Christl Vonholdt vom DIJG, zugehörig der Offensive Junger Christen, ist regelmäßigen Lesern dieses Blogs zur Genüge bekannt, ein ausgiebiger Verriss ihrer Ideologie findet sich bspw. hier. In ideaSpektrum 07/2010 begründet Vonholdt jetzt – für ihre Verhältnisse schon beinahe originell -, warum sie die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität ablehnt:
Die „sexuelle Identität“ ist nicht angeboren. Die Sexualwissenschaften gehen davon aus, dass ein Mensch sich selbst eine sexuelle Identität aufgrund seines persönlichen sexuellen Begehrens („sexuelle Orientierung“) und seines sexuellen Verhaltens zuschreibt. Allerdings ist der Zusammenhang nicht zwingend: Es gibt Menschen mit homosexuellem Begehren und/oder Verhalten, die dennoch für sich eine heterosexuelle Identität in Anspruch nehmen.
Das ist wahrlich eine kreative Volte. Wer sich aufgrund seiner homosexuellen Identität diskriminiert fühlt, soll sich doch einfach heterosexuell definieren, ungeachtet des tatsächlichen Begehrens und Verhaltens. Im Grunde genommen ist Vonholdt damit in der Postmoderne angekommen, da definieren sich Menschen ja auch immer wieder mal eben um. Dieser Ansatz würde jedenfalls erklären, warum die DIJG-Chefin und ihre Kollegen immer wieder behaupten, homosexuelle Identität sei „veränderbar“. Selten haben sie so offen zugegeben, dass eine Veränderung (homo)sexuellen Begehrens eben nicht möglich ist.
Je nachdem, welche Rechte jemand in Anspruch nehmen will, kann er sich selbst zur Minderheit mit dem Merkmal „sexuelle Identität“ zählen oder nicht.
Nun fragt man sich an dieser Stelle, warum ein Heterosexueller sich als „schwul“ definieren sollte? Damit er jetzt – als Schwuler – nicht mehr diskriminiert wird, was er zuvor – als Hetero – aber sowieso nicht wurde? Was spricht aus Vonholdts Sicht noch gegen die Ergänzung?
In den Anträgen umfasst die „sexuelle Identität“ „Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen“. Der FDP-Rechtspolitiker Sebastian Kluckert weist aber darauf hin, dass in diese Kategorie auch „Sodomisten oder Pädophile“ fallen können.
Womit Kluckert nicht ganz falsch liegt. Eigentlich schade, dass der Ergänzungsantrag sich nicht auf die sexuelle Orierentierung beschränkt, ich wäre zu gespannt, wie Vonholdt dann argumentiert hätte. Vielleicht hätte Vonholdt sogleich eine weitere Wahnidee kreiert. Die hier ist schon mal nicht schlecht:
Wenn im Grundgesetz steht, dass niemand aufgrund seiner „sexuellen Identität“ benachteiligt werden darf, muss das gesamte Ehe- und Familienrecht geändert werden, um Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transgendern und Transsexuellen eine gleichberechtigte „Ehe und Familie“ zu ermöglichen. Ein Lebenspartnerschaftsgesetz für Bisexuelle wäre vielleicht der nächste Schritt.
Hat die Frau das Konzept der Bisexualität nicht verstanden? Bisexuelle zeichnen sich doch nicht dadurch aus, dass sie stets Partnerschaften mit Männern und Frauen gleichzeitig haben, sondern dadurch, dass sie Männer und Frauen etwa im gleichen Ausmaß erotisch anziehend finden, durchaus aber jahre- und jahrzehntelang Partnerschaften mit einem Mann oder einer Frau führen. Nach der Bisexuellen-Ehe droht die Vieleltern-Familie:
Die Homosexuellen-Organisation ILGA fordert, dass es möglich sein muss, dass ein Kind mehr als zwei Eltern hat. Das hätte unabsehbare Auswirkungen für das Kindeswohl.
Ach je, Frau Vonholdt, aus den USA wird bereits seit längerem von Wohnformen berichtet, bei denen ein Schwulen- und ein Lesbenpaar gemeinsam Kinder großziehen. Von unabsehbaren Auswirkungen auf das Kindeswohl ist mir diesbezüglich noch nichts zu Ohren gekommen. Wenn Sie einmal ehrlich sind, Ihnen ja auch nicht. Und trotzdem schüttelt sie’s nur bei der Vorstellung und der Untergang des christlichen Abendlands beginnt sich vor ihrem inneren Auge zu vollziehen. Zuvor jedoch versuchen Sie es mit einem letzten Argument:
Wenn alle sexuellen Identitäten als gleich im Grundgesetz verankert sind, wird das in Kindergarten- und Schulbüchern so vermittelt werden müssen. (…) Kinder lernen nicht mehr, dass Ehefähigkeit eine kulturelle Leistung ist, die erst entwickelt werden muss.
Ein wenig verwirren Sie mich jetzt aber schon. Waren Sie es nicht, die zuletzt vehement gegen die Homo-Ehe polemisierte und Schwulen wie Lesben damit die Möglichkeit auf die Erprobung von Ehefähigkeit verwehren wollte? Und nun beklagen sie, dass die Entdiskriminierung der Homosexualität das Nahebringen der Erforderlichkeit des Erlernens von Ehefähigkeit verunmöglichen würde. Könnte es sein, dass Sie die Frage der sexuellen Orientierung mit der nach der bevorzugten Partnerschaftsform, also bspw. Monogamie, verwechseln. Oder machen Sie das extra?
Da alle sexuellen Lebensweisen gleich sind, werden viele Jugendliche sexuell mehr experimentieren – mit allen damit verbundenen gesundheitlichen und seelischen Risiken. Die Verunsicherungen über die eigene Identität werden dadurch zunehmen.
Für wie blöd halten Sie als Kinderärztin eigentlich heutige Jugendliche? Und für wie gefährdet die heterosexuelle Identität? Wenn man Ihren Text liest, könnte man glatt meinen, Heterosexualität wäre gar nicht so selbstverständlich, wie Sie immer tun und wäre geradezu in der Gefahr, in naher Zukunft gesellschaftlich marginalisiert zu werden. Spätestens nach einer Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 um das Merkmal sexueller Identität. Da ist man ja beinahe versucht, die bisher abgelehnte Ergänzungsforderung doch noch für eine leidlich gute Idee zu halten.
Goldig, die Chrischdl. So mag man ihre Art der Nächstenliebe, die sie ständig lauthals verkündet, doch abnehmen. Oder nicht?