schwafeln und beantworte ihre nächste Frage stets mit „Genau 0“.
Noch wird man nicht für solche absurde Antworten belangt.
ich finde ja den tag „rechtsstaat“ unter einem rückfall hinter das alttestamentarische „auge um auge“ putzig.
ein viel passenderer vergleich als der einbruch wäre doch, sie stellten ihr auto vor einer einfahrt ab, und ein genervter verhinderter einfahrtbenutzer zündet es an. wobei dieser vergleich ebenfalls hinkt, schließlich würden sie dabei keinen körperlichen schaden erleiden.
„Verhältnismäßigkeit“.
Die sozialdemokratischen Romantiker, die sich auch noch um die schwächsten Glieder in kriminellen Organisationen sorgen, finde ich aber schon putzig.
@ Yadgar
So schlimm sind Call-Center auch wieder nicht. Das Image ist hier stärker als die Realität.
Selbstverständlich ist es gerechtfertigt, seine Wut am Anrufer rauszulassen. Aber, wie maciicx schon angedeutet jat, es kommt ganz drauf an, wie man das macht. Aus meiner Sicht geht das Urteil in Ordnung, eine Belästigung/Rechtsverletzung rechtfertigt nicht jede Reaktion.
Die Reaktion der Angerufenen war grob unverhältnismäßig. Es lag keine Notwehrsituation vor, deshalb hätte sie sich mit juristischen Mitteln wehren müssen. Dass jemand an einem etwas Unrechtes tut, entbindet einen nicht von der Pflicht, sich an die Gesetze zu halten.