Legales Unrecht

8 Mai

Dass die Verurteilungen, welche in der Bundesrepublik auf Grund des § 175 ausgesprochen wurden, nicht aufgehoben werden, ist einerseits natürlich eine Frechheit. Andererseits vermutlich verfassungsrechtlich nicht durchzusetzen. Denn, wenn ich das richtig verstehe, kann ein Parlament zwar Gesetze erlassen, aber die auf Grund dieses Gesetzes erfolgte Rechtsprechung nicht nachträglich für unwirksam erklären.

7 Antworten zu “Legales Unrecht”

  1. Dagny 8. Mai 2009 um 10:37 #

    Interessant. Folgt aber wohl in der Tat aus der GEwaltenteilung.

  2. rich rubin 8. Mai 2009 um 11:54 #

    knifflig.
    aber welche der gewalten kann die verurteilungen aufheben?
    vermutlich die justiz, oder?

  3. manu 8. Mai 2009 um 13:41 #

    @rich rubin: nein, die justiz kann die verurteilungen nicht aufheben, da sie rechtskräftig sind. außerdem bräuchte es dafür dann ein gesetz. das wiederum würde gegen das rechtsstaatsprinzip verstoßen, da es — auch wenn es positiv ist — rückwirkend in einen abgeschlossenen prozess eingreifen würde.

  4. rich rubin 8. Mai 2009 um 17:34 #

    danke für die info.
    wie ist man mit den kriegsdienstverweigerern verfahren? wurden die nicht rehabilitiert?

  5. Ralf 8. Mai 2009 um 18:36 #

    So schleppt die Bundesrepublik Deutschland denn weiter die Schande mit sich herum, ihre schwulen Bürger noch weitere 20 Jahre lang mit einem menschenrechtswidrigen Nazi-Gesetz verfolgt zu haben. Man fragt sich: Verpflichtet die Unterschrift unter die Menschenrechtskonvention denn zu gar nichts? Nicht mal zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts?

  6. DDH 12. Mai 2009 um 17:32 #

    Der ganze Irrsinn des Etatismus in zwei Sätzen erfaßt! Prägnanter geht nicht! Rechtsstaat = ein Oxymoron!

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